Ist das strafbar?
Ist es strafbar sein Alter für eine Pornoseite zu fälschen und man auffliegt bevor man Ü18 Videos gesehen hat?
Gilt soetwas als Betrug?
5 Antworten
Salue
Hier die Gerichtspraxis in der Schweiz.
Betreiber von Pornografieseiten haben den Zugang so zu gestalten, dass Jugendliche diese nicht abrufen können. Es genügt keinesfalls, wenn die Jugendliche einfach einen falschen Jahrgang eingeben oder ein falsches Geburtstagdatum eingeben können, ohne dass dies überprüft wird.
Das macht zwar kein Betreiber einer solchen Seite. Aber in einem Fall in dem ein Teenager eine kostenpflichtige Seite besucht hat, war der Betreiber sofort bereits, die Rechnung zu erlassen als ich ihn auf das Gesetz aufmerksam gemacht habe.
Er wäre abgemahnt oder allenfalls gebüsst worden weil ein Straftatbestand erfüllt gewesen ist. Allerdings von seiner Seite, nicht vom Jugendlichen.
Tellensohn
So ist es. Würde er zum Beispiel versuchen angebliche Zugangsgebühren über das offizielle Verfahren einzutreiben und ein Richter muss die Sache beurteilen, wird der scheitern. Das wissen diese Anbieter auch. Tellensohn
Es können durchaus Straftatbestände erfüllt sein.
Nein.
Strafbar ist es dann erst, wenn du versuchst mit falschem Alter z.B. Kaufabwicklungen durchzuführen oder sowas.
Du kannst für einen Schaden, den der Seitenbetreiber erfährt, zur Kasse gebeten werden. Z.B. wenn er wegen Verbreitung Pornografischer Schriften an Minderjährige. § 184 StGB, eine Geldstrafe zahlen muß. Du bist der Verursacher dafür, deshalb kann er das dann zivilrechtlich an dich weiterleiten. Ab dem zarten Alter von sieben Jahren kannst Du für Schäden haftbar gemacht werden, sofern man, deinen Entwicklungsstand berücksichtigend, hast wissen können, was dein Handeln für Folgen hat.
Also hat wenn der Seitenbetreiber strafbar gemacht und nicht ich?