Ist Austrinken einer Fremdenflasche Diebstahl?


25.10.2022, 13:46

jaaaa, und Eure Kinder sind alle perfekt ?!

Hauptsache jemand fertig machen, der eine Frage gestellt hat

11 Antworten

Hallo MaeLeoa,

genau genommen ist das Austrinken einer fremden Flasche ein (Bagatell)Diebstahl. Aber: Da dein Kind erst 13 Jahre alt ist, ist es, juristisch gesehen, schuldunfähig.

Die Strafmündigkeit in der Bundesrepublik beginnt ab dem 14. Geburtstag. Das bedeutet gleichzeitig, dass ein Kind schuldunfähig ist, wenn es bei der Tatbegehung noch nicht 14 Jahre alt war ( § 19 StGB). Kinder können ihr Verhalten – anders als Jugendliche – noch nicht einschätzen und werden aus diesem Grund nicht bestraft.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafmuendigkeit

Meiner Meinung nach darf die Schule dein Kind nicht als „Dieb“ bezeichnen, da man davon ausgehen muss, dass es mit 13 Jahren sein Verhalten noch nicht einschätzen kann, also keinen absichtlichen Diebstahl beging. Außerdem gilt auch die Unschuldsvermutung. Sie besagt, dass jemand als unschuldig gilt, bis er rechtskräftig verurteilt wird. Ein rechtskräftiges Urteil kann es aber nicht geben, da dein Kind ja schuldunfähig ist.

Einen Schulverweis finde ich in diesem Fall völlig überzogen. Ich, als Mutter, würde hier das Gespräch mit dem Rektor der Schule suchen. Ein "harmloser Kinderstreich" sollte nicht kriminalisiert werden. Aber natürlich solltest du dein Kind dahingehend unterstützen, dass es sein "Fehlverhalten" erkennt und daraus lernt.

LG Emelina

Wie nennst Du es, wenn man etwas wegnimmt, das einem nicht gehört?

Klar, das Ganze kann man als Rumalberei verstehen. Aber das Mädchen hat nun nichts mehr zu trinken. Dass Dein Sohn angeboten hat, ein neues Getränk zu besorgen, ist in Ordnung, aber er hat es ja nicht einfach so getan, sondern weil er erwischt wurde.

"Keine Frage, dass die Schule ihn schnell los werden will." - Warum "keine Frage"? Offenbar gibt es eine Vorgeschichte.

Mittlerweile weißt du, dass es Diebstahl ist. Die Eskalation finde ich aber bewerkenswert:

  • Das bestohlende Kind wollte nicht deeskalieren und einen Ausgleich nicht annehmen. Es steht so mit einem Getränkt weniger da, als es haben könnte.
  • Die Lehrkraft deeskaliert ebenfalls nicht und nimmt dadurch Mehrarbeit in Kauf
  • Die Schulleitung deeskaliert ebenfalls nicht und nimmt Mehrarbeit in Kauf.

Das ist höchst ungewöhnlich und spricht dafür, dass das Kind massiv auffällig an der Schule ist. Anders kann ich mir die Reaktion so nicht erklären. Das er bereits als "Kaspar" bekannt ist, spricht dafür, dass die Schule bereits die Probleme kommuniziert hat. Reaktion und Verharmlosung lassen darauf schließen, dass bisherige Maßnahmen nicht erfolgreich sein. Ein erstes Gespräch zwischen Mutter und Sohn ist dringend notwendig, auch wenn es am drohenden Schulverweis nichts ändert.

Tenor: Ein Getränk trinken, daß einem nicht gehört, ist tatsächlich Diebstahl.

Der Diebstahl setzt die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache voraus.

Dein Sohn nimmt die Flasche mit dem Getränk jemand anderem weg, wobei es hier nicht auf die Flasche als solche ankam, sondern auf das darin enthaltene Getränk.

Unter Wegnahme versteht man den Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams [Zueignungsabsicht]. Gewahrsam ist dabei die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft, wobei für die Beurteilung des Gewahrsamswechsels auf die Verkehrsanschauung abgestellt wird.

Derjenige, dem das Getränk gehört, hat über das Weggenommene keine Verfügungsmacht mehr. Der bisherige Eigentümer kann auf die Sache nicht mehr einwirken, ohne zuvor die Verfügungsgewalt des Täters zu beseitigen (d. h. z. B. Deinem Kind wieder wegzunehmen).

Wird allerdings ein Produkt getrunken oder gegessen, so wird der Eigentümer als bisheriger Gewahrsamsinhaber von jedweder Zugriffmöglichkeit auf sein Getränk ausgeschlossen. Das Getränk ist ab dem Augenblick des Konsums immer dem Machtbereich des Täters zuzuordnen.

Wenn das Getränk nun getrunken ist, ist jede Möglichkeit des Zugriffs auf das Getränk nicht mehr möglich - nur ggf. auf die Flasche selbst.

Die Besonderheit liegt allerdings nicht in der Begründung des neuen Gewahrsams durch den „Täter“, sondern darin, daß das Getränk nach der Begründung des neuen Gewahrsams [nach dem Wegnehmen] heruntergeschluckt wird und das Getränk seine Eigenschaft als selbständige Sache verliert (das Getränk ist schlichtweg nicht mehr vorhanden)

Insgesamt wird so ein Fall nicht anders beurteilt, als wenn der Täter etwas in Zueignungsabsicht in den Mund genommen hätte, um es dort zu verstecken.

Fazit: Trinkt oder isst jemand etwas, was ihm nicht gehört, so erfüllt er zumindest den objektiven Tatbestand eines Diebstahls.

Wobei hier natürlich auch noch eine Rolle spielt, ob Gewalt im Spiel war oder Drohungen angewendet wurden - dann wäre es ggf. sogar Raub (nur so nebenbei erwähnt)

Soweit das Rechtliche.

Dein Sohn ist natürlich noch nicht strafmündig - und die Schule hat hier m. E. weit überreagiert, sofern das nicht schon mehrfach vorgekommen ist.

Ja da er tatsächlich etwas gestohlen hat egal wie gering oder albern der Wert war.

Man kann auf der Arbeit auch gekündigt werden wenn man sein Handy aufläd wegen Diebstahl von Strom