Ab wann darf man sich vom Religionsunterricht abmelden?

15 Antworten

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Hallo Mauric,

hier hast Du die Regelung. Sie gilt im gesamten Bundesgebiet. 

Eigenständig abmelden darfst Du Dich ab Deinem 14. Geburtstag.

Du hast also vollkommen  richtig gedacht.

Grüße, kdd              

KErzG - Gesetz über die religiöse Kindererziehung

§ 5 

Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/kerzg/BJNR009390921.html

kdd1945  15.10.2016, 11:00

Hallo Mauric,

ganz herzlich danke ich Dir für den "Stern" (hilfreichsteAntwort). Deine Anerkennung gibt mir Freude.

Grüße, kdd

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Wenn Religionsunterricht als Vermittlung von Wissen ÜBER Religion(en) und nicht als Indoktrination verstanden wird - und das sollte er - steht er nicht im Widerspruch zur Religionsfreiheit. Man kann sich ja Wissen über etwas aneignen, ohne daran zu glauben. Die berühmtesten Atheisten haben sich sehr umfangreiches Wissen über den Inhalt der Religionen angeeignet. Also ist es wohl möglich, dass die Regeln zu Religionsunterricht bzw. Wechsel zu Alternativangeboten von Schule zu Schule verschieden sind.

Allerdings hast du das Prinzip der Konfirmation ueberhaupt nicht verstanden. Es besteht nicht AB dann (also nachher) Religionsfeiheit, sondern schon bei der Konfirmation selbst - die ist nämlich der Punkt der Entscheidung. Natürlich kann man auch nachher seiner Religion absagen, aber man muss sich nicht erst firmen lassen.

Grundsätzlich hast Du mit 14 das Recht auf Selbstbestimmung in religiösen,sexuellen und gesundheitlichen Fragen.Eine Schulregel ,ein Erlaß darf grundsätzlich nicht in Grundrechte eingreifen.() Würde eine Schulregel so lauten,könnte man diese gerichtlich oder im Widerspruchsverfahren angreifen.Ob du das tun solltest ?Ich denke eher nein.Etwas anderes fällt mir auf.Du berichtest von Deiner Firmung.Damit bist Du Christ,hast das Sakrament erhalten und Dich in die Gemeinde aufnehmen lassen.Es könnte doch sein,das es da einen gewissen Widerspruch gibt? Hast Du nur Bock auf die Geschenke gehabt? Es kann zwar Gründe geben,sich vom Religionsuntericht befreien zu lassen.Wenn es für Dich keinen Gott gibt,dann wärs nur konsequent und auch richtig.Aber so,ich denke Du solltest einfach hingehen,auch wenns die siebte Stunde ist und man sich was besseres vorstellen kann.^^ Überleg noch mal.Liebe Grüße

Garfield0001  02.09.2016, 14:27

nicht Firmung (katholisch) sondern konfirmiert (evangelisch). oder hab ich was falsch verstanden?

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jerkfun  03.09.2016, 10:15
@Garfield0001

Hallo Garfield,in einigen Regionen,und veraltet sagt man auch Firmung zum Sakrament Konfirmation.Die Katholiken haben etwas ähnliches,die Erstkommunion / Kommunion.Diese ist im zarten Alter von etwa acht Jahren.In diesem Alter kann man aber keine Reife haben,nicht selbstbestimmt sein,was ja u.a..auch ein Grund für die lutherische Reform der Kirche war.(Neben den Dir sicher bekannten Hauptgründen,wie dem Sündenablaß gg.Geld.) Wenn das Geld im Kasten klingt,die Seele in den Himmel springt.^^

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Du kannst Dich tatsächlich ab dem Alter von 14 Jahren  an staatlichen Schulen vom Religionsunterricht befreien lassen.Die schriftliche Abmeldung geht an den Schulleiter. Lass Dir dafür vom Sekretariat einen Vordruck geben oder frage danach, was genau dort stehen soll.

Vielleicht meinte Deine Lehrerin damit, dass Du wegen der Organisation erst im nächsten Schuljahr in ein anderes Fach wechseln kannst.

Solche Angelegenheiten sind mit der Schulleitung zu regeln. Vergiss die Religionslehrerin.



Bei uns (Gymnasium, NRW) war das so das schon in der fünften die Eltern einen Brief an die Schule geschrieben haben und die Kinder der Eltern hatten dann Freistunde wo wir Religion hatten. Aber normalerweise wird praktische Philosophie oder ähnliches unterrichtet, bei uns gab es Lehrermangel deshalb die Freistunde.