Was kann schlimmstenfalls beim Sex in der Öffentlichkeit passieren?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Grundsätzlich verboten ist Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit in Deutschland nicht. Erst wenn jemand Drittes sich durch den Akt unmittelbar belästigt sieht, steht heute öffentlicher Geschlechtsverkehr als Ordnungswidrigkeit oder Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183aStGB unter Strafe."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Geschlechtsverkehr#Rechtliche_Situation

"§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist."

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183a.html

Eyjoujou 
Fragesteller
 24.04.2018, 15:57

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr??? 1 Jahr??? Ist das schonmal passiert, dass einer deswegen in den Knast musste?

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MaraMiez  24.04.2018, 15:58
@Eyjoujou

Wenn er ein "Wiederholungstäter" ist, kann sowas schon vorkommen, ja. Aber eher nicht, wenns eine Einmalige Sache ist.

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StillesPapier  24.04.2018, 16:02
@Eyjoujou

Ja, das Bußgeld beläuft sich auf bis zu 1000,-€ und wenn es zu oft passiert, kannst du im Knast deinen Geschlechtsakt verüben

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Geldstrafe.

Aber wie Unnormal kann man sein.

Probiere es aus, lasse dich erwischen und poste uns das "Ergebnis". :-)))

Eyjoujou 
Fragesteller
 24.04.2018, 15:55

Machst du mit? ;D

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Mignon5  24.04.2018, 15:56
@Eyjoujou

Lach! Gut gekontert.... :-) Nein, ich stehe nicht zur Verfügung! :-))

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Eyjoujou 
Fragesteller
 24.04.2018, 15:58
@Mignon5

Brauch ich für mein Jura-Studium, als Praxisthema^^

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Bußgeld !

Eyjoujou 
Fragesteller
 24.04.2018, 15:55

Wie viel?

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bergquelle72  24.04.2018, 15:55

für was ?

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bergquelle72  24.04.2018, 15:59
@Kisuliini

hängt ein bißchen davon ab, was der Frager unter "Öffentlichkeit" versteht.

Bei "Fußgängerzone" oder "Bahnhofsvorplatz" , gebe ich Dir recht ....

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Kisuliini  24.04.2018, 16:00
@bergquelle72

wenn es so öffentlich ist,dass da zufällig jemand vorbeikommen und erwischen kann,ist die Vorraussetzung schon gegeben

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Außer der Peinlichkeit - nichts.

Hängt aber dann doch von deiner Vorstellung von "Öffentlichkeit" ab:

Es ist schon ein Unterschied ob es in der Fußgängerzone oder im Park auf der Wiese hinterm Gebüsch passiert.