Ab wann kann man Videoüberwachung anzeigen?

4 Antworten

Das ist schon ziemlich illegal, eine Dashcam darf, soweit ich weiß, nur x Sekunden auf nehmen und muss diese ständig überschreiben. Zyklisch auf nehmen also.

Hm..., nicht ganz einfach. Allerdings machst du dich erst strafbar, wenn es jemanden stört und der Klage einrecht wegen Verstoss des Rechts am eigenen Bild.

Wenn es jemanden stört, dass du eine Dashcam im Auto hast, muss er einklagen, dass konkrete Aufnahmen von ihm gelöscht werden. Aber wer kann das schon beweisen, ohne dass er die von dir gespeicherten Aufzeichnungen zusehen bekommt? Natürlich kann ein Nachbar auch pauschal auf unrechtmässige erstelle Bilder von ihm klagen. Auch da: einfach ins Blaue raushauen, gilt nicht. Du kannst dann ebensogut behaupten, dass nichts da ist über ihn. Sache erledigt. Denn: wer vor Gericht etwas behauptet ("ich wurde gefilmt!") muss beweisen, dass von ihm Aufnahmen existieren.

Also lass mal auf dich zukommen, was immer da sein möge.
Und die Dashcam solltest du an der Zündung anschliessen. Dass sie erst aufzeichnet, wenn diese eingeschaltet ist. Sonst geht die Speicherkarte relativ schnell kaputt. Und je grösser die ist, um so länger zeichnet die Kamera auf, bis gespeicherte Daten wieder überschrieben werden.

Alles völlig uninteressant.

In dem Moment wo du die Kameras installierst kann dies schon verboten sein, dazu musst du noch nicht mal was aufgenommen haben oder die Kameras angeschlossen haben.

Grenzwertig… solange du nichts veröffentlichst ist es ein Graubereich. Normalerweise darf man den Verkehr nicht laufend aufzeichnen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografie im Nebengewerbe