Was nun, Polizei?
Hallo, ich will hier direkt etwas untermauern: Ich bin schlauer geworden und sehe meinen Fehler ein! Ich will/werde so etwas nicht mehr tun!
Also, vor ca 3 Monaten war mir langweilig und ich war „geil“. Ich surfte ein bisschen im Internet und fand so einen Link zu einer „U18 Sex“ WhatsApp Gruppe. In dieser Gruppe ist wirklich NICHTS passiert, nichtmal eine Nachricht erhielt ich. Jedoch schrieb mich ein Kontakt privat an, und fragte ob ich sogenannte U18 Pornos habe. Ich habe keine gehabt, und schrieb ihm dann, in meiner Dummheit, er solle mir doch mal einen schicken. Kurz danach hatte ich einen. Ja, ich gebe zu mir dieses Video angeschaut zu haben, bin mir jedoch bis heute unklar ob die Personen des Videos tatsächlich einen Strafbestand erfüllen, da sie meiner Schätzung nach 16 - 20 Jahre alt waren. Denn über 18 wäre es ja legale Pornografie. Ich habe kurz danach alles gelöscht (insg. dieses eine Video) und alle Blockiert und Gruppe verlassen. Was jetzt ich habe solche Sorgen eine Straftat begangen zu haben und habe Angst vor einer baldigen Hausdurchsuchung.
9 Antworten
Evtl. mal selbst darüber nachgedacht das der Polizei zu melden?
Jetzt mach dich erst mal locker. Ja, das war keine besonders gute Idee. Nein, bisher ist noch nichts passiert.
Höchstwahrscheinlich kommt da nichts nach. Falls doch, kann man sich dann immer noch Sorgen machen.
bin mir jedoch bis heute unklar ob die Personen des Videos tatsächlich einen Strafbestand erfüllen
Schätzung nach 16 - 20 Jahre alt waren.
Denn über 18 wäre es ja legale Pornografie.
Schätzung nach 16...
Strafbestand erfüllt!
Damit habe ich mich jedoch nicht Strafbar gemacht, der Gruppennamen war so. Jedoch habe ich in der Gruppe nicht einmal eine Nachricht empfangen! Der Versuch des Beschaffen von Jugendpornografie ist NICHT illegal. Und bei dem Video das ich von dem Typen Privat empfangen habe bin ich mir ja eben nicht sicher ob es illegal oder legal war.
Wieso hast du Angst vor einer Hausdurchsuchung?
Weil womöglich (das weis ich ja selbst nicht) Jugendpornografie vorliegen könnte. Diese wäre Strafbar. Da kann es Hausdurchsuchungen geben
Sollte die Person im Video unter 18 gewesen sein, haben Sie sich tatsächlich strafbar gemacht. Denn allein der Erwerb von Jugendpornografischen Schriften ist gemäß dem StGB strafbar. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie das Video danach gelöscht haben.
In diesem Fall würde ich tatsächlich mit einem Fachanwalt für Strafrecht Rücksprache halten.
Ja aber fast keiner weiß ja wie alt die Personen wirklich sind.
Das stimmt natürlich. Kritisch wird es, sollte der Fall an die Polizei gehen.
Nein, da es womöglich legale Pornografie ist. Ich konnte das Alter der Beteiligten eben nicht einschätzen.