Ist das verschicken von Nacktbilder unter 18 verboten?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wird jetzt ein etwas längerer Schreibwahn:

Laut §207a StGB ist das verboten. Er schreibt folgendes aus:

Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person herstellt oder einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren zu bestrafen.

Mit §207a Abs. 3 ist der Besitz strafbar:

einer mündigen minderjährigen Person (zwischen 14 und 18 Jahren) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen,

Dabei besteht laut §207a Abs. 5 StGB eine Ausnahme:

Das Herstellen, Tauschen und auch der Besitz von pornographischen Aufnahmen von Minderjährigen ab 14 Jahren nicht strafbar, solange es einvernehmlich erfolgt. Das bedeutet, eine mündige Minderjährige, also eine Person die 14 Jahre alt ist, darf Nacktfotos von sich versenden und der Empfänger darf es behalten. Die Weiterleitung dieser Aufnahmen an Dritte ist jedoch verboten!

Bei Erwachsenen:

Ist es generell nicht verboten. Aber es gibt ein neues Gesetz was seit dem 01.01.21 in Kraft getreten ist: §120a StGB:

Wer absichtlich eine Bildaufnahme der Genitalien, der Schamgegend, des Gesäßes, der weiblichen Brust oder der diese Körperstellen bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person, die diese Bereiche gegen Anblick geschützt hat oder sich in einer Wohnstätte oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, ohne deren Einwilligung herstellt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten
oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Wer eine Bildaufnahme nach ohne Einwilligung der abgebildeten Person einem Dritten zugänglich macht oder veröffentlicht, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit gleicher oder strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwölf Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Aber das ist eher jetzt unwichtig.

Grundsätzlich bewegst du dich so im Rahmen, sollte kein Druck hinterliegen.

LennardX 
Fragesteller
 29.10.2021, 19:36

Wie meinen sie sollte kein Druck hinterliegen mfg

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Mufinss  29.10.2021, 19:39
@LennardX

Damit ist gemeint das die Person es von ihrem eigenen Willen aus tätigt. D.h. die Person wurde weder bestochen, erpresst oder jegliche andere Dinge.

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LennardX 
Fragesteller
 29.10.2021, 19:38

Angenommen es tauschen eine 13 und 14 jährige Nacktbilder auf wie würde es da sein mfg

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Mufinss  29.10.2021, 19:40
@LennardX

Da die Person 13 ist. Ist es verboten. Ab 14 regelt wieder wie oben.

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LennardX 
Fragesteller
 29.10.2021, 19:45
@Mufinss

Aber man ist ja bis 14 noch nicht Strafmündig

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Mufinss  29.10.2021, 19:52
@LennardX

Du verstehst es falsch. Zwar ist man Strafmündig, aber auch wenn man jung ist kann man schon "Probleme" bekommen.

Klar bringt löschen etwas. Auch wenn man nachdem du es gelöscht hast noch sicherlich wiederherstellen kann. Aber das machen die nicht einfach so ohne Grund, das dauert sehr lange.

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LennardX 
Fragesteller
 29.10.2021, 19:55
@Mufinss

Ok also ist löschen immer gut.Kann man Sachen die man vom Handy gelöscht hat also auch unter gelöschte wiederherstellen

?

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Mufinss  29.10.2021, 19:57
@LennardX

Das wiederherstellen ist zu aufwendig. Wie genau das funktioniert habe ich selbst noch nicht nachgeschaut.
Aber löschen bringt etwas, ja.

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LennardX 
Fragesteller
 29.10.2021, 20:00
@Mufinss

Also immer löschen dann ist man auf dem Sicheren weg?

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