Ich habe heute Morgen mein Niyet gemacht. Um 6Uhr hatte ich einen Albtraum und habe aus Angst etwas getrunken,danach aber nichts mehr.Gilt mein Fasten noch:(?

3 Antworten

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Jemand, der aus Versehen isst oder trinkt

Es wurde berichtet, dass Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer vergisst, dass er fastet und isst und trinkt, der soll sein Fasten vervollständigen, denn es ist Allah, Der ihn speiste und ihm zu trinken gab.“ (al-Bukhāri #1933; Muslim #1155).

Dieser Hadīth bestätigt, dass das Fasten desjenigen, der versehentlich isst oder trinkt, weiterhin gültig ist und nicht beeinträchtigt wird und es liegt auch keine Sünde auf ihm, denn er tat es nicht absichtlich, sondern es ist eine Versorgung, die Allah ihm gewährte.

Somit wird die Tatsache, dass er gespeist und ihm zu Trinken gegeben wurde, Allah zugerechnet.

Und was auch immer Allah zugerechnet wird, kann keinem Menschen zur Last gelegt werden, denn es war nur ihm zu verboten und er ist nicht verantwortlich für Handlungen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Es wird kein Unterschied gemacht zwischen Essen und Trinken oder ob es wenig ist oder viel, aufgrund der allgemeinen Bedeutung des Hadīth.

Er muss den Tag nicht nachholen, denn es ist ihm anbefohlen, das Fasten zu vervollständigen, und das, was vollständig ist, wird als Fasten betrachtet.

Die Tatsache, dass das Fasten desjenigen, der versehentlich isst oder trinkt, weiterhin gültig ist und dass er es nicht nachholen muss, ist etwas, das dem Konsens (der Gelehrten) unterliegt, obwohl Imām Mālik und ibn Abi Layla eine andere Meinung vertraten.

Es wird eine Analogie gezogen zwischen Essen und Trinken und anderen Dingen, die das Fasten ungültig machen, aufgrund des Hadīth von Abu Salamah ibn `Abd al-Rahmān, der von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer das Fasten im Ramadān aus Versehen bricht, muss den Tag nicht nachholen oder Sühne leisten.“ (ibn Hibbān 8/288; al-Hākim 1/430; von al-Albāni in Sahīh al-Jāmi` #6070 als hasan klassifiziert).

Diese Regel über den Fastenden ist eines der wichtigen Prinzipien, die in dem folgenden Vers erwähnt werden (ungefähre Bedeutung):

„Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen.“ (2:286)

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Nach einem sahīh Hadīth sagt Allah, als Antwort auf dieses Du`ā’: „Ich habe es getan“ und gemäß einem anderen Bericht: „Ja.“

Dies geschieht aus Freundlichkeit Allahs gegenüber Seinen Dienern, um es ihnen leichter zu machen und um sie von Härte und Schwierigkeit zu befreien.

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Allah hat meiner Ummah Fehler und Vergesslichkeit verziehen und das, wozu sie gezwungen werden.“

Es gibt eine wichtige Angelegenheit in diesem Zusammenhang:

Was ist, wenn ich einen Fastenden sehe, der versehentlich isst oder trinkt – muss ich ihn erinnern?

Antwort:

Wer einen Fastenden während eines Tages im Ramadān aus Versehen essen oder trinken sieht, ist verpflichtet, es ihm zu sagen und ihn zu erinnern, denn dies fällt in den Bereich, dass man zum Guten aufruft und das Schlechte verbietet.

Es ist eine falsche Handlung, an einem Tag im Ramadān zu essen und zu trinken, doch derjenige, der es versehentlich tut, weil er vergaß, ist entschuldigt. Er muss aber sofort erinnert werden.

Wenn jemand Ghusl vollzieht oder seinen Mund oder seine Nase ausspült und dabei versehentlich Wasser in seine Kehle gerät, so macht dies sein Fasten nicht ungültig. Dasselbe trifft zu, wenn eine Fliege oder Mücke in seinen Mund fliegt oder wenn Benzin seine Kehle erreicht, ohne dass er es wollte; es beeinträchtigt sein Fasten nicht, denn es ist nicht möglich, so etwas zu vermeiden und er beabsichtigte es nicht und wollte nicht, dass es geschah. Dies ist wie bei jemandem, der vergisst und so etwas nicht absichtlich tat oder aus freiem Willen heraus. Daher sagte al-Bukhāri (möge Allah ihm barmherzig sein) in seinem Sahīh: „Kapitel über eine fastende Person, wenn sie isst oder trinkt, weil sie vergisst“.

Dann sagte er: „`Ata’ sagte: Wenn jemand seine Nase ausspült und Wasser seine Kehle erreicht, dann liegt keine Sünde auf ihm, denn er beabsichtigte es nicht, dies zu tun. Er kann aber das Wasser davon abhalten, seine Kehle zu erreichen, doch wenn er es nicht stoppt und stattdessen schluckt, dann bricht er sein Fasten.

Und Allah weiß es am besten.

Aus: Ahkām al-Siyām von al-Fauzān, S. 39

Oh Allah, nimm (unsere Anbetung) von uns an und nimm unsere Reue an, denn Du bist der Reue-Annehmende, der Barmherzigste.

Habe gelesen wenn es nicht beabsichtigt war dann gilt es noch

SariyaHelp 
Fragesteller
 21.06.2015, 15:30

Aber ich wusste das ich faste habe aber was getrunken aus Angst:(

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Aus Angst trinken?? Wie alt bist du? Musst du überhaupt schon Fasten?

SariyaHelp 
Fragesteller
 21.06.2015, 15:44

Das ist ein Reflex, normaleweise trinke ich Nachts sehr viel doch weil Ramadan ist gehts halt nicht. Ich bin 16 . Wenn ein Mädchen ihre Periode schon hatte dann sollte sie fasten:)

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Artvin0808  21.06.2015, 16:08

Ja, du musst tatsächlich Fasten.. Wenn du das nächste Mal Angst bekommst dann such Zuflucht bei Allah und nicht bei 2-3 Schlücken Wasser...

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