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Ab wann gilt man als "eingezogen"??

Frage von Engelsherz Engelsherz

Meine Schwiegermutter in spe mag mich absolut nicht.Ich bin viel im Haushalt ihres Sohnes.Erstens kümmere ich mich während seiner Arbeitszeit um seinen schwerbehinderten Sohn und in seiner Freizeit bin ich natürlich auch oft bei Ihm.Ab und an übernachte ich auch bei Ihm.Aber um endgültig mit Ihm zusammen zu ziehen ist mir das noch zu frisch.Ich will nicht gleich alles aufgeben. Nun ist seine Mutter zur Gemeinde gegangen und hat angegeben das ich schon seit einem halben Jahr bei Ihm leben würde. .Zu diesem Zeitpunkt war noch garnichts zwischen ihrem Sohn und Mir.Nun droht die Gemeinde mir ein Strafgeld an.Dürfen die das?

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Antworten (7)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von russeliana russeliana

    Deine Schwiegermama ist eifersüchtig. Ihr über alles geliebter Sohn schenkt ihr nicht mehr so viel Aufmerksamkeit. Auch musst du das gemeinsam mit Deinem Freund klären. Geh zur Gemeinde und stelle den Sachverhalt klar. Sprich mit der Schwiegermama, aber zusammen mit deinem Freund. In so einem Fall würde ich mir es gut überlegen, ob ich überhaupt dort hin ziehen möchte, sondern mir lieber eine andere Wohnung gemeinsam mit Freund und Sohn suche.

    Kommentar von jotde01 jotde01jotde01

    ja, eine getrennnter Wohnort scheint sinnvoll zu sein....

    Kommentar von LeoMama LeoMamaLeoMama

    Das würde ich auch befürworten. Das kann auf Dauer niemals gutgehen. Du machst Dir unnötig das Leben schwer. Sucht Euch eine andere Wohnung, wenn dies mit dem behinderten Sohn geht.

  • 3
    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn Du dort sogar nur ab und an und nicht häufig übernachtest - bist Du gewiß nicht eingezogen. Widersprich dem Bescheid einfach.

    Wenn Du eines Tages mit dem Sohn Deiner Schwiegermutter zusammenziehst, solltet Ihr schon jetzt überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, eine unabhängige Wohnung zu suchen... Das wird ja nie gutgehen!

    Kommentar von Engelsherz EngelsherzEngelsherz

    Habe ich schon mache mir nur gedanken das da doch noch mehr hinterher kommt

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Nee - mach Dir keine Sorgen. Dein Freund weiß doch auch genau, daß Du dort nicht wohnst, sondern nur immer mal wieder zu Besuch bist.

  • 2
    Antwort von Sommersonne123 Sommersonne123

    Was ist das denn für eine? Tut mir wirklich leid für dich zumal du dich auch noch "aufopferst" und dich um seinen Sohn kümmerst. Ich würde bei der Gemeinde anrufen oder besser vorbei gehen und denen die Lage schildern. Du hast doch auch eine Wohnung und bist dort gemeldet oder? Ich glaube nicht, dass du dich bei deinem Freund anmelden musst, wenn du ab und an dort übernachtest. Viel Erfolg!

    Kommentar von Engelsherz EngelsherzEngelsherz

    Ich bin im Nachbarort gemeldet!Bin auch wirklich nicht scharf drauf hierher zu ziehen aber will meinen Freund und den Jungen nicht im Stich lassen!Wegziehen ist blöde weil der Junge hier im Ort eine superschule besucht ...

  • 2
    Antwort von monja1995 monja1995

    Stell das bei der Gemeinde richtig und weise die Mutter Deines Freundes in ihre Grenzen. Zur Not mit einer Verleumdungsklage.
    Warne sie aber vor und verlange von ihr, dass sie die Behauptungen der Gemeinde gegenüber revidiert. Sprich auch offen mit Deinem Freund drüber, dass auch der ein Machtwort spricht.

    Kommentar von Engelsherz EngelsherzEngelsherz

    Sind schon mit ihr und ihrem Gatten vor Gericht weil sie Umgangsrecht einklagen wollen!

  • 1
    Antwort von GandalfGrau GandalfGrau

    Auf welchem Gesetz soll dieses Strafgeld denn beruhen - Meldegesetz ? Drohen kann man ja viel heutzutage ... aber ob was handfestes dahintersteckt - hast du Paragraphen in dieser Drohung vor den Latz geknallt bekommen ? Wenn ja welche ?

    Kommentar von Engelsherz EngelsherzEngelsherz

    Die haben mich angeschrieben ich soll mich ummelden.Ich hab ziemlich blöde geschaut und auf der Gemeinde angerufen.Das Frolein am Apparat war sehr patzig und hat mir ein Starfgeld angedroht und gemeint das ich eingezogen wäre wenn ich dort Wechselkleidung hätte und dort mehr als dreimal Übernachtete hätte!

    Kommentar von GandalfGrau GandalfGrauGandalfGrau

    Wechselkleidung hat man auch im Hotel , wenn man da ne Woche bleibt - die hat ein wenig auf die K.... gehauen dieses Frolein :) - ich hab mich auch mal nach nem halben Jahr erst umgemeldet - Ergebnis 25€ Strafgeld. Also ich würd dahin und mir die Dame mal zur Br... nehmen bzw. gleich übergehen und ihren Chef mal befragen.

    Kommentar von Engelsherz EngelsherzEngelsherz

    Habe ja auch nichts weiter hier!!Habe ihr gesagt sie kann ja nachschauen kommen!!

  • 1
    Antwort von siggischmidt siggischmidt

    Du solltest mit lieb Schwiegermütterlein mal Tabula rasa machen. Unglaublich. So eine Sauerei. Sofort Widerspruch einlegen!

    Kommentar von Engelsherz EngelsherzEngelsherz

    Mit der Frau mach ich nicht nur Tabula rasa sondern spiel bald Hasch mich ich bin der Frühling!!

  • 0
    Antwort von coyotincaos coyotincaos

    Wenn du im Einwohnermeldeamt mit deinen eigenen Wohnsitz gemeldet bist, kannst du die aufhalten wo du willst und solange du willst.Nur wenn du nicht gemeldet bist ist es pflicht dich innerhalb einer 6Wochenfrist dort wo du dauerhaft wohnst dich anzumelden, ansonsten kostet es ca.20 €.

    Kommentar von Engelsherz EngelsherzEngelsherz

    Das ist ja meine Frage!!Was ist dauerhaft??Mal bin ich einen Tag bei Ihm mal vier..kommt drauf an wie Er Schicht hat!!

    Kommentar von coyotincaos coyotincaoscoyotincaos

    Wo wohnst du wenn du nicht bei ihm bist? In deiner WG ? Was steht in deinem Ausweis? Besuche sind nie dauerhaft

    Kommentar von Engelsherz EngelsherzEngelsherz

    Ich habe mit im Haus bei meiner Schwester und meiner Mutter gelebt!Dort bin ich natürlich auch gemeldet

    Kommentar von Engelsherz EngelsherzEngelsherz

    Got nu bin ich schon ganz bekloppt!!nein ich lebe da auch noch...Himmel hilf!!Nu erzähl ich das schon selber ..sorry

    Kommentar von coyotincaos coyotincaoscoyotincaos

    Dann ist das so OK.Besuche in einer anderen WG sind nicht meldepflichtig.An deiner Stelle würde ich am Einwohnermeldeamt anrufen, denen erklären das dies eine Freundschaft ist und kein WG-wechsel.

    Kommentar von coyotincaos coyotincaoscoyotincaos

    Nicht zu vergessen, sag denen das du nicht beabsichtigst umzuziehen, auch keinen Zweitwohnsitz anmelden möchtest, da es eine freundschaftliche Basis ist und du nur mit dem Zahnbürstl deinen Freund besuchst.

    Kommentar von Engelsherz EngelsherzEngelsherz

    das wäre aber gelogen!!Wenn sich unsere Beziehung so gut weiter entwickelt will ich niocht sagen das ich niemals zu ihm ziehen werde...aber eben jetzt noch nicht!Wir kennen uns zwar zig Jahre aber das sich da was anbahnt ist erst seit vier Monaten so!

    Kommentar von coyotincaos coyotincaoscoyotincaos

    Du wurdest vom Einwohnermeldeamt an deine Meldepflicht erinnert. Jetzt wohnst du noch nicht bei bei deinem Freund und um alle Nachfragen von denen abzublocken, kannst du sagen das du dort noch nicht wohnst und in nächster Zeit auch nicht beabsichtigst deinen festen Wohnsitz zu wechseln. Wann in nächster Zeit ist, ist deine Entscheidung. Dem Einwohnermeldeam gehen deine privaten Besuche und Freundschaften nix an

    Kommentar von coyotincaos coyotincaoscoyotincaos

    Achte darauf das deine Besuche und dauerhaften lückenlosen Übernachtungen den 6 Wochenzeitraum nicht überschreiten. also 2 Wochen z.B. nächtigen bei deinem Freund und dann 1-3 Nächte wieder bei dir zu Hause so umgehst du das ummelden

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