Zeitarbeit hat mich gekündigt was ist jetzt mit meinen Überstunden?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du am Montag Deinen letzten Einsatz hast und Dich Dein Arbeitgeber (die Zeitarbeitsfirma) bis zum Kündigungsdatum nicht mehr vermitteln kann, dann ist das das Betriebsrisiko des Arbeitgebers.

Unter der Voraussetzung, dass Du Deine Arbeitskraft anbietest, indem Du erklärst, mit der Nichtbeschäftigung nicht einverstanden zu sein, gerät Dein Arbeitgeber in den Annahmeverzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Dein Arbeitgeber darf also Ansprüche, die Du gegen ihn hast (Entgelt, Überstunden, Urlaub) nicht mit der Zeit der Nichtbeschäftigung verrechnen!

Unter diesen Voraussetzungen sind Dir Deine Überstunden also auszuzahlen!

Nur dann, wenn auf Dein Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für die Zeitarbeit iGZ anzuwenden ist, darf der Arbeitgeber über maximal 2 Tage Deines Arbeitszeitguthabens verfügen (§ 3.2. "Arbeitszeitkonto" Abs. 3.2.3. Satz 2); verfügen darf er darüber auch, wenn das einzelvertraglich so vereinbart worden sein sollte.

Wurde für die Kündigung ein Grund genannt? Eine betriebsbedingte Kündigung wegen einer absehbar nicht bestehenden Vermittlungsmöglichkeit ist dem Zeitarbeitgeber nämlich nicht erlaubt!

Nach dem Kündigungsdatum 03.07. zu urteilen, bist Du wohl noch in der Probezeit.

Chilla101 
Fragesteller
 21.06.2020, 19:52

Okay danke für deinen ausführlichen Beitrag.

Ja ich bin noch in der Probezeit und es war so das mein aktueller Einsatzort gesagt hat das meine Dienste nicht mehr benötigt werden und ich bin abgesetzt worden.

Daraufhin rief mich die Vorgesetzte von meiner Zeitarbeitsfirma an und fragte mich ob ich mobil wäre in nen Ort zu kommen, wo nicht mal gescheit Busse hinfahren und ich sagte nein.

Daraufhin ca. 5 Minuten später rief sie mich an und meinte das sie für mich keine Verwendung mehr hätten und sie mich erstmal kündigen wollen würden.

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Familiengerd  21.06.2020, 20:36
@Chilla101

Für eine Kündigung in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses braucht der Arbeitgeber (leider) keinen konkreten Anlass.

Zwar ist der unzulässige Anlass hier offensichtlich, ob das aber für eine Klage reicht (und ob die von Dir überhaupt gewollt wäre), kann ich nicht beurteilen.

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Überstunden und Resturlaub müssen üblicherweise abgegolten werden, Du kannst also bis zum 03.07. zuhause bleiben und die Zeit nutzen um Dir neue Arbeit zu suchen.

Die Zeit die während der Kündigungsfrist nicht abgegolten werden kann MUSS ausgezahlt werden, aber in erster Linie musst Du die Überstunden abbummeln und Deinen Resturlaub nehmen.

Chilla101 
Fragesteller
 21.06.2020, 11:27

Das ist ja mal mega scheiße

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Astropikus  21.06.2020, 11:33
@Chilla101

Ist vom Gesetztgeber so vorgesehen um Dir die Zeit für die Arbeitssuche zu gewährleisten, wenn Du das Geld brauchst (-: ich war jung und brauchte das Geld :-), dann rede mit Deinen Chef, vielleicht ist er damit einverstanden die Überstunden auszubezahlen, aber den Resturlaub wirst Du nehmen müssen.

Übrigens, bei 70 Überstunden bleibt nicht viel übrig, das frisst die Steuer auf und der Fiskus freut sich ... effektiv sind maximal 10 Überstunden im Monat ... also nimm lieber frei und nutze die Zeit anderweitig ;)

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Familiengerd  21.06.2020, 15:02
@Astropikus
Ist vom Gesetztgeber so vorgesehen

Die Bestimmung würde ich von dir gerne einmal genannt bekommen!

das frisst die Steuer auf

Die über über den Jahresausgleich wieder erstattet wird!

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Familiengerd  21.06.2020, 15:03
@Chilla101
Das ist ja mal mega scheiße

Ist aber nicht schlimm - denn das trifft nicht zu!

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Familiengerd  21.06.2020, 15:00
aber in erster Linie musst Du die Überstunden abbummeln und Deinen Resturlaub nehmen

Nein!

Der Arbeitgeber darf Überstunden und Urlaubstage nicht mit der Zeit des Nichteinsatzes verrechnen!

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Astropikus  22.06.2020, 18:18
@Familiengerd

Resturlaub nehmen während der Kündigungsfrist ist was anderes als ein Nichteinsatz.

Bei einen Nichteinsatz kann mich der Arbeitgeber nicht zwingen Urlaub zu nehmen. Sehr wohl werden aber bei einen Nichteinsatz meine Überstunden auf dem Stundenkonto dafür verwendet, dafür ist das Stundenkonto ja da.

Resturlaub muss ich aber nehmen, wenn ich gekündigt werde oder selbst kündige. Angenommen ich hab 24 Tage Urlaub im Jahr, hab 5 Monate und 2 Wochen gearbeitet und werde nun gekündigt. Für gewöhnlich ist man noch in der Probezeit (6 Monate) und hat nun eine Kündigungsfrist von 14 Tage (das macht 10 Arbeitstage). Mir stehen 12 Tage Urlaub zu, davon muss mir der Arbeitgeber 10 Tage Urlaub geben, egal ob ich das will oder der Arbeitgeber das will. 2 Tage bleiben übrig und die MUSS mir der Arbeitgeber auszahlen.

Das ist so im Arbeitsschutzgesetz geregelt, damit der Arbeitnehmer nicht um sein Urlaub geprellt wird, weil dieser soll sich auch mal erholen. Deshalb heißt es auch Erholungsurlaub obwohl Urlaub nicht immer erholsam ist.

Wie schon oben erwähnt, dient bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, der Resturlaub auch dazu um genug Zeit zu haben um sich neue Arbeit zu suchen.

https://www.advocado.de/ratgeber/arbeitsrecht/urlaub/resturlaub-bei-kuendigung.html#:~:text=2.,7%20Absatz%204%20BUrlG%20abgelten.

Zitat:

Resturlaub bei Kündigung – muss dieser genommen werden?

Verbleibende Urlaubstage muss der Arbeitnehmer – soweit zeitlich möglich – vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nehmen. Kann der Urlaub nicht mehr gewährt werden, muss der Arbeitgeber ihn gemäß § 7 Absatz 4 BUrlG abgelten.

also lieber Familiengerd, in diesen Fall liegst Du leider falsch ;-)

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Familiengerd  22.06.2020, 20:25
@Astropikus

Mir sind die Bestimmungen durchaus bekannt (das steht übrigens nicht im Arbeitsschutzgesetz - allenfalls käme das Arbeutszeitgesetz in Frage -, sondern im Bundesurlaubsgesetz).

Es ist richtig, dass Resturlaub in der Kündigungsfrist genommen werden muss, wenn möglich, ansonsten auszuzahlen ist.

Ich habe aber von Zeiten des Nicht-Einsatzes gesprochen, dabei allerdings leider nicht berücksichtigt, dass hier gleichzeitig die Kündigungsfrist läuft.

Das allerdings:

Sehr wohl werden aber bei einen Nichteinsatz meine Überstunden auf dem Stundenkonto dafür verwendet, dafür ist das Stundenkonto ja da.

ist schlicht und einfach falsch.

Das Arbeitszeitkonto ist keine Verfügungsmasse des Arbeitgebers (nur nach dem Tarifvertrag iGZ für die Zeitarbeit darf der Arbeitgeber über maximal 2 Tage des Arbeitszeitguthabens eines Arbeitnehmers frei verfügen).

Insbesondere darf der Arbeitgeber ein Arbeitszeitguthabens nicht auf Zeiten eines Nicht-Einsatzes anrechnen. Dazu gibt es im Übrigen entsprechende Urteile der Arbeitsgerichte bis zum Bundesarbeitsgericht.

Die Bestimmung des Bundeurlaubsgesetzes ist auf Überstunden nicht anzuwenden.

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Wenn dich die Zeitarbeit gekündigt hat werden die Überstunden in der Regel ausgezahlt. Zudem kommt es natürlich auch immer auf die vertraglichen Vereinbarungen an.

Chilla101 
Fragesteller
 21.06.2020, 11:21

Ja sie haben mich gekündigt👍

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Familiengerd  21.06.2020, 15:06
Wenn dich die Zeitarbeit gekündigt hat werden die Überstunden in der Regel ausgezahlt.

So ist es!

Außerdem bleibt hier sowieso keine andere Möglichkeit, wenn der Fragesteller wegen des weiteren Nichteinsatzes ohnehin nicht mehr arbeitet.

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Wenn du bis zum 3.07.2020 keinen einsatz mehr hast dann werden die diese Überstunden abbauen sprich mit deinen normalen Wochen stunden Verrechnen

was übrig bleibt wird ausgezahlt mit der Letzten Lohn rechnung

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Familiengerd  21.06.2020, 14:59

Die Überstunden dürfen nicht verrechnet werden mit der Zeit des Nichteinsatzes!

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Pialesb29  21.06.2020, 15:13
@Familiengerd

Das weiß ich auch aber ich kann dir versichern das es jede Zeitfirma trotzden macht, ich habe lange genug als Leiharbeiterin gearbeitet

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Familiengerd  21.06.2020, 15:18
@Pialesb29
Das weiß ich auch

Und warum gibst Du dann eine falsch Auskunft?

ich kann dir versichern das es jede Zeitfirma trotzdem macht

Wer sich das gefallen lässt - noch dazu in Zusammenhang mit einer Kündigung ...

Im Übrigen geht es hier erst einmal immer um die Formulierung der rechtlichen Gegebenheiten; denn die sind die Grundlage für Überlegungen zum konkreten Handeln!

Und wenn eine Zeitarbeitsfirma sich rechtswidrig verhält, heißt das eben noch lange nicht, dass das "in Ordnung" und von den Betroffenen hinzunehmen sei!

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Pialesb29  21.06.2020, 15:21
@Familiengerd

Haben sie eigentlich schon mal einen Vertrag von so einer Firma gesehen ?

In der regel steht das mit den Stunden und den Zeit Konto nämlich sogar drin in Arbeits Vertrag nicht ganz grundlos sind es meist 35 statt 40 Wochen std die normale fest angestellte haben

man könnte vor gericht gehen aber ich würde sagen man läst dann nur Geld Zeit und Nerven

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Familiengerd  21.06.2020, 15:26
@Familiengerd

Nachtrag:

das es jede Zeitfirma trotzdem macht

Woher willst Du das denn wissen?

Hast Du eine statistische Umfrage gemacht bei den mehreren tausend Zeitarbeitsfirmen, die es gibt - oder gar selbst überall einmal gearbeitet (als "Schwarzmagierin, denn anders wäre es nicht möglich)"?

Es gibt unter den Zeitarbeitsfirmen sicher mehr "schwarze Schafe" als unter "normalen" Arbeitgebern; aber ganz sicher agiert nicht "jede Zeitfirma" in diesem Zusammenhang widerrechtlich!

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Pialesb29  21.06.2020, 15:29
@Familiengerd

Im Profil schnüffeln macht spass gell^^

Was im gesetz steht und was Gängige Praxis ist sind leider 2 Paar schuhe, diese Firmen würden ohne diese Zeitkonten Praxis gar nicht Funktionieren

mir im grunde egal bin seit 4 Jahren weg von der Endstation Zeitarbeit

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Familiengerd  21.06.2020, 15:42
@Pialesb29
40 Wochen std die normale fest angestellte haben

Sehr viele "Festangestellte" haben wohl eine 40-Stunden-Woche, sehr viele aber auch mehr oder (wie z.B. in der Metallindustrie mit Tarifvertrag) weniger Stunden. Es gibt also keine "Norm" von 40 Wochenstunden.

nicht ganz grundlos sind es meist 35 statt 40 Wochen std

Mit dem Problem der Überstundenabgeltung hat das nichts zu tun.

Die Kundenbetrieb haben nun einmal sehr unterschiedliche Arbeitszeiten (Stundenumfang), und dem müssen sich die Zeitarbeitsfirmen - logisch - in irgend einer Weise Rechnung tragen mit den Arbeitszeitvereinbarungen ihrer Arbeitnehmer. Beispiel: Würde ein Zeitarbeitnehmer mit vereinbarten 40 Wochenstunden in einem Betrieb mit nur 35 Wochenstunden eingesetzt, müsste der Zeitarbeitgeber 5 Stunden bezahlen, in denen der Zeitarbeitnehmer tatsächlich gar nicht arbeitet. Hat er dagegen eine 35-Stunden-Vertrag und arbeitet in einem Betrieb mit 40 Stunden, werden seinem Arbeitszeitkonto 5 Stunden gutgeschrieben, die - je nach Vereinbarung und/oder Situation - in Freizeit oder Geld ausgeglichen werden müssen.

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Familiengerd  21.06.2020, 15:44
@Pialesb29
Im Profil schnüffeln macht spass gell^^

Was das mit "schnüffeln" zu tun haben soll, bleibt wohl alleine Dein "Geheimnis".

Es gibt nun einmal das öffentlich zugänglich Profil, in das jeder Kontoinhaber eingestellt, was er will, und wenn es dir nicht passt, kannst Du Dein Konto bei gutefrage.net ja löschen!

was Gängige Praxis

Ich darf mit völliger Sicherheit annehmen, dass Du keine Beurteilungsmöglichkeit hast, ob das "gängige Praxis" ist! Offensichtlich hast Du meinen Hinweis auf mehrere tausend Zeitarbeitsfirmen ignoriert.

Und das "Recht haben" und "Recht bekommen" oft zwei sehr verschieden Dinge sind, ändert nichts am REcht!

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servus gibt 2 Optionen, kommt da bissel auf deinen Vertrag an. Aber grob formuliert sieht es so aus. Entweder sie lassen dich diese Abbummeln oder sie zahlen sie aus.

Familiengerd  21.06.2020, 14:57
Entweder sie lassen dich diese Abbummeln

"Abbummeln" lassen darf der Arbeitgeber nicht, wenn der Fragesteller ohnehin keinen Einsatz hat, also nicht arbeiten muss/kann.

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yamat501  21.06.2020, 16:02
@Familiengerd

das ja aber wenn er am Montag eigentlich noch mal arbeiten müsste, könnte der AG sagen bleib gleich zu Hause wir verrechnen das, abhängig von dem was im AV steht zum Thema Überstunden

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Familiengerd  21.06.2020, 16:21
@yamat501
bleib gleich zu Hause wir verrechnen das, abhängig [...]

Nein.

Das darf der Arbeitgeber allenfalls zu einem kleinen Teil nach dem Tarifvertrag iGZ, sofern der also anwendbar ist.

Ansonsten muss die Zeit des Nichteinsatzes bezahlt und darf nicht mit Überstunden verrechnet werden!

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