Rechtlich erlaubt?

Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen

Nein 86%
Ja 14%

4 Antworten

In Österreich und der Schweiz wäre es erlaubt gewesen.

In Deutschland hingegen wäre es nur dir erlaubt gewesen, nicht aber dem Jungen.

Allerdings wäre es unwahrscheinlich, dass es im Fall des Falles für ihn Folgen hätte. Im Abs. 2 des § 176 StGB gibt es eine dahingehende Ausnahmebestimmung.

Und wenn er dachte, dass Du 14+ bist, z.B. weil Du ihm das gesagt hast, dann könnte man ihn ohnehin nicht bestrafen (§ 16 StGB Tatbestandsirrtum).


juliswelt1 
Fragesteller
 17.03.2024, 17:41

Wäre es auch in Österreich erlaubt gewesen wenn er 20 wäre?

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Libertinaerer  17.03.2024, 19:10
@juliswelt1
Wäre es auch in Österreich erlaubt gewesen wenn er 20 wäre?

Nein, wie basel313 schon richtig schrieb.

Für einen 20-Jährigen liegt das Mindestalter seines Sexualpartners in Österreich, wie auch in Deutschland, bei 14.

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Nein

Das war rechtlich ein sexueller Übergriff an einem Kind, da du noch nicht 14 warst.


juliswelt1 
Fragesteller
 16.03.2024, 18:42

Und wenn er auch 13 gewesen wäre? Frage nur aus Interesse

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Libertinaerer  17.03.2024, 15:59
@juliswelt1
Und wenn er auch 13 gewesen wäre?

Legal, da 13-jährigen Sex nicht verboten ist.

Verboten ist nur den Ü14 der Sex mit U14.

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palusa  17.03.2024, 17:16
@Libertinaerer

Falsch. Ist verboten. Nur nicht strafbewehrt.

Für jemanden mit dermaßen viel Meinung von Sex mit deutlich jüngeren hast du erstaunlich wenig Ahnung.

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Libertinaerer  17.03.2024, 17:27
@palusa
Falsch. Ist verboten. Nur nicht strafbewehrt.

So kann man sich irren: "Einvernehmliche Kontakte [zw. U14], kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

Für jemanden mit dermaßen viel Meinung von Sex mit deutlich jüngeren hast du erstaunlich wenig Ahnung.

Das erscheint nur Leuten so, die irrigerweise glauben, sie hätten davon Ahnung. 8-)

https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980

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palusa  18.03.2024, 08:09
@Libertinaerer

Das wäre irgendwie überzeugender, wenn röhl Jurist wäre, und nicht Therapeut, weißt?

Fragen wir mal die Polizei nrw

https://polizei.nrw/artikel/sex-ab-wann-und-mit-wem

Eine sexuelle Handlung mit einer Person unter 14 Jahren ist immer eine Straftat!
Dabei ist wichtig zu wissen, dass Personen unter 14 Jahren vor dem Gesetz „schuldunfähig“ sind und niemals angeklagt und bestraft werden. Ab 14 Jahren aber durchaus.
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Libertinaerer  18.03.2024, 09:26
@palusa
Das wäre irgendwie überzeugender, wenn röhl Jurist wäre, und nicht Therapeut, weißt?

Nun, er ist, wie Du unschwer in der verlinkten Antwort ebenfalls lesen konntest, aber nicht irgendein Therapeut, weißt? 8-)

Fragen wir mal die Polizei nrw

Das wäre irgendwie überzeugender, wenn Polizisten Juristen wäre, und nicht einfach "dumme" Vollstrecker von Juristen, weißt? ^^

Vollkommen unerklärlich hingegen ist, wie Du nicht nur "übersehen" konntest, dass ich in meiner verlinkten Antwort nicht nur zahlreiche Fachleute zitiert habe, die alle beruflich genau mit dieser Thematik zu tun haben (einvernehmlichem Sex zw. Kindern und/oder auch sexuellem Missbrauch von Kindern), inkl. Röhl, sondern vor allem ausdrücklich und zuallererst den rechtlichen Hintergrund der Thematik beleuchtet habe.

Und während z.B. Weidlinger "nur" Co-Autorin des deutschen Standardwerks zur Sexualpädagogik ist, ist der Dreh- und Angelpunkt des Beitrags Laubenthal, der der Autor des Standardwerks zum Sexualstrafrecht ist.

Und das nicht ohne Grund: DAS ist sein Fach-, Lehr- und Forschungsgebiet und er hat u.a. selbst am Sexualstrafrecht mitgearbeitet.

Und: Sein "Handbuch Sexualstraftaten" ("Hanbuch" meint hier "dicker Wälzer" ^^) richtet sich nicht nur an angehende und praktizierende (Sexual-)Strafrechtler (die naturgemäß aufgrund der Schuldunfähigkeit praktisch ohnehin nicht mit kindlichen Tätern in Berührung kommen/kommen werden (das bleibt den Jugendämtern und Therapeuten überlassen), sondern es richtet sich an alle Interessenten - ausdrücklich auch an die Jugendamtsmitarbeiter.

Nicht nur kennt er sich mit der Materie als solcher wie kein Zweiter aus, nein, er berücksichtigt auch Perspektiven, mit denen Strafrechtler überhaupt nicht in Berührung kommen, in denen sie über keine Erfahrung verfügen.

Ihre Erfüllungsgehilfen, die Polizisten, übrigens auch nicht. ^^

Fazit: Wer SO viel "übersieht", sollte vielleicht doch mal zum Optiker seines Vertrauens. Mindestens. 8-)

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Nein

Da hat derjenige sich prinzipiell strafbar gemacht. Ein Gericht könnte hier von einer Verurteilung absehen (§176 Abs. 2 StGB), müsste es aber nicht.

Nein

Das war nicht erlaubt, 2 Monate zu früh.

Sex ist rechtlich ab 14 Jahren erlaubt.


Libertinaerer  17.03.2024, 15:57
Sex ist rechtlich ab 14 Jahren erlaubt.

Das steht in welchem Gesetz? Ach, in keinem? Dann ist es falsch.

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