3. Versuch durchgefallen , hs wechseln?

1 Antwort

Du kannst so lange die Hochschule wechseln und den selben Studiengang weiter studieren, wie du nicht eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast.

Für den Wechsel brauchst du meist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, d.h. einen Nachweis, dass du noch keine Prüfung endgültig nicht bestanden hast. Die für den Hochschulwechsel erforderlichen Unterlagen umfassen meist auch eine Auflistung der Fehlversuche.

Wie weit ggf. Fehlversuche aus deinem ersten Studium im Studium an der neuen Hochschule angerechnet werden, solltest du vorher mit der Ziel-Hochschule klären. Da wäre es ungünstig, wenn drei Fehlversuche anerkannt werden und die neue Hochschule nur drei Prüfungsversuche kennt.


Der Hochschulwechsel wäre also nicht ganz unkompliziert. "Einfacher" wäre es, wenn du die Prüfung im dritten Anlauf schaffst.