21 Jahre alt und kann nicht mehr Zuhause wohnen?


10.03.2020, 19:17

Eigentlich hatte ich eine Ausbildung als Optiker gemacht, bin aber im letzten Jahr gekündigt wegen nicht rechtzeitig abgegebe Krankschreibung

4 Antworten

Für unter 25Jährige werden eigene Unterkunftskosten nur in (darzulegenden) Härtefällen bewilligt (-> § 22 Abs. 5 SGB II). Ab 18/ Volljährigkeit müssen Eltern ihr Kind aber nicht mehr bei sich wohnen lassen oder wieder aufnehmen - und eine Auszugsaufforderung ihrerseits (z.B. per schriftlichem Zweizeiler) wäre z.B. so ein Härtefall, der grundsätzlich Anspruch auf eigene Unterkunftskosten nach SGB II begründet. - Eventuelle Ansprüche auf ALG1 /Wohngeld sind vorrangig vor ALG2; ggf. abzuklären.

Wende dich ans jobcenter und Jugendamt

Ich würde gute Freunde fragen ob ich bei denen Unterkommen kann und dann halt denen im Haushalt unter die Arme greifen bis du eine eigene Wohnung hast oder ihnen bei der Miete helfen kannst