A1 125er Führerschein, darf man in der a1 praxisprüfung mit einem ausgeliehenem 125er Roller fahren oder muss es zwingend ein 125 Schaltfahrzeug sein?

2 Antworten

Sofern die KFZ-Versicherung zustimmt, dass das Fahrzeug abweichend von der vereinbarten Nutzung auch im Rahmen der Fahrausbildung verwendet wird und es mindestens eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h erreicht, so kannst du die Prüfung darauf ablegen. Deine Fahrerlaubnis wird dann auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt.

Nein, ein „Schaltfahrzeug“ muss es nicht sein.