Haben Schulsozialarbeiter Schweigepflicht?
Mir geht es psychisch nicht so gut deswegen habe ich ein Gespräch mit einer Schulsozialarbeiterin. Ich habe Suizidgedanke, Ritze mich, konsumiere Alkohol und komme da alleine nicht mehr raus. Ich weiß nicht ob ich ihr davon erzählen soll weil meine Eltern nichts davon erfahren sollen, da es ihnen selber psychisch nicht so gut geht und ich sie nicht mit mir belasten will. Ich muss es aber eigentlich jemandem erzählen und Hilfe bekommen sonst verrecke ich an mir selbst keine Ahnung was ich jetzt machen soll… kann jemand helfen? (Bin 13)
5 Antworten
Ich kann dir vielleicht etwas dazu sagen, da ich selbst Schulsozialarbeiterin an einer Gesamtschule bin und das natürlich zu meiner täglichen Arbeit gehört!
Natürlich haben wir eine Schweigepflicht, die wir nur in bestimmten Situationen "brechen" dürfen. Dies ist der Fall, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.
Nun bist du 13, sprichst von Suizidgedanken und Alkohol. Wir bewegen uns hier auf einen schmalen Grad, die in Richtung Kindeswohlgefährdung geht und hier wäre es möglich die Schweigepflicht zu brechen. Gerade beim Thema Suizidgedanken, sind wir zum Teil verpflichtet aktiv zu werden.
Es kommt natürlich immer auf den Fall an! Je nachdem was erzählt wird, sind wir verpflichtet zu handeln und dann muss das Jugendamt und die Eltern informiert werden.
Meine Mutter ist Sozialarbeiterin und ja, sie haben eine Schweigepflicht. Für sie kann es sogar strafbar werden, wenn sie es unbefugt jemand anderem erzählen.
Sprich am besten mit deinen Eltern darüber. Sie werden dir eher helfen wollen als dich an zu schimpfen. Deine Eltern wollen nur das beste für dich! Es wird dir gut tun.
Hallo🤗
Tut mir sehr leid das es dir gerade nicht so gut geht. Ich kann dir nur ans Herz legen dich jemandem zu öffnen. Du mußt da nicht alleine durch. Vor allem nicht mit deinen 13 Jahren. Und wenn du sonst niemanden hast, keine Tante oder nen Onkel. Oma oder Opa, dann sprich mit der Sozialarbeiterin oder wende dich an das Jugendamt bzw. die Jugendfürsorge.
Du bist nicht allein.
Weiß nicht genau aber ich könnte mir vorstellen das die Sozialarbeiterin nicht an die Schweigepflicht gebunden ist. Besonders dann nicht wenn es ums Kindeswohl geht. Hier muss ja schnell reagiert werden können. Bin mir aber ehrlichgesagt nicht sicher.
Hoffe sehr ich konnte dir weiterhelfen
🤗🤗🤗
In deinem Fall haben sie eine Schweigepflicht. Diese gilt erst nicht mehr, wenn du eine relevante Straftat planst und es denen erzählst.