Lehrer hat alkohol und Zigaretten gefunden Konsequenzen?

22 Antworten

Schon immer toll, wenn man selbst sich nicht an das Gesetz hält (Rauchen und Vodka ab 18, nicht ab 14!) und dann bei anderen fragt, ob die irgendetwas überhaupt dürfen. Kehrt erst mal vor eueren eigenen Tür.

Der Referendar macht sich nicht wichtig, er kommt seiner Aufsichtspflicht nach. Im Gegenteil, wenn er euch nur das Rauchen gestattet hätte, müsste er schon ein Bußgeld zahlen - vom harten Alkohol mal ganz zu schweigen.

Euere Erziehungsberechtigten werden kontaktiert. Ich habe was von Schulstrafen, wie Ausschluss vom Unterricht/Schulverweis und Bußgeld (von dir zu begleichen) gelesen.

Wenn in Erfahrung gebracht wird, wer euch das Zeug zugänglich gemacht hat, dann kriegt der auch noch eine Strafe.

Also richtig toll gemacht.

14905403  09.06.2021, 15:24
Rauchen und Vodka ab 18, nicht ab 14

Die Abgabe, nicht der Konsum. Er/sie hat nicht gegen Gesetze verstoßen, außer Schulgesetz/Hausordnungen

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Cublin  09.06.2021, 15:26
@14905403

Macht es das in irgendeiner Hinsicht besser?

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Fatboy008  09.06.2021, 15:27
@14905403

Nach deutschem Recht ja in der Öffentlichkeit zumindest am Schulgelände ist dies anders gehandhabt also trotzdem Anzeige bei zuständiger Behörde in Österreich sowieso

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14905403  09.06.2021, 15:27
@Cublin

Besser? Nein. Alkoholkonsum ist in allen mir bekannten Schulen verboten. Aber es macht trotzdem einen großen Unterschied.

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14905403  09.06.2021, 15:28
@Fatboy008

Ein Verstoß gegen die Hausordnung/Schulordnung ist nichts was man bei einer Behörde anzeigen kann. Das gibt ein Verweis, kein Verfahren

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Cublin  09.06.2021, 15:34
@14905403

Für sie aber nicht. Sie wird zurecht Ärger bekommen und womöglich im besten Fall auch noch eine Suspendierung oder einen Verweis.

Dass der Komsum an sich womöglich legal ist, macht überhaupt keinen Unterschied. Es macht ihr Verhalten nicht besser oder gar richtig. Es gibt gute Gründe warum die Abgabe an Kinder und Jugendliche verboten ist.

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Atlantica666  09.06.2021, 15:48
@Cublin

Vor allem ist es sehr bedenklich, einer 14 jährigen, die ein offensichtliches Problem mit Drogen und Alkohol hat,die regelmässig besoffen und bekifft ist,zu sagen dass alles außer in der Schule so easy peasy ist...da noch mit Unterschied zu kommen...abnormal

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14905403  09.06.2021, 15:55
@EmmaLyne

Was irgend ne Seite schreibt geht mir am ***** vorbei, ein Richter urteilt nach Gesetzen.

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14905403  09.06.2021, 15:56
@Atlantica666

Ich habe NIE gesagt dass es easy peasy ist! Aber gesetz ist gesetz, das kann ich nicht ändern. Dass es easy peasy ist zu saufen und zu rauchen habe ICH NIE GESAGT!

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14905403  09.06.2021, 15:57
@Cublin

Auch für sie macht es einen Unterschied. Denn da lässt sie die Justiz in Ruh. Und sie kriegt Ärger auf schulrechtlichem Wege.

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Atlantica666  09.06.2021, 15:58
@14905403

aber genau dieses Gefühl vermittelst du doch.. siehe bei der Antwort im Kommentar : hey genau das bring ich dann im Gespräch an.. aber hey.. wenn es dir gefällt, dass die Leute auflaufen, dann mach weiter so

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EmmaLyne  09.06.2021, 15:58
@14905403

Dann lese doch einfach das Jugendschutzgesetz. Da steht das drin.

Das ist zudem nicht „irgendeine“ Seite, sondern die der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Jugendliche und junge Erwachsene. Ein staatliches Organ!

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Atlantica666  09.06.2021, 16:00
@14905403

nee.. deine Absicht war, anderen Usern ständig dagegen zu reden, und die FS in ihrer Meinung noch zu bekräftigen .. aber da bist wohl in die falsche Richtung gelaufen

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14905403  09.06.2021, 16:01
@EmmaLyne Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1.

Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,

2.

andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.

an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.

in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.

an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.

durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

WO? WO STEHT ETWAS VON KONSUM!!!

Das ist zudem nicht „irgendeine“ Seite, sondern die der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Jugendliche und junge Erwachsene. Ein staatliches Organ!

Die BZgA kennt sich mit Medizin aus, nicht mit Recht.

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Atlantica666  09.06.2021, 16:01
@EmmaLyne

das versuch ich schon die ganze Zeit ihm klarzumachen.. aber irgendwie will er es nicht einsehen.. er kennt sich ja mit Gesetzen aus.. lol

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Cublin  09.06.2021, 16:02
@14905403

Wegen einem einmaligen Vorfall hätte man selbst bei einem Konsumverbot (ich weiß, ob es eins gibt) wenig zu befürchten und insb. als Jugendliche. Weißt du wie viele Verfahren eingestellt werden?

Da würde der Staatsanwalt zunächst die Eltern kontaktieren. So wie es auch oft bei kleinen Diebstählen Usus ist.

Da haben so oder so eher die Eltern etwas zu befürchten.

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14905403  09.06.2021, 16:03
@Atlantica666

Nein, meine Absicht war dass hier die Leute keinen Bullshit schreiben. Es ist nunmal de facto falsch. Aber noch viel schlimmer finde ich dass hier mit gesetzen argumentiert wird, obwohl die Gesundheit des FS deutlich wichtiger ist! Lieber von 12 gerichtet als von 6 getragen.

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14905403  09.06.2021, 16:04
@Cublin

Man hat eh goar nix zu befürchten, da es das Konsumverbot nicht gibt. Das Jugendschutzgesetz soll Jugendliche schützen, nicht sie bestrafen.

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14905403  09.06.2021, 16:09
@Atlantica666

Das ist schlicht und ergreifend falsch, komischerweise kannst du für deine Aussage auch keine Quelle nennen, nach der ein Richter entscheiden würde. Also, nochmal. Wo steht, in §9, §10 oder im sonstigen JuSchG etwas von einem Konsumverbot.

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Cublin  09.06.2021, 16:10
@14905403

Ja wir wissen es. Ich zeige gerade nur auf, dass es auch dann kaum einen Unterschied machen würde wenn ein Gesetz zu Anwendung käme.

Den meisten anderen hier geht es genauso wir mir nicht darum mit dem Jugendschutzgesetz zu argumentieren oder irgendwelche Paragraphen zu reiten. Alkohol ist für Kinder und Jugendliche unter 16 verboten und das aus gutem Grund. Das der Konsum davon ausgenommen sein mag, liegt am Schutzgedanken, aber nicht dass der Konsum gut wäre. Es geht hier ja schließlich um einen Menschen, der sich mit einem überaus problematischen Verhalten großen Schaden zufügen.

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EmmaLyne  09.06.2021, 16:15
@14905403 JuSchG) § 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1.

Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,

2.

andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (Verzehr = Konsum, oder was meinst du, was damit gemeint ist?!)

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.

an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.

in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden. (Na, also offensichtlicher geht es wohl kaum noch)

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.

an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.

durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Wie wäre es mal mit komplett lesen? Ich habe es dir fett markiert… 🤦🏽‍♀️… nur weil da ein Synonym zu Konsum da steht, heißt das nicht, das der erlaubt ist. Am Schulgelände kommt zudem noch die dortige Hausordnung dazu - und der Bildungsauftrag. Deswegen ist das umso mehr verboten.
Ich frage mich, was du für ein Problem damit hast, dass 14-jährigen das Saufen und Rauchen nicht gestattet ist. Oder ist das nur Prinzipienreiterei?

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14905403  09.06.2021, 17:06
@EmmaLyne
Wie wäre es mal mit komplett lesen? Ich habe es dir fett markiert… 🤦🏽‍♀️… nur weil da ein Synonym zu Konsum da steht, heißt das nicht, das der erlaubt ist. Am Schulgelände kommt zudem noch die dortige Hausordnung dazu - und der Bildungsauftrag. Deswegen ist das umso mehr verboten.

Das ist kein Synonym zu Konsum, das ist was komplett anderes. Das gestatten des Konsums ist natürlich auch nicht erlaubt. Aber die FS wird sich das ja nicht selbst gestattet haben. Das mit der Hausordnung habe ich oben schon geschrieben

Ich frage mich, was du für ein Problem damit hast, dass 14-jährigen das Saufen und Rauchen nicht gestattet ist.

Ich hätte kein Problem damit, aber es ist nunmal gestattet.

Oder ist das nur Prinzipienreiterei?

Genau, aus Prinzip sollte man sich zu rechtlichen Themen nicht äußern wenn man keine Ahnung hat

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14905403  09.06.2021, 17:10
@Cublin
Den meisten anderen hier geht es genauso wir mir nicht darum mit dem Jugendschutzgesetz zu argumentieren oder irgendwelche Paragraphen zu reiten. Alkohol ist für Kinder und Jugendliche unter 16 verboten

Ich will nicht mit Gesetzen argumentieren

Gegenstand xy ist verboten

Merkste selber, gell?

Das der Konsum davon ausgenommen sein mag, liegt am Schutzgedanken, aber nicht dass der Konsum gut wäre.
Es geht hier ja schließlich um einen Menschen, der sich mit einem überaus problematischen Verhalten großen Schaden zufügen.

Das ist richtig.

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Waldmensch70  10.06.2021, 08:32
Schon immer toll, wenn man selbst sich nicht an das Gesetz hält (Rauchen und Vodka ab 18, nicht ab 14!) und dann bei anderen fragt, ob die irgendetwas überhaupt dürfen. Kehrt erst mal vor eueren eigenen Tür.

DANKE! Genauso sieht‘s aus.

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Darf der lehrer das überhaupt wegnehmen, bzw in taschen schauen?

Ja, immerhin habt ihr Vodka dabei gehabt und da liegt der Verdacht nahe, dass ihr andere in der Schule verbotene Dinge dabei habt. Lehrer haben eine Fürsorgepflicht!

Und was kann das für Konsequenzen haben?

Abmahnung, Eintrag, bei Minderjährigen das informieren der Eltern. Leicht kommt ihr damit nicht davon.

Und wie kann ich das mein mutter/freund erklären

Mit der Wahrheit. Wie auch immer die aussieht (keine Einsicht, dass Du mind. ein Problem hast, oder es ist Dir halt einfach egal, oder dass Du Hilfe brauchst, um vom Alkohol weg zu kommen. Und das mit 14!).

Dwarvo  09.06.2021, 17:20

Er darf nicht reingucken! Das darf nur die Polizei und auch nur mit einem triftigen Grund (wäre hier der Fall) aber der Lehrer darf das auf gar keinen Fall.

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Auch ich muss dir leider sagen, dass du falsch gehandelt hast, dein Lehrer hingegen richtig gehandelt hat! Es tut mir leid für dich und verstehe auch, dass du das so richtig scheisse findest.

Aber du fügst dir und deinen Saufkumpels erheblichen Schaden zu. Gerade, dass es so harter Stoff war konnte er gar nicht anders handeln. Es wäre schlimm gewesen, hätte er euch in Ruhe gelassen.

Dein Gehirn ist noch mindestens 4/6 Jahre im Wachstum. Bei Alkoholzufuhr verbinden sich deine Synapsen anders, als ohne Alk. Das kann schwerwiegende Folgen haben: verminderte Intelligenz in Bezug zu deinen eigentlichen Anlagen, sehr starke Suchtgefahr schon in naher Zukunft, erhöhte Gefahr schwerer Gesundheitsschäden. Vergiss nie: Alkohol ist ein Nervengift. Deine Eltern müssen informiert werden, sie müssen erfahren, dass du Gefahr läufst krank zu werden. Sie müssen die Chance haben dich vor den schlimmen Folgen deines Verhaltens zu schützen.

Wenn sogar deine Liebe dir sagt, dass du zuviel trinkst sollte bei dir selbst alle Alarmglocken läuten lassen. Gleiches gilt, wenn auch anders i Wirkung und Folgen, für deinen Tabakkonsum.

Bitte überdenke deinen Konsum und lass dir helfen. Dein Leben ist zu kostbar und deine Zukunft zu wertvoll um es so leichtsinnig aufs Spiel zu setzen.

Es gibt Beratungsstellen, die genau für Teenys wie dich da sind u d dir helfen! Lass dir helfen! Nimm das nicht auf die leichte Schulter.

Ich verspreche dir: Du wirst eines Tages dankbar dafür sein! Und wenn du nichts tust dann wirst du es irgendwann in deinem Leben sehr bitter bereuen! Lass es nicht soweit kommen.

Der Lehrer darf - nachdem ihr ihm die Tasche gezeigt habt.

Und ganz ehrlich: wie daneben bist du, dass es normal ist mit Alkohol in die Schule zu gehen?

Nelly35 
Fragesteller
 09.06.2021, 15:14

Das ist bei uns standard auf der schule

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MaryLynn87  09.06.2021, 15:16
@Nelly35
  1. Glaub ich dir das nicht.
  2. selbst wenn es ein paar Leute so mache: Musst du da unbedingt mitmachen?
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RenatoOderSo  09.06.2021, 15:17
@MaryLynn87

Wenn man heutzutage cool sein möchte, dann ja. Spaß beiseite, aber ich bin deiner Meinung.

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MaryLynn87  09.06.2021, 15:17
@RenatoOderSo

Ich nehm ihr sogar ab, dass es in ihrer Clique normal ist. Aber das macht die Sache noch längst nicht normal für alle Schüler.

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 Dann kam da so ein referendar der sich wichtigmachen wollte und hat uns die kippen abgezogen und nem kumpel ne vodkaflasche die er in der hand hatte.

Muss man nichts mehr zu sagen.

Klötzchenschule?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Barbdoc  29.06.2021, 23:15

Baumschule.

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