Sex in der Schule, kann ich rausfliegen?
Wenn das der Direktor oder ein Lehrer mitbekommen sollte? Was könnte schlimmstenfalls passieren?
Das Ergebnis basiert auf 60 Abstimmungen
12 Antworten
Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich als Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Zitat Strafgesetzbuch : § 183a Erregung öffentlichen ÄrgernissesWer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Die Möglichkeit von der Schule zu fliegen besteht. Ich gehe mal davon aus, dass deine Schulleiter diesen Vorfall nicht zur Anzeige bringen, aber es wäre möglich das sie es doch tun, wenn sie extrem konservative drauf sind.
Ich rate dir aber auf jeden Fall davon ab es zu riskieren. Es gibt ganz sicher jede Menge andere Plätze wo man es treiben kann 😅.
bzw. streng und ganz fachlich genommen die schwächste Form des Vorsatzes.
Hatte auch son Sex in der Schule, wurde aber nicht erwischt
Prinzipiell könntet ihr dafür zwar schon von der Schule fliegen, aber es ist eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlich wäre es dem Lehrer der euch erwischt selbst etwas peinlich das so detailiert der Schulleitung zu melden.
Aber es gibt doch genug bessere Orte für Sex als die Schule.
Es gibt bessere Orte und gemütliche als das. Mach das auf keinen Fall in der Schule oder da wo viel los ist.
Kommt drauf an, was ihr macht. Aber eigentlich ist da wohl alles bis auf einen Kuss grund für einen Rauswurf.
Fast richtig, es muss in jedem Falle eine Kausalität zwischen der sexuellen Handlung und dem Erregen des öffentlichen Ärgernis bestehen, zu erkennen am Wort „dadurch“. Grundsätzlich gilt das NICHT als Erregung öffentlich Ärgernis. Außerdem muss dabei die Absicht, das Ärgernis zu erregen, unterstellt werden können