Ab wieviel Überstunden?

2 Antworten

Hängt von der Firma ab.. manche machen es ab x Ü-Stunden (bei MP sollten wir immer 70 aufgebaut haben falls die Einsätze mal fehlen)- mal dann automatisch oder auf Antrag..

Musst mal nachfragen.

Bei mir war es damals so das 150+ STD immer stehen geblieben sind alles drüber wurde dann jeden Monat mit mit den Lohn mit ausgezahlt

Es müßte aber auch in deinen Arbeitsvertrag stehen ab wann ausgezahlt wird

bruno19912 
Fragesteller
 23.10.2021, 10:14

Habe mal geschaut ab 105 Überstunden kann auszahlen lassen...

4.5 mtv bap ist bei mir,,habe Google benutzt und da steht;

Auf Verlangen des Mitarbeiters werden Stunden aus dem Arbeitszeitkonto, die über 105 Plusstunden hinausgehen, ausbezahlt. Bei 

Teilzeitbeschäftigten richtet sich die Anzahl der Plusstunden anteilig nach der jeweils arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit..

Gehe vollzeit..Bin mal gespannt ob auszahlen weil viele immer sagen ist dafür gedacht wenn keine Aufträge sind..

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Pialesb29  23.10.2021, 10:17
@bruno19912

Du verstehst das leider Falsch diese 105 Stunden bleiben stehen für Zeiten ohne Einsatz

alles was drüber ist kannst du auszahlen lassen

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bruno19912 
Fragesteller
 24.10.2021, 17:04
@Pialesb29

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat sich in dieser Woche mit Überstunden in der Zeitarbeitsbranche befasst. Im konkreten Fall hatte ein Maler 65 Überstunden angesammelt und von seiner Leiharbeitsfirma verlangt, dass ihm der Lohn dafür ausgezahlt wird. Die Firma jedoch weigerte sich. Die Überstunden wollte sie stattdessen auf einem Arbeitszeitkonto gutschreiben. Es kam zum Streit. Dieser steht stellvertretend für viele Fälle in der Leiharbeiterbranche. (…) In der Zeitarbeitsbranche – das ist sozusagen ihr Wesen – trägt immer die Firma das Risiko, einen Arbeitnehmer auch mal nicht einsetzen zu können. In guten wie in schlechten Zeiten. Die vorherrschende Rechtsauffassung ist daher: Überstunden, die die Mitarbeiter in guten Zeiten ansammeln, darf eine Zeitarbeitsfirma nicht nutzen, um sie in schlechten Zeiten wieder abzubauen. Damit würde sie ihr eigenes Risiko auf ihre Arbeitnehmer abwälzen.

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bruno19912 
Fragesteller
 24.10.2021, 17:24
@Pialesb29

Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR

334/99) entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.

Weil werde bestraft für Überstunden machen,weil komischerweise abfeiern ist ja möglich da sagt ja auch keiner es muss stehen bleiben bei 105 ..

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