16 jährigen Unterkunft gewähren?
Hallo, macht man sich eigentlich strafbar wenn man als Erwachsene Person einem 16 jährigen Unterkunft gewährt wenn er von zuhause abhauen möchte?
Finde es besser wenn ich weis das es ihm gut geht und er nicht unter einer Brücke schlafen muss wenn er wirklich abhauen sollte. Wie sollte ich reagieren wenn er abhaut von seiner Familie?
Ich weiß das seine Familie auf ihn rum hackt, da ich es aktiv miterlebt habe, sogar die Eltern geben immer ihm für alles die Schuld und er versucht echt sich überall zu bessern und alles richtig zu machen, aber langsam wird ihm das alles zu viel.
Bitte nur ernsthafte Antworten mit richtigen Hilfen
6 Antworten
Das entscheidet das Jugendamt.
Als nicht erziehungsberechtigte Person wird das bei Minderjährigen ein Problem darstellen.
Wir kennen die Familienverhältnisse nicht aber ich weiß aus eigener Erfahrung das man von Sozialbetreuern und Psychologen "untersucht" wird und die Frage geklärt wird ob das Kind noch bei den Eltern leben kann.Die Umstände werden geprüft.
Bin selber mit 16 abgehauen und kenne die Prozesse.
nein, eine Strafbarkeit sehe ich nicht, wenn keine unmoralischen oder ungesetzlichen Gegenleistungen erwartet werden. Hilfe zu gewähren, finde ich in diesem Fall sogar ehrenwert.
Ich glaube, dass man als 16-jähriger zuhause ausziehen darf.
Allerdings haben die Sorgeberechtigten bei unter-18-jährigen das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wenn diese also mitbekommen, wo die Person ist, können sie diese nachhause zitieren.
Dass Du dich als Obhut-Geber strafbar machst, glaube ich allerdings nicht.
Du darfst halt nichts gegen den Willen der Person tun.
Aber ist halt auch irgendwie Halbwissen. Da gibts hier sicher Fachmänner für.
Gilt ab 16 das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Sorgeberechtigten nicht mehr?
nein, nicht mehr so unbeschränkt. der Jugendliche darf Einwände erheben
Interessant, wusste ich nicht. Die Entscheidung trifft dann letztlich das Jugendamt?
joah, das muss so
einfach bedenken, dass Niemandem geholfen ist, wenn der Jugendliche bei nächster Gelegenheit wieder abhaut
Du musst melden, dass er bei Dir ust, sonst kannst Du ziemlich Probleme kriegen.
das ist soweit ok als dass man mit dem Jugendamt kommunizieren muss.
das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern ist in dem Alter nun mal nicht mehr schrankenlos, sondern durchaus verhandelbar und der betroffene Jugendliche wird dazu angehört
nee, in dem Alter wird nicht mehr so einfach "nach Hause zitiert", da wird der Jugendliche angehört vom Jugendamt