Rechtlich erlaubt?
Wurde im August 2006 geboren und hatte am 1. Juni 2020 zum ersten Mal Sex mit einem 15-16 jährigen war das rechtlich erlaubt?!
Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen
4 Antworten
In Österreich und der Schweiz wäre es erlaubt gewesen.
In Deutschland hingegen wäre es nur dir erlaubt gewesen, nicht aber dem Jungen.
Allerdings wäre es unwahrscheinlich, dass es im Fall des Falles für ihn Folgen hätte. Im Abs. 2 des § 176 StGB gibt es eine dahingehende Ausnahmebestimmung.
Und wenn er dachte, dass Du 14+ bist, z.B. weil Du ihm das gesagt hast, dann könnte man ihn ohnehin nicht bestrafen (§ 16 StGB Tatbestandsirrtum).
Nein, wegen zu grossem Alters Unterschied, mehr als 3 Jahre
Wäre es auch in Österreich erlaubt gewesen wenn er 20 wäre?
Nein, wie basel313 schon richtig schrieb.
Für einen 20-Jährigen liegt das Mindestalter seines Sexualpartners in Österreich, wie auch in Deutschland, bei 14.
Das war rechtlich ein sexueller Übergriff an einem Kind, da du noch nicht 14 warst.
Und wenn er auch 13 gewesen wäre? Frage nur aus Interesse
Und wenn er auch 13 gewesen wäre?
Legal, da 13-jährigen Sex nicht verboten ist.
Verboten ist nur den Ü14 der Sex mit U14.
Falsch. Ist verboten. Nur nicht strafbewehrt.
Für jemanden mit dermaßen viel Meinung von Sex mit deutlich jüngeren hast du erstaunlich wenig Ahnung.
Falsch. Ist verboten. Nur nicht strafbewehrt.
So kann man sich irren: "Einvernehmliche Kontakte [zw. U14], kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)
Für jemanden mit dermaßen viel Meinung von Sex mit deutlich jüngeren hast du erstaunlich wenig Ahnung.
Das erscheint nur Leuten so, die irrigerweise glauben, sie hätten davon Ahnung. 8-)
https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980
Das wäre irgendwie überzeugender, wenn röhl Jurist wäre, und nicht Therapeut, weißt?
Fragen wir mal die Polizei nrw
https://polizei.nrw/artikel/sex-ab-wann-und-mit-wem
Eine sexuelle Handlung mit einer Person unter 14 Jahren ist immer eine Straftat!
Dabei ist wichtig zu wissen, dass Personen unter 14 Jahren vor dem Gesetz „schuldunfähig“ sind und niemals angeklagt und bestraft werden. Ab 14 Jahren aber durchaus.
Das wäre irgendwie überzeugender, wenn röhl Jurist wäre, und nicht Therapeut, weißt?
Nun, er ist, wie Du unschwer in der verlinkten Antwort ebenfalls lesen konntest, aber nicht irgendein Therapeut, weißt? 8-)
Fragen wir mal die Polizei nrw
Das wäre irgendwie überzeugender, wenn Polizisten Juristen wäre, und nicht einfach "dumme" Vollstrecker von Juristen, weißt? ^^
Vollkommen unerklärlich hingegen ist, wie Du nicht nur "übersehen" konntest, dass ich in meiner verlinkten Antwort nicht nur zahlreiche Fachleute zitiert habe, die alle beruflich genau mit dieser Thematik zu tun haben (einvernehmlichem Sex zw. Kindern und/oder auch sexuellem Missbrauch von Kindern), inkl. Röhl, sondern vor allem ausdrücklich und zuallererst den rechtlichen Hintergrund der Thematik beleuchtet habe.
Und während z.B. Weidlinger "nur" Co-Autorin des deutschen Standardwerks zur Sexualpädagogik ist, ist der Dreh- und Angelpunkt des Beitrags Laubenthal, der der Autor des Standardwerks zum Sexualstrafrecht ist.
Und das nicht ohne Grund: DAS ist sein Fach-, Lehr- und Forschungsgebiet und er hat u.a. selbst am Sexualstrafrecht mitgearbeitet.
Und: Sein "Handbuch Sexualstraftaten" ("Hanbuch" meint hier "dicker Wälzer" ^^) richtet sich nicht nur an angehende und praktizierende (Sexual-)Strafrechtler (die naturgemäß aufgrund der Schuldunfähigkeit praktisch ohnehin nicht mit kindlichen Tätern in Berührung kommen/kommen werden (das bleibt den Jugendämtern und Therapeuten überlassen), sondern es richtet sich an alle Interessenten - ausdrücklich auch an die Jugendamtsmitarbeiter.
Nicht nur kennt er sich mit der Materie als solcher wie kein Zweiter aus, nein, er berücksichtigt auch Perspektiven, mit denen Strafrechtler überhaupt nicht in Berührung kommen, in denen sie über keine Erfahrung verfügen.
Ihre Erfüllungsgehilfen, die Polizisten, übrigens auch nicht. ^^
Fazit: Wer SO viel "übersieht", sollte vielleicht doch mal zum Optiker seines Vertrauens. Mindestens. 8-)
Da hat derjenige sich prinzipiell strafbar gemacht. Ein Gericht könnte hier von einer Verurteilung absehen (§176 Abs. 2 StGB), müsste es aber nicht.
Das war nicht erlaubt, 2 Monate zu früh.
Sex ist rechtlich ab 14 Jahren erlaubt.
Sex ist rechtlich ab 14 Jahren erlaubt.
Das steht in welchem Gesetz? Ach, in keinem? Dann ist es falsch.
Wäre es auch in Österreich erlaubt gewesen wenn er 20 wäre?