Bundeswehr Vorschrift führen einer waffe?
Hallo zusammen
laut dem truppenausweis befinde ich mich ja im Dienst wenn ich eine waffe trage allerdings will der disziplinar Vorgesetzte mir die Stunden nicht anrechnen lassen
folgendes Szenario Dienstlich unterwegs mit sicherungsbefehl p8 15pat über 6 Tage und überwochenende es gab keine Möglichkeit die waffe abends abzugeben
also habe ich ja keine Freizeit in dem Sinne ich kann. Ja schlecht zum Döner Mann neben an gehen und mir in Jogging Hose und p8 einen Döner holen und ein Bier dazu trinken
wie ist es bei euch gehandhabt bei sowas schreibt ihr durch ?
2 Antworten
Solange du als Soldat eine Waffe führst, hast du einen Auftrag, hast du einen Auftrag, befindest du dich auch im Dienst. Was war denn die Begründung, warum die Zeit nicht angerechnet wird?
Und nein, mit deinem Truppenausweis hat das 0 zu tun.
Die Aussage war das ich mich in der dienstunterbrechung befinde allerdings kenne ich das nur von Übungsplätzen und selbst da wird dann die Munition abgeben in diesem Fall handelt es sich allerdings um scharfenschutz denn ich nicht abgeben kann
laut dem truppenausweis befinde ich mich ja im Dienst wenn ich eine waffe trage
Das ist so nicht richtig. Du bist befugt im Dienst eine Waffe zu tragen. Nicht andersherum, wenn Du eine Waffe trägst, bist Du im Dienst.
Natürlich kannst Du mit der P8 zum Dönermann gehen. Ich würde statt der Jogginghose nur die Uniform anziehen, sonst kannst recht leicht in Erklärungsnöte kommen.
Ansonsten halte ich das geschilderte Szenario für höchst fikitiv. Preisfrage: Wer passt auf die P8 auf wenn Du schläfst?
Genrell gilt: Solange Du in dienstlichem Auftrag unterwegs bist, ist das anrechenbare Zeit. Wenn da tatsächlich einer querschießt, dann der übliche Weg über eine Beschwerde. Solltest Du aber wissen, wenn man Dich mit einer P8 über sechs Tage herumlaufen lässt...
so Sehe ich das auch leider sehen es nicht alle in der grp gleich ich wollte mich hier informieren bevor ich den dienstlichen weg gehe