Kann ich denjenigen anzeigen wegen irgendwas (Webcam)?
guten abend..
habe mich bei einem portal als "Geldherrin" angemeldet und über einen Messenger mit einem Mann geschrieben der über die Cam meine füße sehen wollte und erniedrigt werden wollte (fetisch).
Er sendete mir dafür 80 € aber die Überweisung wahr wohl gefälscht oder ist gefälscht.
Kann ich da zur Polizei gehen oder ist das auch Rechtlich einfach meine dummheit gewesen ?
8 Antworten
Das Geschäft ist sittenwidrig und daher nicht wirksam. Da siehst Du kein Geld und für Dummheit sollte es auch nichts geben.
Warum sollte das Geschäft sittenwidrig sein? Auch Prostition ist nicht sittenwidrig und der vereinbarte Geldbetrag ist einklagbar.
Das ist ein zivilrechtlicher Streit über ein Entgelt für sehr fragwürdige Leistungen. Da macht kein Staatsanwalt ein Faß für auf.
Was hat die arme Polizei damit zu tun?
Ihr habt einen Vertrag über das Zeigen Deiner Füsse und Erniedrigung für 80,- Euro.
Diesen Vertrag musst Du jetzt umsetzen und notfalls den Betrag einklagen.
Welche Überweisung? Womit hat er überwiesen?
Hi, also eine Rechnung kannst Du ihm wohl nicht mehr schicken. Dürfte in Richtung Prostitution gehen und sittenwidrig sein.
Aber wie kann eine Überweisung gefälscht sein? Entweder hast Du das Geld aufs Konto überwiesen bekommen oder nicht.
So oder so. Urkundenfälschung ist auf jeden Fall strafbar.
Welche Urkunde? <Bin nur neugierig>