2 Minijobs über 450€?

5 Antworten

Du kannst 3x in 12 Monaten die Grenze überschreiten laut der minijob-zentrale.de

Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet
Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

Wichtig zu wissen

Als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ saisonale Mehrarbeit.

Näheres unter -> Entgeltgrenze z.B. bei schwankendem Verdienst usw.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html;jsessionid=A048E2079E326A9D22EC4AB3D42B7F33

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

dieses geringfügige überschreiten der "magischen" 450 € grenze, z.b. bei schwankender arbeitszeit im stundenlohn, ist tatsächlich innerhalb der jährlichen gesamtsumme zulässig, wenn es sich im folgemonat ausgleicht.

übersteigen aber alle verdienste (man kann mehr als einen minijob innerhalb der 450 haben) diese grenze, wird alles mit einem schlag steuer- und sozialvesicherungspflichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst natürlich mehr als einen 450 Euro Job annehmen aber egal wie viele du hast am Ende des Monats darfst du halt nur 450 Euro verdienen. Verdienst du mehr muss die Firma dich eigentlich anmelden.

Bei mir lief das früher so das man ein paar Stunden in den nächsten Monat geschoben hat so das ich eben nie über diese 450 euro gekommen bin

majamel76 
Fragesteller
 16.11.2021, 09:31

Hallo, danke für deine Antwort, aber ich hab mich ja auf der Seite der Minijobzentrale schlau gemacht und es geht ja beim Minijob nicht um die 450€ , sondern um die 5400€ die du auf keinen Fall überschreiten darfst

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Osterkarnigel  16.11.2021, 09:33
@majamel76

Ja das sind die 450 * 12 eben. Das könntest du dann eben Ende des Jahres durch einen Lohnsteuerausgleich zurück holen. Denke ich mal wenn aber für den Monat muss man dich vermutlich trotzdem auf die Lohnsteuerkarte anmelden aber ist nur ne Vermutung sry

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siola55  16.11.2021, 11:19
@majamel76

Du kannst auch die 5.400€ überschreiten bei max. 3x in 12 Monaten bei gelegentlich u. nicht vorsehbar (also Krankheitsvertretung wäre okay, nicht jedoch bei saisonaler Mehrarbeit): Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet

Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
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Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern

Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

siola55  16.11.2021, 11:24

Wie überall, auch hier eine Ausnahme laut der minijob-zentrale.de unter Entgeltgrenze: Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet

Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

Wichtig zu wissen

Als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ saisonale Mehrarbeit

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html;jsessionid=A048E2079E326A9D22EC4AB3D42B7F33

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Ab dem zweiten Minijob müssen, neben der Abführung der Lohnsteuer, die regulären Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung entrichtet werden.