10 Pflicht-Schaltstunden mit Sonderfahrtstunden kombinieren?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, zählt es .. es ist egal ob Sonderfahrten oder Grundausbildung .. die 10 Stunden werden auf jeden Fall angerechnet. Auch Stunden die vor dem 1.4. gemacht worden sind werden angerechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Es wäre äußerst unlogisch wenn das nicht möglich wäre.