Sex im Auto verboten bzw strafbar?

17 Antworten

Auch bei eien nicht besuchten parkplatz handelt es sich immer noch um ein öffentliches Gelände. Sex auf solchen ist Strafbar als Erregung Öfentlichen Ärgernisses nach §183a Stgb. § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

cybaer  31.08.2012, 12:57

Wobei die Schlüsselworte "absichtlich" und "wissentlich" und "Ärgernis" sind.

Wer durch Sex im öffentlichen Raum unabsichtlich oder unwissentlich Ärgernis erregt, dem kann § 183a genauso egal sein wie dem, der damit kein Ärgernis erregt (z.B. weil nur Gleichgesinnte anwesend sind).

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Je nach Auslegung ist es Erregung öffentlichen Ärgernisses laut § 183a StGB.

67styledeluxe 
Fragesteller
 30.08.2012, 23:10

was können da also für strafen folgen?

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KieraCameron  30.08.2012, 23:19
@67styledeluxe

Jeder normale Polizist wird euch verwarnen, wenn überhaupt. Und selbst wenn er euch anzeigt, wird man euch kaum ein Jahr aufbrummen, weil ihr versteckt in einem dunklen Ecken wart und zufällig jemand vorbeigekommen ist. Hier liegt schließlich kein Vorsatz vor.

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PianoPlayer82  31.08.2012, 00:18
@67styledeluxe

was heisst denn hier harmlos? ich möchte nicht das meine Kinder beim pippimachen dich erwischen, kannst du das verstehen?

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ist es gesetzlich verboten, wenn man im dunkeln an einem nicht besuchten parkplatz sex im auto hat?

Sex im öffentlichen Raum ist in keinster Weise verboten. Das Auto ist zudem kein "öffentlicher Raum", sondern ohnehin "privater Raum" (wenn auch vergleichsweise gut einsehbar). Da ist Sex erst Recht nicht verboten.

was kann passiere wenn da mal polizisten vorbeikommen?

Er könnte an die Scheibe klopfen, und nach deinen Papieren verlangen - wie sonst auch. :)

ist es ein verstoß gegen gute sitten?

So etwas wie "gute Sitten" gibt es in Saudi-Arabien, Iran oder ähnlich veranlagten Gottesstaaten (als das hier noch relevant war, da hatte die Kirche auch noch was zu melden).

Wir hingegen leben in einem aufgeklärten, säkularen Rechtsstaat. Da gehört Sex einfach zum Leben uns ist nichts "Böses" - auch wenn das manche Katholiken oder Evangelikale oder Moslems oder ... das anders sehen. =;-)

oder darf die polizei garnix sagen?

Also wenn Du absichtlich oder wissentlich mit dem Sex ein "Ärgernis erregst", dann wird sie bestimmt was sagen. Aber Du musst es eben absichtlich oder wissentlich "Ärgernis erregen". Und dazu gehört deutlich mehr, als nachts in seinem Auto Sex zu haben! =;-)

Also tagsüber auf einem belebten Parkplatz und auf der Motorhaube wird es kritisch. ^^ Denn neben "sexuell Erregten" (was rechtlich okay wäre - sofern 14 oder älter) könnte es auch vermehrt "ärgerlich Erregte" geben. ;-)

Naja.. die Polizei könnte wenn sie gut drauf ist, viel Spaß wünschen.. ansonsten.. ihr schadet doch niemandem (also solange das auto halt wirklich STEHT :D) damit.. also warum sollte das strafbar sein?! Man muss halt nur wirklich aufpassen das da keine Leute sind, denn dann könnte es als Erregung öffentlichen Ärgernisses durchgehen, allerdings weiss ich nichtmal ob das wirklich gegeben wäre weil du darfst ja auch in deiner Wohnung zB nackt sein.. könnte ja auch wer am fenster vorbei gehen und das sehen .. also ich denke strafbar ist das nicht, denn das Auto ist ja deins.. und da drin kannst du machen was du willst ;)

Man sollte halt einfach aufpassen wo man sich da grad befindet, ob es augenzeugen geben könnte oder nicht... aber genau das macht ja für viele den kick aus :P

Liebe grüße Luna

PianoPlayer82  31.08.2012, 00:16

falsch! auch zu hause darfst du nur nackt rumrennen wenn andere ausserhalb deiner wohnung slao es nict ständig sehen!

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Luna1095  31.08.2012, 00:19
@PianoPlayer82

Auf deinem Grundstück kannst du machen was du willst.. du solltest deine Fenster vielleicht nicht sperangel weit auf machen.. aber im prinzip darfst du nackt durch deien Wohnung rennen ohne das jemand was sagen kann...

Aber ich habe ja auch drunter geschrieben

Man sollte halt einfach aufpassen wo man sich da grad befindet, ob es augenzeugen geben könnte oder nicht

Also von daher ist das nun ein wenig unnötig.. wobei es ja nun auch hier garnicht darum geht

lg

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Den Tatbestand der Erregung öffentlchen Ärgernisses erfüllt es nicht grundsätzlich. Wird auf eine gewisse Privatsphäre geachtet, z.B. abgedunkelte Fenster oder ein normalerweise nicht frequentierter Bereich wie ein leerer Parkplatz tief in der Nacht auf dem normalerweise kein Mensch vermutet wird, hat man in der regel keine Strafe zu erwarten. Anders schaut es aus, wenn man billigend in Kauf nimmt, erwischt zu werden.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Polizei an solchen Orten dezent den Rückwärtsgang einlegt und das Pärchen in Ruhe lässt :-)