Ist es illegal den Verkehr zu regeln?

5 Antworten

Hallo Kollege

Ich weiß ja nicht, seit wie vielen Jahrzehnten du schon dienstlich oder ehrenamtlich mit Sonder-/Wegerechten fährst und wie kompetent die Fahrer der Fahrzeuge, die an deinem Wohnort, mit Sonder-/Wegerechten fahren, sind.

Ich habe jedenfalls in mehreren tausend Einsatzfahrten, noch nie die Unterstützung von selbst ernannten "Verkehrsposten" gebraucht und kann dir nur raten, von solchen "Ansinnen" Abstand zu nehmen - wer kommt denn für Schäden auf, die durch solche Tätigkeiten entstehen können....

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Da würde ich Abstand davon nehmen. Der RTW hat Blaulicht und Martinshorn, um seine Sonderrechte geltend zu machen.

Selbsttätig darfst du meiner Einschätzung nach den Verkehr nur dann regeln, wenn beispielsweise ein Hindernis auf der Straße steht oder wenn ein Rollstuhlfahrer die Straße queren will und du mit erhobener Hand den Verkehr anhältst.

Ansonsten wäre mindestens eine Uniform sehr von Vorteil, weil du dich damit als Rettungskraft zu erkennen gibst.

112ELW 
Fragesteller
 15.04.2024, 23:01

Danke für deine Antwort!

Logisch hat der RTW die Sondersignalanlage Problem war nur in diesem Fall, dass weil eben niemand tätig geworden war, der RTW mindestens 10Minuten in diesem Stau fest steckte. Würdest du dann immernoch sagen das da keiner Handeln sollte?

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Altersweise  16.04.2024, 20:26
@112ELW

Das Regeln des Verkehrs erfordert sichtbare Autorität. Was an einer Unfall- oder Engstelle deutlich zu erkennen ist, muss auf einer belebten Kreuzung nicht funktionieren.

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Du kannst das schon machen. Aber wenn aufgrund deiner Anweisungen ein Unfall geschieht, wirst du mit zur Verantwortung gezogen.

Hi, Du dürftest im Einsatz sicherlich einen Einsatzort absperren bis die Polizei eintrifft.

Aber den Verkehr ohne große Not dürftest Du nicht regeln. Ich würde auch dringend davon abraten. Stell Dir vor, jemand fährt aufgrund Deiner Weisungen über eine rote Ampel und es passiert ein Unfall.

Was meinst Du wohl, wer da zu Schadenersatz herangezogen wird?

Hallo Kamerad,

schon im Truppmann wird ja eigentlich gelehrt, dass dir als Feuerwehr (also du selber im Einsatz bist in dem Fall) nur zusteht die Straße dicht zu machen. Verkehrsleitende Maßnahmen obliegen der Polizei.

Sagst du Oma Brömmse, sie soll Weg xy fahren und die fährt den Hang runter, dann fragt man erstmal warum du sie da langschickst. Und dann stehst du da mit deinem kurzen Hemd.

Und auch als RTW Besatzung kann ich dir versprechen, dass wir bisher immer noch überall durchgekommen sind. Wenn es halt den Moment dauert bis die alle ihr Mikado gespielt haben, dann dauert es halt. Das sind Dinge auf die keiner Einfluss hat und leider dazugehören.

Wie auch auf Einsatzfahrten - bring dich selber nicht in Gefahr. Das ist es nicht wert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – NotSan, hauptberuflich