Verführung und Polizei?
Ich interessiere mich für rechte und so und deshalb ist mir die Frage in den Kopf gestoßen.
Wenn eine Frau einen Mann verführen würde und sie dann sex haben,könnte der Mann die Frau wegen Verführung anzeigen?
Wenn ja,könnte eine Frau das auch tun,wenn sie von einen Mann verführt wurde und gibt es da eine richtige Strafe wie Gefängnis auch?
11 Antworten
Naja kommt auf die Umstände an. Ist einer der beiden Minderjährig, so kann es für den älteren schon Strafbar sein. Hat dann was mit der Verführung Minderjähriger zutun. Hat aber nichts mit den Geschlecht zu tun. Wobei man teils einem bestimmten Geschlecht eher oder weniger Reife in einem bestimmten Alter zuspricht. Auch kann es bei bestimmten Berufsgruppen z.B. Lehrkräften Strafbar sein (Verführung Schutzbefohlener).
Hoffe das konnte helfen.
Der kleine, aber feine sowie entscheidende Unterschied zwischen Verführung und Vergewaltigung ist, dass bei Verführung eine Entscheidung getroffen und beidseits akzeptiert wird - daher keine Straftat, auch wenn viele es hinterher bereuen!
;-)
Nein. "Verführung" heißt für mich, jemand macht jemanden anderen an, um gemeinsam in der Kiste zu landen, aber die Zustimmung erfolgt freiwillig. Und für etwas, das man freiwillig tut, kann man niemanden rechtlich belangen.
Wichtig ist, dass derjenige, der keinen Sex will oder dem Die Annäherungsversuche zu nahe sind, NEIN sagt. Tut derjenige das nicht, ist der Sex - oder der Annäherungsversuch - einvernehmlich. Da oft kein Dritter als Zeuge dabei ist, muss der Richter entscheiden, ob ein Nein erfolgt ist oder nicht. Der hat Menschenkenntnis.
Lach - sorry - dann ist der Sex einvernehmlich! Logisch, oder? Wenn er keinen Sex will, dann sollte er aufstehen, sich anziehen und das Weite suchen! Ist nachvollziehbar - oder?
Das verführen von Leuten ist nicht verboten.
Was wenn der Mann mehrmals Nein sagte und auch sich distanzierte,aber letztendlich die Frau mit ihren Reizen stark spielte,sodass er doch am Ende eingegangen ist?