**** Uhr schon 3 mal kaputt! Geld zurück?

2 Antworten

Du musst, wie Du bereits richtig erkannt hast, dem Händler die Möglichkeit der zweimaligen Nachbesserung (Reparatur) geben. Kann der Fehler zweimal nicht behoben werden, hast Du das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Problem ist nur - es muss sich hierbei um ein und denselben Fehler handeln! Sind es jeweils andere Fehler, ist es nicht unbedingt und zwangsläufig möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Du kannst mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktreten, lass Dir das Geld auszahlen, Gutscheine musst und solltest Du nicht aktzeptieren. Die zweimalige Nachbesserung ist nicht genau geregelt, aber im Prinzip mit den Ersatzuhren erfüllt. Normalerweise kannst Du sogar noch Aufwendungsersatz einfordern (Fahrgeld, Parkticket) für die Rennerei, wird aber eher selten bei so kleinen Summen von Erfolg gekrönt sein.