Wohnung kündigen?

2 Antworten

Guten Abend! Du kündigst ordentlich mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum 31.05.2024 schriftlich mit persönlicher Übergabe der Kündigung am 02.03.2024 an den Vermieter ? Dann nimm einen Zeugen mit zur Übergabe der Kündigung.

Wann du den Mietvertrag unterschrieben hast und wann dein Mietbeginn war ist hierbei nicht wichtig.

Die von dir genannten Mängel an der Mietsache berechtigen keine außerordentliche und fristlose Kündigung. Melde die Mängel nachweislich unter fristsetzung an deinen Vermieter. Die Miete ist bis 31.05.24 vollständig zu zahlen. Für Mietminderung sehe ich hier keine Möglichkeit. Die Kaution wird vom Vermieter vermutlich in den ersten 3 Monaten nachmietende zurückgegeben, wenn es keine Mängel bei der Rückgabe der Wohnung gibt und die Betriebskosten in der Gesamtmiete enthalten sind. U.U. darf der Vermieter bis Ende 2025 einen Teil der Kaution aufbewahren, falls Betriebskosten eine Abrechnung unterliegen.

Gerhart  01.03.2024, 17:51

Nachtrag: Der Vermieter hat vermutlich für Januar 2024 eine komplette Miete eingezogen, obwohl der Mietbeginn im Vertrag auf den 17.01.24 vereinbart war? Wenn das so war, dann wurde hier diese Miete überzahlt, der Vermieter muss den überzahlten Betrag erstatten oder du ziehst den Betrag von der nächsten Miete ab.

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Von Experte bwhoch2 bestätigt

Hm. Also der Vermieter hat leider ganz recht.

Je nach Vertrag, den ihr unterschrieben habt (einfach mal genau durchlesen?),habt Ihr eine 3 monatige Kündigungsfrist. Diese 3 Monate müsst Ihr bezahlen, sofern Ihr form- und fristgerecht gekündigt habt.

Habt ihr es nicht, verzögert sich die Kündigungsfrist Monat um Monat.

Wenn allerdings das Wohnumfeld unzumutbar ist und deutliche Schäden nachweisbar sind. Z.B. an den Rohrleitungen (Bude ist z.B. nass und schimmelig), dann könntet Ihr auch eine außerordentliche Kündigung in Erwägung ziehen. Hier müssen allerdings triftige Gründe vorliegen UND ihr müsstet auch dem Vermieter eine Frist setzen, diese Mängel zu beseitigen.

Wenn man über 18 Jahre alt, gilt die Unterschrift auf einem Dokument. Das ist der Preis der Volljährigkeit. Man ist dann auch voll geschäftsfähig und muss die Konsequenzen tragen.