Hilfe beschuldigt?

5 Antworten

In dubio pro reo

bzw. auf Deutsch: Er kann dir garnix, mach dir kein Stress. Du kannst ihn ja mal wegen übler Nachrede anzeigen

Strafgesetzbuch (StGB) § 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Naja sie müssten dir erstmal beweisen dass du es worklich warst. Ich würde erstmal deinen Eltern das ganze darlegen und mit ihnen darüber reden.

Dein Lehrer kann es nicht beweisen, im Zweifel für den Angeklagten.

Rede mit deinen Eltern darüber .

Sie müssen es Dir beweisen, sonnst können sie nichts machen.

Hilfe ich war das nicht was soll ich tun??

Nichts.

Muss schon darzulegen sein das Du es warst, ist es aber nicht.