Vermittelte Stelle durch Private Arbeitsvermittlung sagt nicht zu - rechtl. Konsequenzen?

Wurde letzte Woche durch einen privaten Arbeitsvermittler an eine Zeitarbeitsfirma (DEKRA Arbeit) vermittelt. Dort bot man mir eine unbefristete Stelle in der Produktion für 15h / Woche an. Auf mei Frage hin, ob ich mir den Tätigkeitsbereich erst einmal anschauen kann, verneinte man mir dies und meinte dass man das aus Sicherheitsgründen nicht genehmigen könnte. Ich sollte den Arbeitsvertrag unterschreiben und wenns nicht zusagt, könne ich ja wieder kündigen. Nur hat mir keiner gesagt, welche Konsequenzen bezüglich Vermittlungsvertrag und vermittlungsgutschein auf mi zu kommen könnte. Naja zu dumm wie ich was, unterschrieb ich den Wisch und der Terror begann. Ich, zuvor Abteilungsleiter, stand nun in der Produktion und an eienr Druckermaschine und durfte 9h lang bedrucktes Papier in eine Maschine nachlegen. So etwas stupides und geistig unförderliches hab ich mein Lebtag noch nicht gemacht - die Arbeitszeit kam mir vor wie Jahre. Von den eigentlich vereinbahrten 15h/Woche wurden gleich mal 40h/Woche. Auf meine Anfrage hin, was das soll meinte man, dass man zur Absicherung erst einmal das Stundenkonto auffüllen möge auf etwa 150h. Leider hab ich von dieser Zahl nirgends was im Arbeitsvertrag finden können. Inwieweit bin ich nun rechtl. an den Vermittlungsvertrag des PAV gebunden, wenn ich z.B eine neue Stelle finden würde oder mich die Zeitarbeitsfirma kündigen würde

Vermittlungsgutschein