Im folgenden Fall, unten geschildert, wurde jemand wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, einer 15 Jährigen verurteilt. War das nicht einvernehmlich?

5 Antworten

Niemand kennt Hintergründe. Und kein Richter mag es, wenn sein (Fehl-) Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird. Es muss also etwas gewesen sein, was du in deiner Schilderung nicht erwähnt hast.

Ein Aktenzeichen wäre hilfreich.

Wenn es so eindeutig war, dass es einvernehmlich war, das Mädchen keine Reifeverzögerung hatte, und kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wurde, kommt es zu keiner Verurteilung.

Die Frage, wer angezeigt hat, ist auch ungeklärt.

Die Frage kann Niemand beantworten, weil Niemand die Begründung des Richters kennt. Es gab anscheinend noch weitere Aspekte zu berücksichtigen, von denen nichts bekannt ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ob es einvernehmlich war oder nicht, dass spielt wahrscheinlich keine Rolle!

Es gibt Gesetze und daran hat sich jeder zu halten! Der Richter kann ein Urteil ja ohne Begründung, Gesetz, etc. garnicht fällen!

Laut Gesetz war, bzw. ist es - da es eine Verurteilung gab - "sexueller Missbrauch" ..!

Eine Verurteilung ist hier nur sinnvoll wenn ein Abhängigkeitsverhältnis bestand hatte ODER die geistige Entwicklung ausgenutzt wurde.

  • Geld ist geflossen
  • Drogen wurden konsumiert
  • Lehrer-Schüler-Verhältnis
  • geistige Behinderung liegt vor
  • ...

Wenn all diese Sachlagen nicht vorliegen, gibt es ne Revision und das Urteil wird zweifelsfrei kassiert. Insbesondere wenn alle sagen, dass es einvernehmlich ist.