Ab wann gilt man als "eingezogen"?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Schwiegermama ist eifersüchtig. Ihr über alles geliebter Sohn schenkt ihr nicht mehr so viel Aufmerksamkeit. Auch musst du das gemeinsam mit Deinem Freund klären. Geh zur Gemeinde und stelle den Sachverhalt klar. Sprich mit der Schwiegermama, aber zusammen mit deinem Freund. In so einem Fall würde ich mir es gut überlegen, ob ich überhaupt dort hin ziehen möchte, sondern mir lieber eine andere Wohnung gemeinsam mit Freund und Sohn suche.

jotde01  17.09.2008, 09:55

ja, eine getrennnter Wohnort scheint sinnvoll zu sein....

0
LeoMama  17.09.2008, 09:55

Das würde ich auch befürworten. Das kann auf Dauer niemals gutgehen. Du machst Dir unnötig das Leben schwer. Sucht Euch eine andere Wohnung, wenn dies mit dem behinderten Sohn geht.

0

Stell das bei der Gemeinde richtig und weise die Mutter Deines Freundes in ihre Grenzen. Zur Not mit einer Verleumdungsklage.
Warne sie aber vor und verlange von ihr, dass sie die Behauptungen der Gemeinde gegenüber revidiert. Sprich auch offen mit Deinem Freund drüber, dass auch der ein Machtwort spricht.

Engelsherz 
Fragesteller
 17.09.2008, 09:54

Sind schon mit ihr und ihrem Gatten vor Gericht weil sie Umgangsrecht einklagen wollen!

0

Auf welchem Gesetz soll dieses Strafgeld denn beruhen - Meldegesetz ? Drohen kann man ja viel heutzutage ... aber ob was handfestes dahintersteckt - hast du Paragraphen in dieser Drohung vor den Latz geknallt bekommen ? Wenn ja welche ?

Engelsherz 
Fragesteller
 17.09.2008, 10:01

Die haben mich angeschrieben ich soll mich ummelden.Ich hab ziemlich blöde geschaut und auf der Gemeinde angerufen.Das Frolein am Apparat war sehr patzig und hat mir ein Starfgeld angedroht und gemeint das ich eingezogen wäre wenn ich dort Wechselkleidung hätte und dort mehr als dreimal Übernachtete hätte!

0
GandalfGrau  17.09.2008, 10:05
@Engelsherz

Wechselkleidung hat man auch im Hotel , wenn man da ne Woche bleibt - die hat ein wenig auf die K.... gehauen dieses Frolein :) - ich hab mich auch mal nach nem halben Jahr erst umgemeldet - Ergebnis 25€ Strafgeld. Also ich würd dahin und mir die Dame mal zur Br... nehmen bzw. gleich übergehen und ihren Chef mal befragen.

0
Engelsherz 
Fragesteller
 17.09.2008, 10:10
@GandalfGrau

Habe ja auch nichts weiter hier!!Habe ihr gesagt sie kann ja nachschauen kommen!!

0

Wenn Du dort sogar nur ab und an und nicht häufig übernachtest - bist Du gewiß nicht eingezogen. Widersprich dem Bescheid einfach.

Wenn Du eines Tages mit dem Sohn Deiner Schwiegermutter zusammenziehst, solltet Ihr schon jetzt überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, eine unabhängige Wohnung zu suchen... Das wird ja nie gutgehen!

Engelsherz 
Fragesteller
 17.09.2008, 09:54

Habe ich schon mache mir nur gedanken das da doch noch mehr hinterher kommt

0
anjanni  17.09.2008, 10:11
@Engelsherz

Nee - mach Dir keine Sorgen. Dein Freund weiß doch auch genau, daß Du dort nicht wohnst, sondern nur immer mal wieder zu Besuch bist.

0

Wenn du im Einwohnermeldeamt mit deinen eigenen Wohnsitz gemeldet bist, kannst du die aufhalten wo du willst und solange du willst.Nur wenn du nicht gemeldet bist ist es pflicht dich innerhalb einer 6Wochenfrist dort wo du dauerhaft wohnst dich anzumelden, ansonsten kostet es ca.20 €.

Engelsherz 
Fragesteller
 17.09.2008, 10:03

Das ist ja meine Frage!!Was ist dauerhaft??Mal bin ich einen Tag bei Ihm mal vier..kommt drauf an wie Er Schicht hat!!

0
coyotincaos  17.09.2008, 10:06
@Engelsherz

Wo wohnst du wenn du nicht bei ihm bist? In deiner WG ? Was steht in deinem Ausweis? Besuche sind nie dauerhaft

0
Engelsherz 
Fragesteller
 17.09.2008, 10:07
@coyotincaos

Ich habe mit im Haus bei meiner Schwester und meiner Mutter gelebt!Dort bin ich natürlich auch gemeldet

0
Engelsherz 
Fragesteller
 17.09.2008, 10:08
@Engelsherz

Got nu bin ich schon ganz bekloppt!!nein ich lebe da auch noch...Himmel hilf!!Nu erzähl ich das schon selber ..sorry

0
coyotincaos  17.09.2008, 10:10
@Engelsherz

Dann ist das so OK.Besuche in einer anderen WG sind nicht meldepflichtig.An deiner Stelle würde ich am Einwohnermeldeamt anrufen, denen erklären das dies eine Freundschaft ist und kein WG-wechsel.

0
coyotincaos  17.09.2008, 10:15
@coyotincaos

Nicht zu vergessen, sag denen das du nicht beabsichtigst umzuziehen, auch keinen Zweitwohnsitz anmelden möchtest, da es eine freundschaftliche Basis ist und du nur mit dem Zahnbürstl deinen Freund besuchst.

0
Engelsherz 
Fragesteller
 17.09.2008, 10:25
@coyotincaos

das wäre aber gelogen!!Wenn sich unsere Beziehung so gut weiter entwickelt will ich niocht sagen das ich niemals zu ihm ziehen werde...aber eben jetzt noch nicht!Wir kennen uns zwar zig Jahre aber das sich da was anbahnt ist erst seit vier Monaten so!

0
coyotincaos  17.09.2008, 10:30
@Engelsherz

Du wurdest vom Einwohnermeldeamt an deine Meldepflicht erinnert. Jetzt wohnst du noch nicht bei bei deinem Freund und um alle Nachfragen von denen abzublocken, kannst du sagen das du dort noch nicht wohnst und in nächster Zeit auch nicht beabsichtigst deinen festen Wohnsitz zu wechseln. Wann in nächster Zeit ist, ist deine Entscheidung. Dem Einwohnermeldeam gehen deine privaten Besuche und Freundschaften nix an

0
coyotincaos  17.09.2008, 10:37
@coyotincaos

Achte darauf das deine Besuche und dauerhaften lückenlosen Übernachtungen den 6 Wochenzeitraum nicht überschreiten. also 2 Wochen z.B. nächtigen bei deinem Freund und dann 1-3 Nächte wieder bei dir zu Hause so umgehst du das ummelden

0