Schutzalter?

Das Ergebnis basiert auf 30 Abstimmungen

So lassen. 50%
Schutzalter hoch auf …. 30%
Schutzalter runter auf …. 20%

8 Antworten

☑️ Andere Antwort

Meine Partnerin und ich waren in der gleichen Situation, als ich 14 wurde und sie aber noch 13 war. 

In dem Fall sollte man nicht nur auf das Alter schauen, sondern auch den Hintergrund betrachten. Einen 14-jährigen, der nur auf Sex aus ist, sollte anders behandelt werden, als ein 14-jähriger, der, schon bevor er 14 wurde, in der Beziehung war.

Bei meiner Partnerin und mir war es so, dass wir seit meinem 12. Geburtstag zusammen sind und schon zwei Jahre lang eine ernsthafte Beziehung geführt haben. Wenn so ein Fall auftritt, dass schon länger eine Beziehung geführt wird, sollte man auch darüber hinweg schauen. In einem solchen Fall werden die Verfahren auch oft ohne Auflagen eingestellt.

Dennoch haben wir die 8 Monate, bis meine Partnerin auch 14 wurde, ohne sexuelle Handlungen verbracht. Nirgendwo steht, dass Beziehungen zwischen U14 und Ü14 verboten sind, es sind lediglich die sexuellen Handlungen untersagt. Wir haben uns wie beste Freundinnen, die wir auch schon von klein auf sind, verhalten mit Händchen halten, Küsschen auf die Wange und im Bett kuscheln.

Persönlich finde ich aber, dass zusätzlich zu dem Schutzalter von 14, was beibehalten lassen werden soll, eine dynamische Grenze von 2 Jahren zur Strafbefreiung eingeführt werden sollte, d.h. es würde sich niemand strafbar machen, wenn der Altersunterschied zu dem U14 lediglich 2 Jahre beträgt. Denn es soll nicht sein, dass in Kinder-/Jugendbeziehung ein Part von heute auf morgen zu Straftäter wird, nur weil er 14 geworden ist.

Alea1010 
Fragesteller
 30.10.2022, 08:56

Also bspw 11 und 13 wäre ok für dich ?

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YvonneM2508  30.10.2022, 09:02
@Alea1010

In dem Fall würde sich sowieso keiner strafbar machen, da man erst ab 14 strafmündig ist.

Aber ja, wer in dem Alter zusammen kommt, bei denen sollte der Ältere bei 12 und 14 sowie 13 und 15 keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen.

Österreich und die Schweiz haben das besser geregelt als Deutschland.

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Libertinaerer  31.10.2022, 07:10
Denn es soll nicht sein, dass in Kinder-/Jugendbeziehung ein Part von heute auf morgen zu Straftäter wird, nur weil er 14 geworden ist.

Tatsächlich ist es nicht SO schlimm.

Zum einen bleiben die Handlungen straffrei, die man schon zusammen gemacht hat, als beide noch keine 14 waren. Es fehlt dann an der für eine Strafbarkeit notwendigen Erheblichkeit.

Und selbst wenn man erst mit 13 & 14 zusammenfindet und Sex hat: Es gibt seit letztem Jahr auch in Deutschland eine Klausel im Gesetz, nach der man dann von Strafe absehen kann bzw. soll. Vorher lief es aber praktisch nicht anders, nur mussten die Gerichte dafür Umwege nehmen.

Aber selbstverständlich: Eine klare Regel mit Altersabstand wie in Österreich und der Schweiz, ist leichter zu verstehen und bietet auch mehr Rechtssicherheit.

Warum der deutsche Gesetzgeber (letztes Jahr mal wieder) nicht dazu bereit und/oder fähig war, weiß niemand. Schon gar nicht die Fachleute, die das auch nicht verstehen.

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☑️ Sollte man nicht so lassen, aber das Schutzalter kann bei 14 bleiben.

Es ist ohne Zweifel sinnvoll, eine Altersabstandsklausel wie in Österreich oder der Schweiz zu haben, anstatt unsere arg unbestimmte Gummilösung.

Zum einen aufgrund der höheren Rechtssicherheit: Aktuell ist man erstmal vom Richter abhängig, und da gibt es gerade in der unteren Instanz und/oder in Bayern schon arg merkwürdige Gestalten mit einem, nun ja, Verständnis von Sexualität, das nicht wirklich ins 21. Jahrhundert passt.

Zum anderen würde es die Justiz und Ermittlungsbehörden entlasten. Die könnten sich dann intensiver um die Fälle kümmern, bei denen das tatsächlich sinnvoll ist.

Überhaupt Schweiz: Über die feste 3-Jahres-Regel hinaus, haben dortige Gerichte zusätzlich auch noch bis 21 die Möglichkeit, bei Liebesbeziehungen von Strafe abzusehen. Generell werden Verfahren dann schlicht eingestellt.

Aber solche Ausnahmeklauseln ändern rein gar nichts am Schutzalter! Das Schutzalter ist die Grenze zw. "der Staat schützt die sexuelle Entwicklung von Minderjährigen - ggf. auch gegen deren Willen" und "der Staat gewährt ihnen das Recht, über ihre Sexualität selbst zu bestimmen".

Diese Grenze liegt in Deutschland und Österreich bei 14, und in der Schweiz bei 16 - ganz egal welche Ausnahmen es jeweils gibt, nach denen Ü14 bzw. Ü16 doch mit U14 bzw. U16 legal Sex haben dürfen.

Deswegen habe ich für keine der 3 vorgegebenen Optionen gestimmt. 😉

So lassen.

Ich finde es passt so ganz gut. Wenn einer 13 und der andere 14 ist wird der auch nicht automatisch bestraft. Es sind immer Einzelfallentscheidungen

So lassen.

Finde es gut so es sollte auch nicht weiter runter gesetzt werden ..!

Mina72928278193  30.10.2022, 09:24

Hält sich doch sowieso niemand dran

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Finde eine Lösung wie in Österreich und Schweiz besser.

Österreich

Nach österreichischem Gesetz darf man ab 14 Jahren (Schutzalter) Sex haben: und zwar mit jedem, der älter als 14 ist.

Aber auch mit 13 Jahren, wenn der Partner nicht mehr als drei Jahre älter ist:

   Das bedeutet Geschlechtsverkehr zwischen einer 13- und 16-jährigen Person ist erlaubt. Dagegen ist Geschlechtsverkehr zwischen einer 13- und 17-jährigen Person nicht erlaubt.

https://www.feel-ok.at/de_AT/jugendliche/themen/liebe_sexualitaet/themen/sexuelle_gewalt/keine_uebergriffe_machen/sex_alter.cfm

Schweiz

In der Schweiz liegt das Schutzalter bei 16 Jahren. Darunter ist Sex erlaubt, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

Bis 16 Jahre sind alle Menschen in der Schweiz im Schutzalter, das heisst, wenn sie Sex haben wollen, bevor sie 16 Jahre alt sind, darf der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als 3 Jahre sein (3-Jahres Regel).
Die ältere Person macht sich strafbar, wenn der Altersunterschied grösser als drei Jahre ist und es zu sexuellen Handlungen kommt.

https://www.feel-ok.ch/de_CH/jugendliche/themen/queer/lgbt/sexualitaet_leben/sex/ab_wann_sex.cfm

YvonneM2508  30.10.2022, 08:55

Ja, so eine dynamische Grenze zur Strafbefreiung finde ich auch besser, als nur das Schutzalter als steife Grenze zu nehmen.

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