3S Zentrale?

1 Antwort

Ja!

exakt mit zwei Fragen musst du auf jeden Fall rechnen:

  1. Warum möchten Sie diesen Beruf ergreifen?
  2. Warum haben sie sich bei uns beworben

Eine Patentantwort gibt es auf beide Fragen nicht. aber gerade die zwweite ist garnicht so kniffelig, wie es auf den ersten Blick erscheint. Wenn du z.B. vom Arbeitsamt einen Vermittlungsvorschlag erhalten hast, kannst du das ruhig so sagen... Du musst es nur gut verkaufen!

"Ich bin hier, weil das blöde Arbeitsamt will, dass ich mich hier bewerbe!"

Rate mal was dann passiert?

"Das Arbeitsamt hat mir mitgeteilt, dass Sie noch Leute suchen und ich glaube, das wäre der richtige Job für mich"

Du musst zwei Dinge bedenken!

1.) Der Arbeitgeber hat die Stelle beim Arbeitsamt nicht ausgeschrieben, weil er dazu verpflichtet ist, sondern weil er hofft, Stellen vermittelt zu bekommen...

Das Arbeitsamt kann und wird nachfragen, wie du dich geschlagen hast. Lügst du also dem Arbeitgeber die Hucke voll kann das übel enden.

Verboten direkt ist es nicht. aber es macht alles anndere als einen guten Eindruck.

lg, Anna