Ist es den nicht Strafbar, wenn eine erst 14 Jährige mit ihren 20 Jährigen Freund schon Sex hat?
16 Antworten
Ja, es ist denn nicht strafbar, wenn das...
- einvernehmlich ist,
- kein Geld fließt,
- keine Reifeverzögerung vorliegt
- kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.
Nein, das ist selbstverständlich nicht strafbar. Natürlich darf sie nicht direkt mit ihm verwandt sein, keine Schutzbefohlene usw. und Geld darf sie dafür auch nicht nehmen. Es ist auch vollkommen egal, ob er 20 oder 90 ist.
Nein, ist es nicht, sofern kein Abhängigkeitsverhältnis respektive ein anderer Hinderungsgrund vorliegt. Ab dem 14. Geburtstag haben Minderjährige das sog. Schutzalter erreicht und gelten somit als sexualmündig.
Gesetzlich ist es legal, somit ist es auch nicht strafbar.
Nein sofern kein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt das ausgenutzt wird spricht nichts dagegen.
LG
Juli
gilt logischerweise dasselbe. Allerdinngs haben die Eltern der 14 jährigen das Aufenthaltsbestimmungsrecht weshalb sie eine Beziehung unterbinden können.
Die Eltern der 14 Jährigen, wollen den 20 Jährigen sogar anzeigen...
Ja dürfen sie sofern sie dir untersagt haben euch zu treffen.
Aber die meinen aber wegen Sexuellen missbrauchs
Auch das geht wenn diese der Meinung sind das der 21 jährige ein Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt
Nein er ist 20, sie 14 in einer Liebesbeziehung
Geht auch siehe Kommentar oben. Der Dreh und Angelpunkt ist nicht sein Alter sondern ihres.
Und wenn sie nicht ausgenützt wird, und keine abhängikeit besteht ?
Dann entscheiden dann immer noch die Eltern und nicht die 14 jährige.
Ob es eine Straftat darstellt entscheiden die Eltern
Ganz sicher nicht. Das entscheidet der Staatsanwalt, der anklagt oder einstellt. Regelmäßig wird eine solche Anzeige gar nicht erst angenommen.
Ob es eine Straftat darstellt entscheiden die Eltern und erstatten dann Anzeige und erst dann entscheidet ein Staatsanwalt. Man kann sich auch blöd stellen.
Ob es eine Straftat darstellt entscheiden die Eltern
Nein. Das wird auch nicht dadurch wahr, dass du das wiederholst. Sie entscheiden höchstens, ob sie damit zur Polizei gehen. Niemand in Deutschland außer einem Staatsanwalt entscheidet darüber, ob eine Tat eine Straftat ist oder nicht.
Und damit bin ich raus. Das führt zu nichts.
Du stellst dich gerade bewusst dumm oder? Genau das sag ich die ganze Zeit und nur weil du die Wörter durcheinander wirfst hast du nicht mehr recht als ich^^
Echt unfassbar was für kranke rechthaberische Menschen es hier gibt.
Dabei hat er vollkommen recht, im Gegensatz zu dir. Der Staatsanwalt entscheidet. Die Eltern können zwar mutmaßen und es so empfinden, dass eine Handlung eine Straftat ist (und das auch zur Anzeige bringen), aber ob es effektiv eine ist liegt bei den Ermittlungsbehörden.
Du bist leider gerade die Rechthaberische (und unterschwellig Beleidigende), die nicht versteht, dass sie die Begriffe durcheinanderwürfelt. Wiki01 (mir übrigens vollkommen unbekannt) hat es klar gegliedert und richtig aufgeführt.
Selbstreflexion ist nicht so dein Ding, hm?
Und bei 14 u. 21 ?