Soll ich so auf den Strafbefehl reagieren?

9 Antworten

Das wird nichts bringen, zum aktuellen Zeitpunkt ist es nun mal verboten und du musst mit Strafe rechnen wenn du erwischt wirst. Ich finde die aktuelle Drogenpolitik auch menschenverachtend aber das Gesetz ist aktuell nun mal so.

Wie hoch ist die Geldstrafe denn? Wenn es so im Rahmen von 50-200 Euro ist würde ich persönlich die Strafe akzeptieren und wäre sogar froh relativ glimpflich, sprich ohne Sozialstunden, davongekommen zu sein.


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Fragesteller
 20.01.2021, 19:47

30 Tagessätze also 1 Monatsgehalt

beim ersten mal wurde es eingestellt dieses mal nicht.

Wieso wird man hier so bevormundet.

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Fragesteller
 20.01.2021, 19:53
@iopsadpioads

in anderen Ländern wurde kritisiert das jemand nur so und so viel gramm besitzen darf und so viel pro Monat nur bekommt.

Selbst dagegen wird protestiert. Zurecht. Beim Alkohol und Zigaretten wird keiner bevormundet wie viel er kauft , Cannabis Konsumenten werden verteufelt.

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MeisterRuelps, UserMod Light  20.01.2021, 20:13
@iopsadpioads

Naja das zeigt, dass Du nicht einsichtig bist und lernst.

Es ist Deine Entscheidung, da bin ich d'accord mit Dir. Aber nur weil man persönlich mit einem Gesetz nicht einverstanden ist und man eine Ausrede dafür sucht gegen dieses Wiederholt zu verstoßen, gibt es einem weder die Freiheit noch Erlaubnis dennoch gegen besagtes Gesetz zu verstoßen.

Ebenso könnte ich damit argumentieren, dass ich in dem Konsum diverser BtM eine Gefahr für mich sehe und meine körperliche Unversehrtheit (steht auch im Grundgesetz), da der Konsument ggf. nicht mehr Herr seiner Sinne ist. Dennoch habe ich nicht das Recht irgendjemanden, der konsumiert eine reinzuhauen oder ihm anderweitig zu verletzten oder zu schädigen!

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NeuerNutzer99  20.01.2021, 20:14
@MeisterRuelps, UserMod Light
Ebenso könnte ich damit argumentieren, dass ich in dem Konsum diverser BtM eine Gefahr für mich sehe und meine körperliche Unversehrtheit (steht auch im Grundgesetz), da der Konsument ggf. nicht mehr Herr seiner Sinne ist. 

Bei Gras wäre das ziemlicher Unsinn, Gras hemmt Aggressionen und Konsumenten begehen sogar seltener häusliche Gewalt.

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MeisterRuelps, UserMod Light  20.01.2021, 20:17
@iopsadpioads

Na und, dann beschwere Dich, dass der Alkoholverkauf ebenfalls gegen das GG verstößt. Dennoch ist Deine Ansicht rechtlich gesehen unsinnig. Aber wie ich schrieb: Tu was Du nicht lassen kannst, das Geld würde ich mir lieber sparen.

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Fragesteller
 20.01.2021, 20:19
@MeisterRuelps, UserMod Light

und bei Alkohol nicht ?

Nochmal, niemand sagt es soll legal sein bekifft Auto zu fahren.

Deswegen kann man nicht Cannabis verbieten.

Oder verbietet man Autos um sämtliche Autounfälle verhindern ( zu wollen ) ?

Zumal Cannabis so oder so die am meisten illegal konsumierte Droge ist.

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NeuerNutzer99  20.01.2021, 20:20
@MeisterRuelps, UserMod Light

Man kann aber nicht alle Konsumenten zu Kriminellen erklären weil ein kleiner Kreis von Idioten bekifft fährt. Das wäre doch eine Kollektivstrafe.

Ich für meinen Teil habe nicht mal einen Führerschein, trotzdem würden mir ebenso massive Strafen bis hin zu Sozialstunden drohen wenn ich erwischt werden würde wie jedem anderen auch.

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MeisterRuelps, UserMod Light  20.01.2021, 20:22
@NeuerNutzer99

Das habe ich auch nicht getan, das hast Du so interpretiert.

Aber vielleicht musst Du mal umgekehrt denken: Gerade wegen den vielen unverantwortungslosen Menschen gibt es derartige Gesetze. Da ist das Betragen/die Argumentation des Fragestellers, mehr oder minder das beste Beispiel für

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MeisterRuelps, UserMod Light  20.01.2021, 20:24
@iopsadpioads
Zumal Cannabis so oder so die am meisten illegal konsumierte Droge ist.

was für ein sinnfreies Argument, damit die Legalität zu begründen

Deswegen kann man nicht Cannabis verbieten.

doch kann man, weil viele Leute sich nicht an die Regeln halten, sieht man ja auch schon beim Alkohol

Oder verbietet man Autos um sämtliche Autounfälle verhindern ( zu wollen ) ?

noch ein sinnfreier Kommentar: Nicht das Auto baut den Unfall, sondern der Fahrer, der ggf. unter verschiedenen BtM steht

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Fragesteller
 20.01.2021, 20:27
@MeisterRuelps, UserMod Light

nicht das Cannabis führt dazu das die Person bekifft Auto fährt, sondern die Person entschließt sich selber dazu, bekifft Auto zu fahren.

Alkohol ist doch auch nicht verboten weil es Leute gibt die betrunken Auto fahren. Was ein Nonsens.

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MeisterRuelps, UserMod Light  20.01.2021, 20:30
@iopsadpioads
nicht das Cannabis führt dazu das die Person bekifft Auto fährt, sondern die Person entschließt sich selber dazu, bekifft Auto zu fahren.

So langsam werden Deine Argumente noch schlechter. Es ist kein Geheimnis, dass THC enthemmt, also wird er zu dem Zeitpunkt ggf. auch nicht in der Lage sein klar darüber zu urteilen, ob er/sie in der Lage ist vernünftig ein Fahrzeug zu führen und führt dazu, dass der eine oder andere unsinnige Sachen macht.

Wie ich erwähnt habe, gibt es genügend Fälle im Strassenverkehr von Personen, die deutlich über die irgendwelche Grenzwerte waren. Warum sollte man etwas erlauben, wenn ein großer Anteil der Leute schon jetzt zwei Gesetze oder mehr auf einmal bricht?

Dein trotziges Verhalten trägt gerade dazu bei, fehlende Einsicht! - Naja, viel Erfolg bei der Gerichtsverhandlung. Ist nicht mein Bier oder was auch immer ;)

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Fragesteller
 20.01.2021, 20:32
@MeisterRuelps, UserMod Light

So langsam werden Deine Argumente noch schlechter. Es ist kein Geheimnis, dass THC enthemmt, also wird er zu dem Zeitpunkt ggf. auch nicht in der Lage sein klar darüber zu urteilen, ob er/sie in der Lage ist vernünftig ein Fahrzeug zu führen und führt dazu, dass der eine oder andere unsinnige Sachen macht.''

doch auf Alkohol trifft es ebenso zu. Und genügend konsumieren Cannabis trotz Vertbot.

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NeuerNutzer99  20.01.2021, 20:34
@MeisterRuelps, UserMod Light

Dann sollte die Person für das bekiffte Fahren bestraft werden, nicht für den Besitz an sich. Die absolute Mehrzahl der Konsumenten fährt niemals berauscht. In Ländern die legalisiert haben blieb es verboten bekifft zu fahren, zurecht. Nach aktueller Gesetzeslage ist es klar dass der Fragesteller auch für den Besitz bestraft wird, ich wäre aber für eine Änderung.

Enthemmend wirkt THC nicht wirklich, es wirkt beruhigend und macht sogar eher antriebslos und faul.

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"allgemeinen Handlungsfreiheit - Artikel 2 des Grundgesetzes - eingeschränkt bin"

Argumentierst du so auch wenn du Jemanden umbringen möchtest?

Du kannst so reagieren wenn du möchtest, geht den Bearbeitern nur am A**** vorbei


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Fragesteller
 20.01.2021, 19:42

was ein dummer Vergleich

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

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LePetitGateau  20.01.2021, 19:42
@iopsadpioads

"soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Tust du aber hier :)

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MeisterRuelps, UserMod Light  20.01.2021, 20:14
@iopsadpioads

Aha, interessante Logik. Gesetzte/Verordnung, die nicht Deiner Ansicht entsprechen sind, also nicht verfassungsgemäß, alles andere schon.

Erinnert mich irgendwie an das Aluhut- und Reichdeppendenken.

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Fragesteller
 20.01.2021, 20:15
@MeisterRuelps, UserMod Light

nicht nur ich sondern viele andere auch. Ich schädige niemanden direkt.

Fahren unter Drogeneinfluss - vergleiche es mit Fahren unter Alkohol - ist ein eigenständiges Delikt.

Deswegen ist ja nicht gleich der Handel oder Besitz von Alkohol unter Strafe gestellt.

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MeisterRuelps, UserMod Light  20.01.2021, 20:20
@iopsadpioads
Ich schädige niemanden direkt.

Aha haben aber viele andere schon, durch diverse Verkehrsdelikte/Unfälle, also "viele andere auch" - Du kannst gar nicht beurteilen, ob eine Substanz bei Dir oder einer anderen Person schwerwiegende Auswirkungen auf die Fahrsicherheit hat. Dazu kommt, dass Fahren unter Alk, Vollrausch etc. trotzdem eine Strafe/Straftat darstellen (gilt übrigens auch für andere berauschende Substanzen)

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Fragesteller
 20.01.2021, 20:23
@MeisterRuelps, UserMod Light

Niemand will bekifftes Auto fahren legalisieren, das steht doch weiterhin unter Strafe. Das will keiner legalisieren. Nur die utopischen Grenzwerte nicht, die selbst noch 1 Woche nach dem Konsum jemanden bestrafen. Das ist so als wenn du ein Bier trinkst und 3 Tage später dafür noch bestraft wirst . Wenn du ohne beeinträchtigt zu sein Auto fährst.

Alkohol ist ja auch nicht komplett verboten weil jemand betrunken mit dem Auto fahren könnte.

Und Cannabis wird konsumiert, so oder so, auch ohne Verbot.

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MeisterRuelps, UserMod Light  20.01.2021, 20:27
@iopsadpioads

s.o. meine Antwort dazu - Deine Argumentationskette ist schwach und unüberlegt.

Die Grenzwerte sind nicht utopisch, sie lassen auch Rückschlüsse zu, ob regelmäßig konsumiert wird und ob somit getrennt werden kann zwischen Strassenverkehr und Konsum - da das aber oft nicht der Fall ist - ich habe in meinem Job dazu schon viele kreativen Ausreden und Fälle erlebt - kann man sich denken, wie es weiter geht :)

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NeuerNutzer99  20.01.2021, 19:42
Argumentierst du so auch wenn du Jemanden umbringen möchtest?

Sehr schwacher Vergleich. Jemand der ein Gramm Gras in der Tasche hat tut damit niemandem etwas und gefährdet maximal die eigene Gesundheit, anders als bei Mord etc. Dieser Vergleich wird echt nie alt...

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NeuerNutzer99  20.01.2021, 19:43

Ich muss jedoch obwohl ich für die Legalisierung bin sagen dass der Fragesteller sich nicht wundern braucht dass er bestraft wird, immerhin ist es aktuell nun mal verboten.

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Fragesteller
 20.01.2021, 19:49
@NeuerNutzer99

ja und ? Ich will aber mich nicht weiter einschränken lassen . Ich warte seit Jahren und nichts tut sich. und erst kürzlich wurde es schon wieder vom Bundestag abgelehnt.

Wenn einvernehmlicher Sex unter Strafe steht, würden sich mit Sicherheit auch nicht alle dran halten. Wieso auch .

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Mach halt. Dann kommt es zu einer Hauptverhandlung, dann darfst in Berufung gehen und danach kannst Revision einlegen.

Kostet sehr viel und am Ende verlierst sehr wahrscheinlich.


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Fragesteller
 20.01.2021, 19:46

wenn 100 Unterschriften von Strafrechtsprofessoren, 80.000 Bürger unterschriften und der Antrag von Herr Müller nicht ausreicht und die Bundesregierung sich quer stellt und weiterhin Cannabis illegal halten will

was soll das.

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Dommie1306  20.01.2021, 21:22
@iopsadpioads

80.000 Bürger.

Und 1 Richter.

Auf ganz Deutschland gerechnet... Dein Ernst?

Nein, das wird nichts bringen.

Ich glaub auch nicht, dass sein aktueller Entwurf beim BVerfG Erfolg haben wird. Er argumentiert nicht anders als 2002, was ja bereits 2004 abgelehnt wurde.

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Fragesteller
 20.01.2021, 21:22
@Dommie1306

das heißt es wird weiter kriminalisiert und Steuern verschwendet .. weil es ja die letzten 50 Jahre so viel gebracht hat.

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Dommie1306  20.01.2021, 21:24
@iopsadpioads

Vermutlich.

Ich bin ja für eine Legalisierung, also mich musst du nicht überzeugen.

Aber die Kosten für eine Gerichtsverhandlung kannst du dir aktuell denk ich sparen.

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Fragesteller
 20.01.2021, 21:24
@Dommie1306

sind die nicht nur 130€ ? hatte mir man mal gesagt von einem Laien.

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Dommie1306  20.01.2021, 21:28
@iopsadpioads

Amtsgericht ~180-230€

Du kannst es gerne probieren.

Nach mittlerweile über 13 Jahre Diensterfahrung und unzähligen Gerichtsverhandlungen, eingehende Lektüre etc. pp. wette ich wirklich viel Geld darauf, dass du verlieren wirst.

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Fragesteller
 20.01.2021, 21:29
@Dommie1306

es gibt keine Hoffnung mehr auf eine Legalisierung ? seitens der Bundesregierung ?

https://dejure.org/gesetze/StGB/2.html

3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.

wenn man jetzt alles hinauszögert ..

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Dommie1306  20.01.2021, 21:31
@iopsadpioads

Darf ich dich auf meine Antwort hier verweisen:

https://www.gutefrage.net/frage/gibt-es-hoffnung-das-cannabis-2021-legalisiert-wird#answer-358142109

Ist nur meine persönliche Meinung natürlich.

Also auf deine Frage hier: Du kannst gerne Widerspruch einlegen, aber das wird dann teurer und deine Gewinnchancen betrachte ich selber bei irgendwo zwischen "Nichtexistent" und Null.

Wenn du sonst noch über das Thema reden willst, können wir das gerne als Freunde in Privatnachrichten machen.

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Dommie1306  20.01.2021, 21:32
@iopsadpioads

Wenn das BVerG HEUTE entscheiden würde, dass das Gesetz geändert werden muss, kriegt der Gesetzgeber ~1,5-2 Jahre Zeit um das Gesetz anzupassen. In dem Fall würden keine NEU-Tagen mehr angeklagt werden, aber Bestands-Taten noch abgeurteilt werden.... (so war's z.B. als Homosexualität in Deutschland legalisiert wurde).

Nochmal: Du kannst es gerne versuchen. Aber ich bin mir sicher, dass du dir keinen Gefallen damit tust.

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Fragesteller
 20.01.2021, 21:33
@Dommie1306

Okay, und wann steht es dann endlich zum freien Verkauf nach der Gesetzesänderung ? wie der viel teurere Alkohol auch ?

Alleine schon Besitzmengen zu begrenzen .. man darf auch nicht nur maximal eine Kiste Bier kaufen.

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Dommie1306  20.01.2021, 21:35
@iopsadpioads

Das geht an der Frage vorbei => Machen wir das im Chat?

Okay, und wann steht es dann endlich zum freien Verkauf wie der viel teurere Alkohol auch ?

Aber dazu ganz kurz: Ich befürchte ja: Gar nicht. Der Besitz wird Entkriminalisiert werden, der Verkauf wird illegal bleiben. Aber ich hoffe ja, dass ich mich irre....

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Ohne jetzt die Argumentation zu bewerten, interessiert es weder Staatsanwaltschaft noch das Gericht, ob du dich irgendeinem Antrag an das Bundesverfassungsgericht anschließt. Die interessiert nur, was im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung steht. Irgendwelche Entscheidungen, die Karlsruhe dazu vielleicht irgendwann in der Zukunft mal trifft, spielen bei einer aktuellen Beurteilung einer Straftat, keine Rolle.

Von daher kannst du auch ohne Begründung Widerspruch einlegen. Es macht keinen Unterschied.


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Fragesteller
 20.01.2021, 19:52

und wenn im StGB steht es ist strafbar einvernehmlichen Sex zu haben, kann man dann auch bestraft werden?

Nein, weil das Gesetz verfassungswidrig ist.

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FreddiKlever  20.01.2021, 19:54
@iopsadpioads

Du hast gefragt. Ich habe nach bestem Wissen geantwortet. Es ändert an meiner Antwort nichts, auch wenn sie dir nicht gefällt. Die Fakten sind nun mal wie sie sind. Ich kann da ja auch nichts dran ändern.

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norgur  20.01.2021, 19:57
@iopsadpioads

Wenn nur du dieser Auffassung ist, alle anderen aber nicht... naja... ja, dann kannst du auch bestraft werden, wenn du der Meinung bist, etwas sei verfassungswidrig. Das Urteil kann man unter Umständen revidieren, wenn Karlsruhe später was urteilt. Aber für den Moment gibt's erstmal ne Strafe. Egal wie toll im Recht du dich fühlst.

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Fragesteller
 20.01.2021, 19:58
@norgur

ein Gesetz kann keine Selbstgefährdung unter Strafe stellen, und wenn die Droge mit einem Schluck tödlich wäre. Und auch kein Besitz , Kauf oder ,, sich beschaffen'' , der zwingend denn nicht strafbaren Konsum voraussetzt.

versuchter Suizid, sich ritzen ist auch nicht strafbar.

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FreddiKlever  20.01.2021, 20:04
@iopsadpioads

Du solltest vielleicht auch beachten, dass man nicht den Konsum von illegalen Substanzen bestraft, sondern deren Besitz und den Handel damit.

Ein Suizid-Versuch ist nicht strafbar. Wenn du dazu allerdings eine illegale Waffe benutzt, oder sonstige illegale Handlungen begehst, ist das durchaus strafbar.

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Fragesteller
 20.01.2021, 20:05
@FreddiKlever

Das ist eine Hintertür regelung.

Besitz und sich beschaffen - also auch anbauen oder wenn du nur etwas auffindest - ist aber zwingend notwendig um zu konsumieren.

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FreddiKlever  20.01.2021, 20:09
@iopsadpioads

Du solltest allerdings den juristischen Unterschied erkennen, wenn du die Legalität von solchen Gesetzen in Frage stellen möchtest und juristisch argumentieren willst.

Deine Argumentation vor Gericht, sollte der Eigenbedarf sein. Mit allem anderen, machst du dich, als Nichtjurist, nur lächerlich.

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Fragesteller
 20.01.2021, 20:12
@FreddiKlever

Fakt ist man darf legal gar nicht konsumieren. Ohne sich strafbar zu machen . Weil man gesetzlich nicht einmal Kleinstmengen erwerben oder besitzen darf. Die Einstellung ist nur eine Kann - Regelung.

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geheim007b  20.01.2021, 20:27
@iopsadpioads
und wenn im StGB steht es ist strafbar einvernehmlichen Sex zu haben, kann man dann auch bestraft werden?

selbstverständlich. Natürlich könnte man das Gesetz übers Verfassungsgericht angreifen.... das könnte es für illegal erklären und die Regierung müsste es ändern. So lange wäre es aber aktiv und anwendbar

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Dommie1306  20.01.2021, 21:20
@iopsadpioads

Bislang wurde dsa BtmG aber nicht als verfassungswidrig eingestuft. Ganz im Gegenteil. Es wurde 2 mal vom BVerfG als verfassungskonform bestätigt...

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Fragesteller
 20.01.2021, 21:24
@Dommie1306

nein, die Antwort vom Bundesvervassungsgericht das es verfassungswidrig ist ?

Den Text habe ich schon mal überflogen .

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Dommie1306  20.01.2021, 21:25
@iopsadpioads

Die Antwort vom Bundesverfassungsgericht war, dass das Verbot von Cannabis (und z.B. gleichzeitig die Legalisierung von Alkohol) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Das BVerG hat also bislang dem Gesetzgeber JEDES EINZELNE MAL Recht gegeben.

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Natürlich kannst du dem Strafbefehl widersprechen, Dann kommt es wahrscheinlich zu einer Verhandlung, bei der du als Wiederholungstäter mit ziemlicher Sicherheit verknackt wirst.

Dann zahlt du die Kosten des Verfahrens noch obendrein.