Ethanol halal oder haram?


17.11.2022, 18:49

Ich glaube viele haben das nicht ganz verstanden ich meinte nicht ethanol pur also zum trinken sonder eher diese kleine menge die zb in katjes Gummibärchen zum auflösen des Aromas genutzt wird :)

6 Antworten

Meiner Auffassung nach ist das nicht erlaubt. Wenn hinten Ethanol/Alkohol dransteht, definitiv nicht kaufen! Es gibt Lebensmittel, bei denen Alkohol zur Filtration genutzt wird (Säfte oder zum Beispiel Softdrinks von Marken wie Freeway). Von den Marken, von denen ich das weiß, habe ich auch seitdem nichts mehr gekauft. Meine Faustregel ist immer, sofern sich etwas vermeiden lässt, vermeide ich es und das gilt auch für Grauzonen. Bin dann lieber auf der sicheren Seite, wenn ich es nicht genau weiß.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lesen und Praktizieren bildet
Safi2  17.11.2022, 13:41

Kleine Frage: Bist du Muslim? (Nur aus Interesse)

0

Alkoholische Inhalte sind nur aus medizinischen Gründen erlaubt. Es gibt aber auch alkoholfreie Mittel.

Ansonsten ist Alkohol verboten.

Als Lösungsmittel dient es zur Oberflächenreinigung und Desinfektion damit sollte es auch laut Koran Halal sein da es den Menschen schützt.

Weier ist Alkohol in vielen Lebensmitteln Säfte etc. als natürlicher Gärprozess enthalten. Auch hier ist es Halal da es nicht dem Rausch dient.

Alkohol mit dem Zweck des Rausches ist allerdings haram.........

Ethanol ist Alkohol und wenn du es trinkst, ist es haram!

Und deine Aussage, dass in vielen Lebensmitteln Alkohol drinnen ist, ist ein Blödsinn!

Gott kennt all deine Taten und Vorhaben!

Nenaluana 
Fragesteller
 17.11.2022, 18:46

Wieso sollte das blödsinn sein?

0

Alkohol sollte dem Lebensmittel nicht hinzugefügt werden. Ansonsten ist natürlich nicht schlimm, wenn das Lebensmittel Alkohol enthält, das ist ja normal (etwa Brot oder Fruchtsäfte). Ansonsten:

Ob Parfüm oder "Kölnisch Wasser" (Eau de Cologne) islamrechtlich als rein oder unrein betrachtet werden, hängt davon ab, ob der Alkohol, der bei ihrer Herstellung verwendet wurde als rein oder unrein gilt.Nach Imam Hanfifeh (r.a.) und Imam Ebu Yusuf (rah.) ist Alkohol der aus Trauben gewonnen wird unrein, Alkohol aus anderen Grundstoffen hingegen rein. Nach Imam Muhammed (rah.) ist jede Art von Alkohol unrein.
Wird der alkoholische Grundstoff für Eau de Cologne oder Kosmetika nicht aus Trauben gewonnen, so sind diese nach Imam Hanifeh (r.a.) und Imam Ebu Yusuf (rah.) rein. Nach diesem Urteil wird heutzutage die Fetwa ausgesprochen.
Der türkische Gelehrte Elmalili Muhammed Hamdi Yazir schrieb dazu Folgendes: "Wurde die Kleidung einer Person verunreinigt, weil jemand Wein, Champagner, Traubenschnaps oder Cognac darüber geschüttet hat, so muss er diese auswaschen, bevor er mit ihr beten darf. Alkoholika, die nicht aus Trauben gewonnen wurden, wie Fruchtschnäpse oder Bier, dürfen zwar nicht getrunken werden, sind aber kein Hindernis für das Gebet, wenn die Kleidung des Betenden damit in Berührung kam."

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 33-34