Ist das strafbar?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Salue

Hier die Gerichtspraxis in der Schweiz.

Betreiber von Pornografieseiten haben den Zugang so zu gestalten, dass Jugendliche diese nicht abrufen können. Es genügt keinesfalls, wenn die Jugendliche einfach einen falschen Jahrgang eingeben oder ein falsches Geburtstagdatum eingeben können, ohne dass dies überprüft wird.

Das macht zwar kein Betreiber einer solchen Seite. Aber in einem Fall in dem ein Teenager eine kostenpflichtige Seite besucht hat, war der Betreiber sofort bereits, die Rechnung zu erlassen als ich ihn auf das Gesetz aufmerksam gemacht habe.

Er wäre abgemahnt oder allenfalls gebüsst worden weil ein Straftatbestand erfüllt gewesen ist. Allerdings von seiner Seite, nicht vom Jugendlichen.

Tellensohn

Pauljfkd 
Fragesteller
 20.04.2024, 15:54

Also hat wenn der Seitenbetreiber strafbar gemacht und nicht ich?

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Tellensohn  20.04.2024, 15:56
@Pauljfkd

So ist es. Würde er zum Beispiel versuchen angebliche Zugangsgebühren über das offizielle Verfahren einzutreiben und ein Richter muss die Sache beurteilen, wird der scheitern. Das wissen diese Anbieter auch. Tellensohn

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Es können durchaus Straftatbestände erfüllt sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Strafbar ist es dann erst, wenn du versuchst mit falschem Alter z.B. Kaufabwicklungen durchzuführen oder sowas.

Artus01  19.04.2024, 17:00

Einzige gute Antwort bisher, die anderen sind alle Mist.

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Du kannst für einen Schaden, den der Seitenbetreiber erfährt, zur Kasse gebeten werden. Z.B. wenn er wegen Verbreitung Pornografischer Schriften an Minderjährige. § 184 StGB, eine Geldstrafe zahlen muß. Du bist der Verursacher dafür, deshalb kann er das dann zivilrechtlich an dich weiterleiten. Ab dem zarten Alter von sieben Jahren kannst Du für Schäden haftbar gemacht werden, sofern man, deinen Entwicklungsstand berücksichtigend, hast wissen können, was dein Handeln für Folgen hat.