Geschlechtsverkehr mir einer 13-jährigen?

13 Antworten

Junge du bist 16 genau so wie ich 

Wie kannst du nur daran denken mit einer 13 jährigen zu schlafen such dir ältere Weiber 17 18 von denen lernst du was und die haben schon viel reifer aber bitte lass das 13 jährige Mädel in ruhe stell dir mal vor du wärst ihr Vater und wenn Du sie nicht liebst lass die Finger von ihr 

Versteh mich bitte jetzt nicht falsch, ich bin bestimmt nicht prüde, aber ich will dir das versuchen von der rechtlichen Seite her zu erklären: Sexuelle Kontakte beschränken sich nicht nur auf den Geschlechtsverkehr, sondern beinhalten auch Dinge, die darauf schließen lassen könnten, dass sexuelle Gefühle im Spiel sind. Dazu zählt auch Küssen, Berühren und natürlich auch Petting. Sogar verbale sexuelle Anspielungen Kindern gegenüber ist strafbar. Als Kind im rechtlichen Sinne zählt jede Person unter 14 Jahren. Mein Tipp waäre: Warte bis das Mädchen 14 ist und dann ist alles möglich, wenn es in gegenseitigem Einverständnis passiert. Anderenfalls könntest du ernsthafte Probleme bekommen.


Sebi19955  20.11.2014, 12:20

Das ist doch mal eine gute Antwort bei so einem Heikelm Thema.

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Hallo,

es ist viel zu früh, so was anzufangen. Wenn die Eltern Wind davon bekommen, können sie dich anzeigen, und du bekommst eine entsprechende Strafe wie soz. Stunden, usw...

Interessiere dich lieber für Mädchen in deinem Alter... Bei dir scheint mir sowieso das Wichtigste "herummachen" zu sein... Paß auf, daß du nicht irgendein Mädchen schwängerst, dann mußt du jahrelang Unterhalt für das Kind zahlen, das wird dir von deinem Lohn automatisch abgezogen...

Emmy

Wenn du sie nicht liebst, dann würde ich die Finger von ihre lassen. Denn sie ist erst 13 und es ist ihr erstes Mal & meiner Meinung nach sollte das etwas besonderes sein. Ansonsten könnte sie es sehr bereuen mal


hydralernae  19.11.2014, 21:34

Diesen Rat solltest du dann aber eher ihr geben...

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hilfemiau  20.11.2014, 22:08

Stimmt auch wieder. ich denke, dass sie aber auch wenn sie nicht will in diesem moment zu naiv sein wird..

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Wenn ihre Eltern was dagegen haben, macht du dich strafbar. Wenn´s meine Tochter wäre würde ich dich vor Gericht bringen. Auch schon beim Anfassen der Geschlechtsteile von Kindern im Schutzalter machst du dich bereits strafbar.


jurafragen  19.11.2014, 21:58

Wenn die Eltern nichts dagegen haben, macht man sich auch strafbar.

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hydralernae  19.11.2014, 23:00
@jurafragen
Wenn die Eltern nichts dagegen haben, macht man sich auch strafbar.

Und die Eltern vermutlich noch dazu...

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