50ccm roller = wieviel km/h

5 Antworten

Einen 25 ccm Roller / Mofa wirst du nicht finden.Die haben schon 50 ccm.Auch ein Kleinkraftrad,ab 16 Jahren,hat 50 ccm darf mit M / jetzt AM Führerschein nur offiziell bis 45 Km/h fahren.Ausnahmen sind Kleinkrafträder,auch Roller die vor dem 01.01.2002 erstmal in Betrieb genommen wurden.Die dürfen ganz legal bis 50 Km/h.Auch die Kleinkrafträder der DDR dürfen legal schneller als 45 bzw 50 KM/h.Die müssen aber vor dem 28.02.1992 erstmalst in Betrieb genommen sein worden.

Soll es deutlich schneller gehen und das legal must du A1 Führerschein machen.Ab 16 Jahren.Damit darfst du Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11 KW / 15 PS Maschinen fahren.Inzwischen wurde die begrenzte Höchstgeschwindigkeit von 80 Km/h für Minderjährige aufgehoben.Die Minderjährigen mit den 125ern dürfen jetzt offen fahren.Ein Roller heist dann Leichtkraftroller und du darfst den trotzdem fahren denn für Roller,Tourer,Enduro oder Sportler muss man keinen extra Führerschein haben.Das es so bleibt kann ich nicht versprechen.


§ 6 Abs. 1 zu Klasse AM

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Von http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php


Simson Kleinkrafträder durften in der DDR ab einem Alter von 14 Jahren mit entsprechendem Führerschein gefahren werden. Sie gelten in der Bundesrepublik Deutschland heute ebenfalls als Kleinkrafräder und können ab einem Alter von 16 Jahren mit dem Führerschein Klasse M gefahren werden. In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Kleinkrafträder eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten. Simson Kleinkrafträder wurden aber in der DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h hergestellt. Nach der Wiedervereinigung wurde eine Ausnahmegenehmigung für Simson Kleinkrafträder erlassen, d.h. wer ein Simson Kleinkraftrad besitzt, das vor 1989 im Straßenverkehr zugelassen wurde, darf mit Führerschein Klasse M legal 60 km/h mit seiner Simson fahren.

Von mz-und-simson.de/einleitung.html


Warum darf die Simson 60 fahren? Laut dem Übergangsrecht werden Mopeds aus der DDR gemäß § 76 Abs. 8 c) der FEV als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Dieses erlaubt ihnen eine legale Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Daher darf man auch nicht mit der Schwalbe auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, da hier eine bbH von über 60 km/h (also mindestens 61 km/h) vorgeschrieben ist. Nicht-DDR-Mopeds und Kleinkrafträdern alten Rechts (alle bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommenen Mopeds), zu denen auch Simsons zählen, die nach dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist lediglich eine bbH von 50 km/h erlaubt. Alle Kleinkrafträder, die nach dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen sind, gelten als Kleinkrafträder neuen Rechts und dürfen als solche nur noch 45 km/h fahren.

Von : schwalbennest.de/index.php?option=com_content&task=view&id=45&Itemid=95

Ich hatte mal ein Mokick in den 1990ern.Wenn ich mich nicht irre stand in den Versicherungspapieren das die DDR Maschinen 60 km/h fahren dürfen.

Auch ein Mofaroller mit 25 km/h hat einen 50 ccm Motor.

Neue Roller laufen 45 Kmh.Alte 50Kmh.

Savas6139  01.05.2013, 17:16

Unserer packt über 60. Da wurde nichts drann verändert. Ist schon 17 Jahre alt ^^

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ginatilan  01.05.2013, 17:20

Alte 50Kmh.

ist aber nur legal wenn die Fahrzeuge bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Die gibbet auch.

laut Gesetz nicht

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RainerB76  01.05.2013, 17:30
@ginatilan

Alte Mopeds die vor einem gewissen Stichtag, weiß nicht mehr welchen, nach damaligem DDR-Recht zugelassen wurden durften 60Km/h fahren. Somit gibt es drei Geschwindigkeiten: 45, 50 und 60.

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clemensw  01.05.2013, 17:31
@ginatilan

Hallo liebes sprechendes Fischerdorf,

ä-hem, ich muß mal wieder:

KKR aus der DDR mit einer Erstzulassung vor dem 1. März 1992 dürfen 60 km/h fahren (z.B. Simson KR51 "Schwalbe")

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ginatilan  01.05.2013, 18:26
@clemensw

lieber clemensw, das ist mir durchaus bekannt, aber @Savas6139 schrieb nichts von Simson und co.

deswegen ging ich nicht von DDR-Fahrzeugen aus (was anscheinend ein Fehler war)

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WAS ZUM TEUFEL SIND 25CCM !?!?!?!?!

Du solltest gar nichts fahren, so wie du dich auskennst.

Hallo littlewatcher

dazu benötigst du die Klasse AM und du darfst dann 45 km/h schnell fahren