Wenn man Cola mit Bier mischt, verstößt man dann gegen das Reinheitsgebot?

12 Antworten

Das Reinheitsgebot darf man nicht überbewerten. Dazu ein interessanter Thread:

Die Wahrheit über das Reinheitsgebot - eine aufklärende Tirade zum Tag des deutschen Bieres, https://web.archive.org/web/20220424094321/https://www.reddit.com/r/de/comments/ua34af/die_wahrheit_%C3%BCber_das_reinheitsgebot_eine/

(Archiv-Link, da der originale Beitrag durch Bots als Spam markiert und gelöscht wurde...)

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie ✅ Kein Fachmann, kein Arzt ❌

Nein, du kannst Bier mit allem mischen, was dir lieb ist. Du kannst es nur nicht als Bier verkaufen.

Nein.

Das Reinheitsgebot betrifft nur das Bierbrauen. Wenn dieses verkauft wurde kannst du es mischen womit du möchtest.

Das Reinheitsgebot greift nur:

Bei den Rohstoffe; im Sudhaus; im Gär – und Lagerkeller.

Hier endet das Reinheitsgebot.

Biermischgetränke (z.B. Radler) entstehen erst bei der Abfüllung.

Was der Kunde nach dem kauf mit dem Bier macht ist allein seine Angelegenheit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bier unterliegt dem Reinheitsgebot. Das ist soweit richtig. Wenn man Bier (gebraut nach dem Reinheitsgebot) mit Cola mischt, hat man aber kein Bier mehr, sondern ein Biermischgetränk. Man darf es also nicht mehr Bier nennen, wenn man es verkaufen möchte.