sex mit 13 erwischt!Was jetzt?

29 Antworten

Der Ärger mit den Eltern ist das entscheidende. Denn Erregung öffentlichen Ärgernisses liegt nicht vor, wenn die beiden gemeinsam in einer Toilette waren und die Tür zu hatten.

Da das Gesetz keine eindeutige Definition einer „sexuellen Handlung“ liefert, gibt es immer wieder Diskussionen über die genaue Auslegung. Die theoretisch denkbaren Auslegungen können bis zum Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit reichen.

Voraussetzungen des § 183a StGB

Damit eine Strafbarkeit nach § 183a StGB begründet wird, müssen alle objektiven und subjektiven Voraussetzungen des § 183a StGB vorliegen.

Für den objektiven Tatbestand muss der Täter sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit vornehmen. Sexuell ist eine Handlung, wenn sie nach ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen Bezug zu Sexualität aufweist. Öffentlich ist die Handlung, wenn sie wahrgenommen werden könnte oder wenn sie wahrnehmbar ist.

Des Weiteren muss der Täter dadurch ein Ärgernis erregt haben. Dies liegt vor, wenn ein anderer die sexuelle Handlung wahrgenommen hat und den sexuellen Charakter der Handlung einzuordnen vermag. Diese Person muss sich durch die Handlung des Täters unmittelbar verletzt fühlen. Stellt sich dieses Gefühl erst später nach einiger Überlegung ein oder auf Grund des Berichts eines Dritten, fehlt es an der erforderlichen Unmittelbarkeit.

Für den subjektiven Tatbestand wird Vorsatz hinsichtlich aller objektiven Tatbestandsmerkmale vorausgesetzt. Zudem muss es dem Täter gerade darauf ankommen durch die Handlung ein Ärgernis zu erregen. Sicheres Wissen, dass dies geschehen wird, genügt hier ebenfalls.

Du siehst also das hier die Laien-Juristen wieder einmal falsche Antworten geben. Weil sie denken Gesetze exakt auslegen zu können.

Der Lehrer wird sich an die Eltern wenden. Und selbst das ist noch eine Sache die nicht 100 % fest steht. Den der Lehrer kann und darf nicht von sich selbst aus handeln. Er hat die Schulleitung zu verständigen. Und diese entscheidet was in dem Fall gemacht wird.

Skeletor  05.11.2013, 02:17

Das mit den Eltern ist korrekt. Die ganzen Paragraphen würden für sie aber erst wichtig werden, sobald sie ein Jahr älter wäre.

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Paragraph 176 des Strafgesetztbuches:

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Garfield0001  05.02.2016, 11:42

Dann müsste der freund aber auch über 13 Jahre sein 

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Natürlich kann er das. Sex ist rechtlich erst ab 14 erlaubt. Und auf der Schultoilette beim Sex erwischt zu werden ist strafbar! (Erregung öffentlichen Ärgernisses) Noch dazu, wenn man noch ein Kind ist!

Man darf vom Gesetz her erst ab 14 Sex haben, kp wie alt der Freund ist, aber der kann angezeigt werden deswegen

ceara  03.09.2011, 19:37

Was jetzt? nichts! Mit 13 Sex? Das nenne ich Verfürung aber nicht Sex. Keine Pille heisst Baby und? Sehe dir mal die Girls in Brasilien an, deren Leben ist damit beendet. Nichts gelernt, zu dumm in der Schule, ab zum Sozialamt, Ende Fahnenstange! Mit 13 habe ich was besseres mit mir angefangen. Heute, manchesmal steht so ein Brasil Girl an meiner Tür und bettelt um Milch. Klares NEIN! Sex? Baby? Also sorge auch dafür!

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Ich glaube der Ärger mit den Eltern wird das entscheidende sein, da du nicht sagst wie alt der Freund ist kann man ansonsten nur spekulieren.