Gesetzlich und generell erlaubt oder strafbar?

4 Antworten

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.

Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sex-Coach und erfolgreicher Fachbuch-Autor

Warum sollte das strafbar sein? Sex ist ja nicht illegal, solange beide damit einverstanden sind.

KonstainBrevol 
Fragesteller
 04.04.2024, 23:18

Es gibt eine Altersbegrenzung deswegen.

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YogiSchreiner  04.04.2024, 23:21
@KonstainBrevol

Ja, und diese liegt bei 14. Aber ganz sicher nicht bei 20, da ist man doch sogar schon lange volljährig.

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KonstainBrevol 
Fragesteller
 04.04.2024, 23:23
@YogiSchreiner

Okay, verstehe. Dann können beide Sex haben wenn die eine Person 19 ist und die andere 20 ist.

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YogiSchreiner  04.04.2024, 23:30
@KonstainBrevol

Ja, natürlich. Alle volljährigen Personen dürfen unter der einzigen Bedingung, dass alles einvernehmlich ist, uneingeschränkt Sex haben. Lediglich bei Minderjährigen gibt es Einschränkungen.

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Ihr seid beide volljährig, ab 18 gibt es da gar keine Probleme mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Schimeck  04.04.2024, 23:31

Man muss dazu nicht 18 sein.

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DerLio  04.04.2024, 23:32
@Schimeck

Aber Gesetzlich kann es Probleme geben wenn eine der Personen Minderjährig ist.

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