Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur

Hallo,

ich bin seit November 2014 arbeitslos und habe einen Kontakt zu einem Unternehmensberater der mir anbietet, mich zu coachen bzw. mir bei der Jobsuche behilflich zu sein. Dafür benötige er nur einen Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur. Wenn ich einen Job gefunden habe, kann er den Schein bei der Arbeitsagentur einlösen und bekommt 2000 Euro von ihr, so dass ich nichts zahlen muss.

Ich habe bei der Arbeitsagentur angefragt, wurde aber nicht schlau daraus, die Dame sprach von 2 Arten von Vermittlung, einmal private Vermittlung und zweitens ein Aktivierungs- und Vermittlungsangebot. Sie sagt, ersteres kann ich erst nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit bekommen, und letzteres kann sie mir gleich mit zertifizierten Bildungsträgern einleiten.

Der Unternehmensberater sagte mir, er möchte das Original des Gutscheins haben, und keine Kopie, da er schlechte Erfahrungen gemacht hat, eine Person zu coachen und mit der Kopie bei der Agentur dann doch kein Geld zu kriegen.

Im Internet habe ich aber gelesen, dass man das Original auf keinen Fall aus der Hand geben darf.

Nun bin ich total verwirrt und verstehe nicht was das genau meint und wem ich trauen kann. Ich würde mich schon gerne von dem Berater coachen lassen, da er mich schon kennt und ich das Gefühl habe, der kann mir helfen.

Weiß jemand einen Rat für mich? Vielen Dank im Voraus!

Coaching, Arbeitsagentur, arbeitslos, Unternehmensberatung, Vermittlungsgutschein
Vermittelte Stelle durch Private Arbeitsvermittlung sagt nicht zu - rechtl. Konsequenzen?

Wurde letzte Woche durch einen privaten Arbeitsvermittler an eine Zeitarbeitsfirma (DEKRA Arbeit) vermittelt. Dort bot man mir eine unbefristete Stelle in der Produktion für 15h / Woche an. Auf mei Frage hin, ob ich mir den Tätigkeitsbereich erst einmal anschauen kann, verneinte man mir dies und meinte dass man das aus Sicherheitsgründen nicht genehmigen könnte. Ich sollte den Arbeitsvertrag unterschreiben und wenns nicht zusagt, könne ich ja wieder kündigen. Nur hat mir keiner gesagt, welche Konsequenzen bezüglich Vermittlungsvertrag und vermittlungsgutschein auf mi zu kommen könnte. Naja zu dumm wie ich was, unterschrieb ich den Wisch und der Terror begann. Ich, zuvor Abteilungsleiter, stand nun in der Produktion und an eienr Druckermaschine und durfte 9h lang bedrucktes Papier in eine Maschine nachlegen. So etwas stupides und geistig unförderliches hab ich mein Lebtag noch nicht gemacht - die Arbeitszeit kam mir vor wie Jahre. Von den eigentlich vereinbahrten 15h/Woche wurden gleich mal 40h/Woche. Auf meine Anfrage hin, was das soll meinte man, dass man zur Absicherung erst einmal das Stundenkonto auffüllen möge auf etwa 150h. Leider hab ich von dieser Zahl nirgends was im Arbeitsvertrag finden können. Inwieweit bin ich nun rechtl. an den Vermittlungsvertrag des PAV gebunden, wenn ich z.B eine neue Stelle finden würde oder mich die Zeitarbeitsfirma kündigen würde

Vermittlungsgutschein
Privater Arbeitsvermittler will Provision trotz Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt

Hallo ins Land,

und zwar hab ich folgenden Fall:

Anfang 2009 war ich arbeitslos, Arbeitsamt schickt mich zu einer Maßnahme zur Anpassung an den Arbeitsmarkt = Jobcouch. Dieser Jobcouch hat mich dann mit dem Hinweis auf einen Vermittlungsgutschein auf den besagten privaten Arbeitsvermittler verwiesen. Dort war ich dann zum Test und wurde innerhalb von ca. 3 Wochen vermittelt an eine Rechtsanwaltskanzlei. Dort wollte ich gar nicht hin aber mir wurde gesagt wenn ich das nicht annehme würde mir die Leistung gestrichen. Also hab ich angenommen. Dann erst hat die Vermittlerin mir alle Unterlagen zugesandt per E-Mail für das Einlösen des Vermittllungsgutscheines (sprich Vermittlungsvertrag). Diesen Vermittlungsvertrag hat die besagte Person vordatiert, ist mir da aber nicht aufgefallen nun ja... Dann habe ich 6 Wochen auf dieser Stelle gearbeitet und dann habe ich eine Anstellung in meinem erlernten Beruf gefunden und mit dem Betrieb einen Aufhebungsvertrag gemacht, in beidseitigem Einvernehmen. Das Arbeitsamt hat 1000,00 Euro an die Vermittlerin gezahlt und die 2. RAte von 1000,00 Euro steht noch aus, dieses Geld wird nun von mir verlangt.

Hat jemand vielleicht schon damit Erfahrungen oder kennt ein Urteil zu diesem Thema...?? 1000,00 Euro sind echt viel Geld wäre euch echt dankbar.

Arbeitsamt, Arbeitsvermittler, Vermittlungsgutschein, Vertragsrecht

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