Zk (Zungenkuss) Gibts da ne Regel ab wieviel Jahren? Weil viele sagen das es ganz egal is
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ClintLeonPowersClintLeonPowers
Da gibt es keine Altersbestimmung. Wer anderes behauptet, redet Schwachsinn.
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kampione91kampione91 Selbstverständlich gibt es die, siehe Strafgesetzbuch. "(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."
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ClintLeonPowersClintLeonPowers Himmel noch mal! Fällt der Zungenkuss auch da darunter? Eigentlich schon. Nun ja. Jetzt bin ich schlauer. Danke.
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kampione91kampione91 "Gilt nun ein Zungenkuss bereits als sexuelle Handlung mit einiger Erheblichkeit? In verschiedenen Publikationen wird dies einmal bejaht, einmal verneint. Bei der Strafrechtsreform 1998/1999 wurde unter dem Kapitel "Sexueller Missbrauch von Kindern" folgender Fall geschildert: "So macht sich z.B. ein Achtzehnjähriger grundsätzlich durch einen Zungenkuß mit seiner knapp 14jährigen Freundin strafbar, selbst wenn das Mädchen einverstanden ist." Auf diesen Fall stehen immerhin 6 Monate Freiheitsentzug. " http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/sexuelle-handlungen-strafrecht.html
In der Praxis wird es wohl zu keiner Verurteilung oder schweren Strafe kommen, wenn das einvernehmlich geschah. Dazu leben wir in Europa. Aber prinzipiell ist es nicht erlaubt.
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KayKey09KayKey09
aufallendes leidenschaftliches knutschen ab 14. habe ich mal irqwo gelesen.
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RuIeBritanniaRuIeBritannia
Es ist ganz egal! Wenn man es mit dem oder der Richtigen ausprobieren möchte, kann man das ruhig tun.
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Lisballer Also das ist eigentlich egal! :-) Es gibt da kein richtiges Alter für.
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ScoderoScodero
Dafür gibts keine Altersgrenze. Ist ja kein Geschlechtsverkehr
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kampione91kampione91 Das Gesetz spricht von "sexuellen Handlungen", dazu zählt unter Umständen auch ein Zungenkuss.
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ScoderoScodero Ehrlich? Ich dachte, das gilt nur für Penetration
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kampione91kampione91 "(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."
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RuIeBritanniaRuIeBritannia Übertreibt mal nicht so maßlos! Kein Kuss, nicht mal ein Zungenkuss, gilt jemals als sexuelle Handlung! Wäre dann ebenso harmloses Händchenhalten hart an der Grenze zur Notzucht? Kaum, oder? Zumindest ist das in zivilisierten westeuropäischen Staaten so...
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kampione91kampione91 Es ist nun mal Fakt, dass leidenschaftliche Zungenküsse schon als sexuelle Handlungen gezählt wurden. Und nciht mehr als Fakten schreibe ich hier nieder. Ob man sich in der Praxis daran hält, ist jedem selbst überlassen.
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RuIeBritanniaRuIeBritannia An diese "Fakten" glaube ich nicht, also Quellen her! Fakt ist aber definitiv, dass sich sexuelle Handlungen für die Rechtsprechung generell an den primären Geschlechtsteilen abspielen müssen, zu denen der Mund nicht zählt!
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kampione91kampione91 Woher hast du denn deinen "Fakt", mit den primären Geschlechtsteilen? Das spielt bei der Bewertung von Pornographie eine Rolle, nicht aber hier.
"Gilt nun ein Zungenkuss bereits als sexuelle Handlung mit einiger Erheblichkeit? In verschiedenen Publikationen wird dies einmal bejaht, einmal verneint. Bei der Strafrechtsreform 1998/1999 wurde unter dem Kapitel "Sexueller Missbrauch von Kindern" folgender Fall geschildert: "So macht sich z.B. ein Achtzehnjähriger grundsätzlich durch einen Zungenkuß mit seiner knapp 14jährigen Freundin strafbar, selbst wenn das Mädchen einverstanden ist." Auf diesen Fall stehen immerhin 6 Monate Freiheitsentzug. " http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/sexuelle-handlungen-strafrecht.html
Reciht ein Zitat aus einer Strafrechtsreform als Beweis?
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RuIeBritanniaRuIeBritannia Nein, weil Du ihn aus dem Kontext gerissen hast! Aber selbst in dem kopierten Text wird darauf hingewiesen, dass die Auslegung uneinmheitlich ist. Bei Publikationen für Jugendleiter musst Du ohnehin von ganz anderen Ansätzen ausgehen, weil da Fragen der Aufsichtspflicht mitspielen. Fakt ist jedenfalls, dass es in Deutschland noch nie eine Anklage wegen eines freiwilligen Zungenkusses gab!
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kampione91kampione91 Der Text steht natürlich im Kontext der Aufsichtspflicht etc. Aber wieso ignorierst du das eindeutige, unmissverständliche Zitat aus der Strafrechtsreform(das mit dem Jugendleiter-Kontext nichts zu tun hat), nach dem ich ganz klar richtig liege?! Natürlich wird im Jahr 2009 in der Praxis deswegen keiner Verurteilt, sofern es einvernehmlich geschah. Darüber sind wir uns einig. Prinzipiell ist es aber erstmal strafbar, und zwar "selbst wenn das Mädchen einverstanden ist."!
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RuIeBritanniaRuIeBritannia Siehste, und schon sind wir uns fast einig in unserer Uneinigkeit! Denn wenn ein konkreter Tatbestand noch nie (höchst)richterlich geprüft und bewertet wurde, steht seine juristische Gewichtung und damitnicht fest. Korrekt? Insofern können wir mit unserer Interpretation beide genau richtig oder weit daneben liegen. Bis zum ersten Urteil des BGH/BVerfG... ;-)
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RuIeBritanniaRuIeBritannia Ups... zwischen "damit" und "nicht" gehört normalerweise noch "seine Strafbarkeit"
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gjghfgfgf wenn es beide wollen und die unter 14 sind ist es erlaubt
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kissme99 O.....................M.........................G!!!!!!!!!
zungenkuss darf man machen wann man will auch mit 5
okay als ob man mit 5schon zk machen würde:D
bei zk gibt´s keine altersbeschränkung
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Goldi4 und was is wenn ich 12 und mein freund13 is was is dan???
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Goldi4 darf ich etzwen ich 12 und mei freund 13 ist zk mit dem machen???
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sweetygirlsweet also ich bin jetzt ende 11 und hab auch schon einen zk gehabt also finde ich ist das alter egal solange es bei zk bleibt bist du 14 bist
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crittercritter
Nicht vor den Wechseljahren.
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erweherweh Nö, leider Falsch, nicht nach muß es heißen. Dann ist man endlich mit diesem Geschlabbere durch!
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kampione91kampione91
Theoretisch ist jeder sexuelle Kontakt erst ab 14 Jahren erlaubt. Bei zwei 13jährigen erübrigt sich das aber, da diese noch nicht strafmündig sind.
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Marc20 im gesetz steht du musst 18 sein sonst kommst du ins Gefängnis :P xD lool
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kampione91kampione91 Unsinn
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HHSthpHHSthp
Gibt kein Gesetz dafür oder dagegen.
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kampione91kampione91 Das Gesetz spricht von "sexuellen Handlungen", dazu zählt unter Umständen auch ein Zungenkuss.
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syringasyringa
Dafür gibt es keine Regel ^^
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kampione91kampione91 Das Gesetz spricht von "sexuellen Handlungen", dazu zählt unter Umständen auch ein Zungenkuss.
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syringasyringa Jetzt werden wir aber ganz 'päpstlich'. ^^
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kampione91kampione91 Ich will hier nur faktisch korrekte Antworten geben. Die Praxis sieht anders aus, is klar. Wäre schlimm, wenn nciht.
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syringasyringa okay - akzeptiert. :)
Ja als ob