Ist es den nicht Strafbar, wenn eine erst 14 Jährige mit ihren 20 Jährigen Freund schon Sex hat?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, es ist denn nicht strafbar, wenn das...

  1. einvernehmlich ist,
  2. kein Geld fließt,
  3. keine Reifeverzögerung vorliegt
  4. kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.
Rettungstaxi 
Fragesteller
 08.02.2024, 15:10

🔯kommt morgen ;)

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Nein, das ist selbstverständlich nicht strafbar. Natürlich darf sie nicht direkt mit ihm verwandt sein, keine Schutzbefohlene usw. und Geld darf sie dafür auch nicht nehmen. Es ist auch vollkommen egal, ob er 20 oder 90 ist.

Nein, ist es nicht, sofern kein Abhängigkeitsverhältnis respektive ein anderer Hinderungsgrund vorliegt. Ab dem 14. Geburtstag haben Minderjährige das sog. Schutzalter erreicht und gelten somit als sexualmündig.

Gesetzlich ist es legal, somit ist es auch nicht strafbar.

Nein sofern kein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt das ausgenutzt wird spricht nichts dagegen.

LG

Juli

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Rettungstaxi 
Fragesteller
 08.02.2024, 14:41

Und bei 14 u. 21 ?

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juli189379  08.02.2024, 14:44
@Rettungstaxi

gilt logischerweise dasselbe. Allerdinngs haben die Eltern der 14 jährigen das Aufenthaltsbestimmungsrecht weshalb sie eine Beziehung unterbinden können.

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Rettungstaxi 
Fragesteller
 08.02.2024, 14:47
@juli189379

Die Eltern der 14 Jährigen, wollen den 20 Jährigen sogar anzeigen...

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juli189379  08.02.2024, 14:57
@Rettungstaxi

Auch das geht wenn diese der Meinung sind das der 21 jährige ein Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt

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juli189379  08.02.2024, 15:00
@Rettungstaxi

Geht auch siehe Kommentar oben. Der Dreh und Angelpunkt ist nicht sein Alter sondern ihres.

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Rettungstaxi 
Fragesteller
 08.02.2024, 15:01
@juli189379

Und wenn sie nicht ausgenützt wird, und keine abhängikeit besteht ?

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juli189379  08.02.2024, 15:09
@wiki01

Ob es eine Straftat darstellt entscheiden die Eltern.

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wiki01  08.02.2024, 15:15
@juli189379
Ob es eine Straftat darstellt entscheiden die Eltern

Ganz sicher nicht. Das entscheidet der Staatsanwalt, der anklagt oder einstellt. Regelmäßig wird eine solche Anzeige gar nicht erst angenommen.

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juli189379  08.02.2024, 15:16
@wiki01

Ob es eine Straftat darstellt entscheiden die Eltern und erstatten dann Anzeige und erst dann entscheidet ein Staatsanwalt. Man kann sich auch blöd stellen.

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wiki01  08.02.2024, 15:22
@juli189379
Ob es eine Straftat darstellt entscheiden die Eltern

Nein. Das wird auch nicht dadurch wahr, dass du das wiederholst. Sie entscheiden höchstens, ob sie damit zur Polizei gehen. Niemand in Deutschland außer einem Staatsanwalt entscheidet darüber, ob eine Tat eine Straftat ist oder nicht.

Und damit bin ich raus. Das führt zu nichts.

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juli189379  08.02.2024, 15:29
@wiki01

Du stellst dich gerade bewusst dumm oder? Genau das sag ich die ganze Zeit und nur weil du die Wörter durcheinander wirfst hast du nicht mehr recht als ich^^

Echt unfassbar was für kranke rechthaberische Menschen es hier gibt.

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CaietanaCecilia  08.02.2024, 20:31
@juli189379

Dabei hat er vollkommen recht, im Gegensatz zu dir. Der Staatsanwalt entscheidet. Die Eltern können zwar mutmaßen und es so empfinden, dass eine Handlung eine Straftat ist (und das auch zur Anzeige bringen), aber ob es effektiv eine ist liegt bei den Ermittlungsbehörden.

Du bist leider gerade die Rechthaberische (und unterschwellig Beleidigende), die nicht versteht, dass sie die Begriffe durcheinanderwürfelt. Wiki01 (mir übrigens vollkommen unbekannt) hat es klar gegliedert und richtig aufgeführt.

Selbstreflexion ist nicht so dein Ding, hm?

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