Bundeswehr Vorschrift führen einer waffe?

2 Antworten

Solange du als Soldat eine Waffe führst, hast du einen Auftrag, hast du einen Auftrag, befindest du dich auch im Dienst. Was war denn die Begründung, warum die Zeit nicht angerechnet wird?

Und nein, mit deinem Truppenausweis hat das 0 zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst

AlexM98 
Fragesteller
 20.04.2023, 08:47

Die Aussage war das ich mich in der dienstunterbrechung befinde allerdings kenne ich das nur von Übungsplätzen und selbst da wird dann die Munition abgeben in diesem Fall handelt es sich allerdings um scharfenschutz denn ich nicht abgeben kann

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laut dem truppenausweis befinde ich mich ja im Dienst wenn ich eine waffe trage

Das ist so nicht richtig. Du bist befugt im Dienst eine Waffe zu tragen. Nicht andersherum, wenn Du eine Waffe trägst, bist Du im Dienst.

Natürlich kannst Du mit der P8 zum Dönermann gehen. Ich würde statt der Jogginghose nur die Uniform anziehen, sonst kannst recht leicht in Erklärungsnöte kommen.

Ansonsten halte ich das geschilderte Szenario für höchst fikitiv. Preisfrage: Wer passt auf die P8 auf wenn Du schläfst?

Genrell gilt: Solange Du in dienstlichem Auftrag unterwegs bist, ist das anrechenbare Zeit. Wenn da tatsächlich einer querschießt, dann der übliche Weg über eine Beschwerde. Solltest Du aber wissen, wenn man Dich mit einer P8 über sechs Tage herumlaufen lässt...


AlexM98 
Fragesteller
 19.04.2023, 22:48

so Sehe ich das auch leider sehen es nicht alle in der grp gleich ich wollte mich hier informieren bevor ich den dienstlichen weg gehe

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