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Ab wieviel Jahre darf man einen ZK machen?

Frage von Tina90 Tina90

Zk (Zungenkuss) Gibts da ne Regel ab wieviel Jahren? Weil viele sagen das es ganz egal is

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Antworten (22)

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    Antwort von Komori Komori

    Ab 28.

    Kommentar von Tina90 Tina90Tina90

    Ja als ob

  • 2
    Antwort von baerlin baerlin

    sex ab 14, küssen immer :)

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

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    Antwort von ClintLeonPowers ClintLeonPowers

    Da gibt es keine Altersbestimmung. Wer anderes behauptet, redet Schwachsinn.

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    Selbstverständlich gibt es die, siehe Strafgesetzbuch. "(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

    Kommentar von ClintLeonPowers ClintLeonPowersClintLeonPowers

    Himmel noch mal! Fällt der Zungenkuss auch da darunter? Eigentlich schon. Nun ja. Jetzt bin ich schlauer. Danke.

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    "Gilt nun ein Zungenkuss bereits als sexuelle Handlung mit einiger Erheblichkeit? In verschiedenen Publikationen wird dies einmal bejaht, einmal verneint. Bei der Strafrechtsreform 1998/1999 wurde unter dem Kapitel "Sexueller Missbrauch von Kindern" folgender Fall geschildert: "So macht sich z.B. ein Achtzehnjähriger grundsätzlich durch einen Zungenkuß mit seiner knapp 14jährigen Freundin strafbar, selbst wenn das Mädchen einverstanden ist." Auf diesen Fall stehen immerhin 6 Monate Freiheitsentzug. " http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/sexuelle-handlungen-strafrecht.html

    In der Praxis wird es wohl zu keiner Verurteilung oder schweren Strafe kommen, wenn das einvernehmlich geschah. Dazu leben wir in Europa. Aber prinzipiell ist es nicht erlaubt.

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    Antwort von KayKey09 KayKey09

    aufallendes leidenschaftliches knutschen ab 14. habe ich mal irqwo gelesen.

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    Antwort von RuIeBritannia RuIeBritannia

    Es ist ganz egal! Wenn man es mit dem oder der Richtigen ausprobieren möchte, kann man das ruhig tun.

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    Antwort von Lisballer Lisballer

    Also das ist eigentlich egal! :-) Es gibt da kein richtiges Alter für.

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    Antwort von Katja90 Katja90

    wenn du dich reif dafür fühlst,aber i würd no a bissl warten

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    Antwort von Mizi59 Mizi59

    Nicht vor 30 ;-)

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    Antwort von Scodero Scodero

    Dafür gibts keine Altersgrenze. Ist ja kein Geschlechtsverkehr

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    Das Gesetz spricht von "sexuellen Handlungen", dazu zählt unter Umständen auch ein Zungenkuss.

    Kommentar von Scodero ScoderoScodero

    Ehrlich? Ich dachte, das gilt nur für Penetration

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    "(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

    Kommentar von RuIeBritannia RuIeBritanniaRuIeBritannia

    Übertreibt mal nicht so maßlos! Kein Kuss, nicht mal ein Zungenkuss, gilt jemals als sexuelle Handlung! Wäre dann ebenso harmloses Händchenhalten hart an der Grenze zur Notzucht? Kaum, oder? Zumindest ist das in zivilisierten westeuropäischen Staaten so...

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    Es ist nun mal Fakt, dass leidenschaftliche Zungenküsse schon als sexuelle Handlungen gezählt wurden. Und nciht mehr als Fakten schreibe ich hier nieder. Ob man sich in der Praxis daran hält, ist jedem selbst überlassen.

    Kommentar von RuIeBritannia RuIeBritanniaRuIeBritannia

    An diese "Fakten" glaube ich nicht, also Quellen her! Fakt ist aber definitiv, dass sich sexuelle Handlungen für die Rechtsprechung generell an den primären Geschlechtsteilen abspielen müssen, zu denen der Mund nicht zählt!

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    Woher hast du denn deinen "Fakt", mit den primären Geschlechtsteilen? Das spielt bei der Bewertung von Pornographie eine Rolle, nicht aber hier.

    "Gilt nun ein Zungenkuss bereits als sexuelle Handlung mit einiger Erheblichkeit? In verschiedenen Publikationen wird dies einmal bejaht, einmal verneint. Bei der Strafrechtsreform 1998/1999 wurde unter dem Kapitel "Sexueller Missbrauch von Kindern" folgender Fall geschildert: "So macht sich z.B. ein Achtzehnjähriger grundsätzlich durch einen Zungenkuß mit seiner knapp 14jährigen Freundin strafbar, selbst wenn das Mädchen einverstanden ist." Auf diesen Fall stehen immerhin 6 Monate Freiheitsentzug. " http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/sexuelle-handlungen-strafrecht.html

    Reciht ein Zitat aus einer Strafrechtsreform als Beweis?

    Kommentar von RuIeBritannia RuIeBritanniaRuIeBritannia

    Nein, weil Du ihn aus dem Kontext gerissen hast! Aber selbst in dem kopierten Text wird darauf hingewiesen, dass die Auslegung uneinmheitlich ist. Bei Publikationen für Jugendleiter musst Du ohnehin von ganz anderen Ansätzen ausgehen, weil da Fragen der Aufsichtspflicht mitspielen. Fakt ist jedenfalls, dass es in Deutschland noch nie eine Anklage wegen eines freiwilligen Zungenkusses gab!

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    Der Text steht natürlich im Kontext der Aufsichtspflicht etc. Aber wieso ignorierst du das eindeutige, unmissverständliche Zitat aus der Strafrechtsreform(das mit dem Jugendleiter-Kontext nichts zu tun hat), nach dem ich ganz klar richtig liege?! Natürlich wird im Jahr 2009 in der Praxis deswegen keiner Verurteilt, sofern es einvernehmlich geschah. Darüber sind wir uns einig. Prinzipiell ist es aber erstmal strafbar, und zwar "selbst wenn das Mädchen einverstanden ist."!

    Kommentar von RuIeBritannia RuIeBritanniaRuIeBritannia

    Siehste, und schon sind wir uns fast einig in unserer Uneinigkeit! Denn wenn ein konkreter Tatbestand noch nie (höchst)richterlich geprüft und bewertet wurde, steht seine juristische Gewichtung und damitnicht fest. Korrekt? Insofern können wir mit unserer Interpretation beide genau richtig oder weit daneben liegen. Bis zum ersten Urteil des BGH/BVerfG... ;-)

    Kommentar von RuIeBritannia RuIeBritanniaRuIeBritannia

    Ups... zwischen "damit" und "nicht" gehört normalerweise noch "seine Strafbarkeit"

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    Antwort von Schnuckerzecke Schnuckerzecke

    Das ist egal

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    Antwort von gjghfgfgf gjghfgfgf

    wenn es beide wollen und die unter 14 sind ist es erlaubt

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    Antwort von kissme99 kissme99

    O.....................M.........................G!!!!!!!!!

    zungenkuss darf man machen wann man will auch mit 5

    okay als ob man mit 5schon zk machen würde:D

     

    bei zk gibt´s keine altersbeschränkung

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    Antwort von Goldi4 Goldi4

    und was is wenn ich 12 und mein freund13 is was is dan???

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    Antwort von Goldi4 Goldi4

    darf ich etzwen ich 12 und mei freund 13 ist zk mit dem machen???

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    Antwort von sweetygirlsweet sweetygirlsweet

    also ich bin jetzt ende 11 und hab auch schon einen zk gehabt also finde ich ist das alter egal solange es bei zk bleibt bist du 14 bist

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    Antwort von critter critter

    Nicht vor den Wechseljahren.

    Kommentar von erweh erweherweh

    Nö, leider Falsch, nicht nach muß es heißen. Dann ist man endlich mit diesem Geschlabbere durch!

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    Antwort von kampione91 kampione91

    Theoretisch ist jeder sexuelle Kontakt erst ab 14 Jahren erlaubt. Bei zwei 13jährigen erübrigt sich das aber, da diese noch nicht strafmündig sind.

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    Antwort von Marc20 Marc20

    im gesetz steht du musst 18 sein sonst kommst du ins Gefängnis :P xD lool

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    Unsinn

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Gibt kein Gesetz dafür oder dagegen.

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    Das Gesetz spricht von "sexuellen Handlungen", dazu zählt unter Umständen auch ein Zungenkuss.

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    Antwort von wissen78 wissen78

    ab 21.

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    Antwort von syringa syringa

    Dafür gibt es keine Regel ^^

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    Das Gesetz spricht von "sexuellen Handlungen", dazu zählt unter Umständen auch ein Zungenkuss.

    Kommentar von syringa syringasyringa

    Jetzt werden wir aber ganz 'päpstlich'. ^^

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    Ich will hier nur faktisch korrekte Antworten geben. Die Praxis sieht anders aus, is klar. Wäre schlimm, wenn nciht.

    Kommentar von syringa syringasyringa

    okay - akzeptiert. :)

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    Antwort von Sascha1607 Sascha1607

    Natürlich ist das egal du machst es einfach wenn du es willst

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