Ab wie viel Jahren darf man Sex haben?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dafür gibt es keine Altersgrenze. Wirklich verboten ist es ja in keinem Alter. Auch unter 14 Jährige machen sich nach derzeitigem Recht nicht strafbar, wenn sie Sex haben.

Allerdings machen sich über 14 jährige strafbar, wenn sie Sex mit Kindern haben. Und Kinder sind laut Strafgesetzbuch eben Menschen unter 14 Jahren. Verboten ist nur, dass Jugendliche oder Erwachsene (also über 14 Jährige) keinen Sex mit Kindern haben dürfen. Das zählt nach § 176 Strafgesetzbuch als "Missbrauch von Kindern".

Rechtlich gesehen ist also 14 Jahre so ein bisschen die magische Zahl, ab der Jugendliche sexuell selbstbestimmt sind. Aber das heißt trotzdem nicht, dass man unbedingt mit 14 loslegen muss. Die weitaus meisten Jugendlichen haben auch mit 14 noch keine echten sexuellen Erfahrungen.

Es gibt in der Praxis zwar eine recht große Spannbreite - einige haben ihr erstes Mal bereits als 12 jährige Kinder und es gibt auch gar nicht so wenige Menschen die dabei bereits deutlich über 20 sind. Aber statistisch gesehen liegt das Durchschnittsalter bei Mädchen ziemlich exakt bei 17 Jahren, bei Jungs noch einige Monate darüber. Da gibt es richtig Studien zum Sexualverhalten von Jugendlichen dazu.

Ich finde, dass das (so ungefähr 17/18) auch ein gutes Alter dafür ist. Das es sich hier (am Ende der Schulzeit) bei vielen häuft, zeigt ja auch, dass viele tatsächlich in ihrer ganzen Persönlichkeitsentwicklung inzwischen so weit sind und eben langsam erwachsen werden. (Auch wenn viele das Gegenteil denken: Jugendliche haben heute im Schnitt sogar etwas später ihren ersten Sex als noch vor 20 Jahren.)

Nun heißt das nicht, dass man unbedingt bis 17 warten muss. Irgendwelche experimentellen Doktorspiele um zu schauen wie der/die andere da unten aussieht machen viele ja schon im Grundschulalter. Aber für "richtigen Sex" sollte man mindestens 14 sein.

Unter 14 halte ich persönlich tatsächlich für zu früh. Auch unabhängig von der rechtlichen Seite. Es geht nicht nur darum, neugierig zu sein oder "etwas Spaß haben" zu wollen, sondern auch zu überblicken was man da macht und was die potentiellen Konsequenzen sind: sich mit gesundheitlichen Aspekten und mit Verhütung zu beschäftigen und auch darüber nachzudenken, was eigentlich passiert, wenn man schwanger wird...

Ist eigentlich ganz einfach: NIEMANDEM in Deutschland ist Sex gesetzlich verboten - egal wie alt er ist. Das wäre auch schlicht verfassungswidrig, da es sich um ein geschütztes Grundrecht handelt (Art. 2 GG).

WAS verboten ist: Man darf gemäß § 176 StGB keinen Sex mit U14 haben! Großer Unterschied, denn "Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht" (Laubenthal, Hervorhebung von mir). Kinder sind hier als Täter bereits durch den Schutzzweck des Gesetzes selbst ausgeschlossen.

"Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden." (Weidinger)

Was auch Kindern natürlich VERBOTEN ist, sind NICHT einvernehmliche sexuelle Handlungen, also sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung oder gar Vergewaltigung (§ 177 StGB).

Fazit was sexuelle Handlungen zw. Kindern angeht: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

PS: Hier findest Du eine umfangreichere Erläuterung mit weiteren fachlichen Zitaten sowie eine Erläuterung von kindgerechter Sexualität und sexuellen Übergriffen: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980

Grundsätzlich darfst Du in Deutschland in JEDEM Alter Sex haben - allerdings gibt es die sog. "Schutzaltersgrenze", die nicht überschritten werden darf. Diese liegt bei 14 Jahren und trennt Kinder (u14) von Jugendlichen (ab14) bzw. Erwachsenen (ab18).

Kinder untereinander dürfen Sex haben - also wäre 13/13 kein Problem. Ab 14 darf ein Jugendlicher grundsätzlich mit allen ebenfalls-mindestens-14-jährigen Sex haben, solange kein Geld fließt und keine Zwangslange bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.

Verboten als "Sexueller Missbrauch von Kindern" ist lediglich, dass ein ab-14-jähriger mit/an/vor einem Kind sexuelle Handlungen ausführt. In diesem Zusammenhang zählt bereits ein Zungenkuss oder Petting als strafbare sexuelle Handlung - also NICHT nur der Geschlechtsverkehr! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar.

Eine Ausnahme ist, wenn zwei Kinder untereinander sexuell aktiv sind und der eine davon dann seinen 14. Geburtstag feiert. Wenn die beiden dann weiterhin Sex haben, dann kann nicht ohne weiteres bestraft werden, was vorher erlaubt war.

Ist der Jugendliche nur wenig älter, als das Kind, mit dem es zu einvernehmlichen(!) sexuellen Handlungen gekommen ist, dann KANN das Gericht von einer Verurteilung absehen.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sex-Coach und erfolgreicher Fachbuch-Autor
Kugelflitz  25.02.2024, 22:53
Kinder untereinander dürfen Sex haben - also wäre 13/13 kein Problem.

Das ist falsch. Es ist ein Problem, aber in dem Alter fehlt die Strafmündigkeit.

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RFahren  26.02.2024, 08:05
@Kugelflitz

Das ist richtig und beruht NICHT auf der fehlenden Strafmündigkeit!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Hallo!

Hier mal der Wissensstand eines Polizeianwärters. Meines Wissens nach ist es verboten unter 14 Jahren Sex zu haben. Sollten zwei 13 Jährige miteinander Sex haben, wird das aber nicht strafrechtlich verfolgt. Selbst wenn, dann würde es trotzdem zu keiner Strafe kommen. Anders sieht es aus, wenn jemand über 14 Sex mit jemanden hat, der unter 14 Jahre ist. Das ist illegal und kann ggfs. auch verfolgt und bestraft werden. Also U14 mit Ü14 ist verboten. Ab 14 darf man dann legal Sex haben. Auch mit einem über 18 Jahren. Zu 100% sicher bin ich mir damit aber nicht.

Lg^^

Libertinaerer  26.02.2024, 10:54
Hier mal der Wissensstand eines Polizeianwärters.

Macht nichts, daran scheitern auch viele Anwaltsanwärter. ;)

Meines Wissens nach ist es verboten unter 14 Jahren Sex zu haben.

Nein, da gibt es kein Gesetz, dass das verbietet. Kann es auch wg. Art. 2 GG nicht geben.

Sollten zwei 13 Jährige miteinander Sex haben, wird das aber nicht strafrechtlich verfolgt.

Natürlich nicht - man ist erst ab 14 schuldfähig (strafmündig). Dennoch werden Kinder ggf. zivilrechtlich persönlich zur Verantwortung gezogen, wenn sie Delikte begehen (also rechtswidrig handeln), denn sie sind bereits ab 7 deliktfähig.

Aber was Sex zw. U14 angeht: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

Anders sieht es aus, wenn jemand über 14 Sex mit jemanden hat, der unter 14 Jahre ist. Das ist illegal und kann ggfs. auch verfolgt und bestraft werden.

Grundsätzlich MUSS es verfolgt und bestraft werden (ist ein Offizialdelikt und ein Verbrechen) ... mindestens wenn das Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet.

Bei geringem Alters- bzw. Entwicklungsunterschied hingegen kann man von Bestrafung absehen ... sofern es denn überhaupt zum Prozess kommt. Ggf. wird da bereits das Ermittlungsverfahen eingestelllt.

Also U14 mit Ü14 ist verboten.

Grundsätzlicher Fehler! Verboten ist nur Ü14 mit U14!

Sprich: Wenn z.B. eine 13-Jährige über ihr Alter schwindelt und sich als Ü14 ausgibt, weil sie mit einem solchen Sex haben möchte, hat sie keinerlei rechtliche Konsequenzen zu befürchten: Sie hat nicht rechtwidrig gehandelt,

Anders sähe es dann beim Ü14 aus: Er hat zwar rechtswidrig gehandelt, könnte aber dennoch nicht bestraft werden, da hier ein Tatbestandsirrtum vorliegt (§ 16 StGB).

Fazit:

Ab 14 darf man dann legal Sex haben.

Darf man in jedem Alter.

Aber erst ab 14 hat man das RECHT darauf!

D.h., sofern die Eltern es überhaupt mitkriegen, können SIE ihrem Kind sexuelle Handlungen verbieten (Selbstbefriedigung ausgenommen) oder sie können sie fördern (§ 180 Abs. 1 StGB) - IHRE Entscheidung (wobei: ist der Partner Ü14, dann MÜSSEN sie es verbieten).

Ab 14 ist man dann sexuell selbstbestimmt, und es ist die EIGENE Entscheidung, ob und wenn ja mit wem man Sex hat. Auch gegen den Willen der Eltern. Man hat das RECHT dazu.

Und dieses RECHT hat man ...

Auch mit einem über 18 Jahren. Zu 100% sicher bin ich mir damit aber nicht.

... auch, wenn der Partner dann DEUTLICH älter ist, wie man schön an dieser, in jeder Hinsicht extremen "14 & 46"-Beziehung sehen kann: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Pünktlich zum Geburtstag eine heimliche Liebesbeziehung mit dem Onkel begonnen, trotz "Verbot" Beziehung forgesetzt, nach dem finalen Streit mit den Eltern dann Flucht vor ihnen mit dem Onkel in seinem Wohnmobil quer durch Europa, während der Schulzeit und ohne Erlaubnis der Eltern ...

.... also traf man sich dann vor Gericht. Finales Ergebnis: Den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen, die Tochter war seit der Flucht nie wieder bei den Eltern, kam in betreutes Wohnen, lebte ihre Beziehung weiter, mit 17 hat ihr staatlicher Vormund erlaubt, dass die beiden zusammenziehen, die Hochzeit wurde gplant, und wenn sie nicht gestorben sind ... Happy End!

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Zynoi  26.02.2024, 14:38
@Libertinaerer

Dankeschön! Das war bei mir nur mal ganz am Anfang der Ausbildung mal kurz erwähnt wurden. Danke für die Aufklärung :)

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Das Alter vom "Darf" bestimmt das Gesetz ;-))) Kein Gesetz entscheidet über meinen Körper ! ICH entscheide, ob ich dazu schon bereit bin .Nicht mal die Eltern könnten es verhindern ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
1837187  25.02.2024, 01:36

Siehst du das auch so bei einer 10-jährigen und einem 40-jährigen?

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1837187  25.02.2024, 01:41
@dieretoure

Hää? Du hast doch geschrieben, dass kein gesetz über deinen Körper entscheidet. Die Frage war, ob du das bei so einem Altersunterschied immer noch so siehst. Ich habe dich kritisiert falls du es nicht raffst

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dieretoure  25.02.2024, 01:52
@1837187

Das typische Hin & Her mit Haarspalterei ;-.) Muss die 10jährige selber wissen ! So einfach. Und Dein Bsp. ist in meinen Augen ein krankhafter Wunsch von Dir selbst ;-) Habe es geraff, wer hier schreibt .

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Libertinaerer  26.02.2024, 11:24
Das Alter vom "Darf" bestimmt das Gesetz ;-)))

Nein, das Gesetz bestimmt das nicht, weil es dazu gar kein Gesetz gibt! 8-)

Dem Rest stimme ich zu. ;)

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