Wie lange kann man beschlagnahmte Gegenstände von der Wache abholen?

1 Antwort

Grundsätzlich darf sie eigentlich gar nicht einfach so weggeworfen werden. Weil es kein verbotener Gegenstand ist, der vernichtet werden muss. Es kommt halt drauf an, was dir gesagt bzw. auch ausgehändigt wurde, als dir deine e-Zigarette abgenommen wurde. Wenn du nämlich zum Beispiel der formlosen Einziehung zugestimmt hast, dann siehst du sie nicht mehr. Also wenn du nicht zugestimmt hast, dass es nicht vernichtet werden darf, sollte sie noch da sein.

aber warum rufst du nicht einfach dort an und fragst nach?! Ist denk ich einfacher ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung