Müssen unterhaltspflichtige Väter zusätzlich zum Unterhalt auch die Miete für das Kind zahlen?

Hallo, der Vater meines Kindes (11 Jahre ) wurde von der Stadt aufgefordert, zukünftig die Hälfte der Miete für mein Kind und mich zu bezahlen (Unsere Warmmiete beträgt 720 Euro ohne Strom). Ich bin allein erziehend, mein Kind wohnt bei mir, und ist nur 2-3 Tage im Monat beim Vater. Bisher hat er monatlich 230 Euro Unterhalt für unser gemeinsames Kind gezahlt - er arbeitet nur 20-25 Std pro Woche und verdient 850 Euro netto-, konnte daher nie mehr Unterhalt zahlen als den Mindestbetrag- und das Sozialamt bzw. Jobcenter hat die kompletten Mietkosten für mein Kind und mich immer übernommen. Ich selbst arbeite in Teilzeit, und bekomme ergänzend Hartz 4.

Nun soll der Vater meines Kindes zukünftig ca.650 Euro an mich zahlen: Unterhalt + die komplette Miete für das Kind.

Er hat in den gesamten 11 Jahren immer nur den Mindestunterhalt gezahlt , genau den Betrag, den auch das Jugendamt als Unterhaltsvorschuss geleistet hätte. Bisher wurde das vom Jobcenter so akzeptiert -doch jetzt offenbar nicht mehr.

Ist es so üblich, dass der Kindsvater anteilig an den Kosten für die Miete der Mutter und des Kindes bezahlen muss ab dem 12. Lebensjahr des Kindes? Oder gibt es ein neues Gesetz, das diese Regelung vorsieht?

Kinder, Miete, Recht, Unterhalt, alleinerziehende Mutter, Hartz IV, Kinder und Erziehung, Unterhaltspflicht, Unterhaltsrecht, Wirtschaft und Finanzen
Vater zahlt seit ca. 20 Jahren keinen Unterhalt, was tun?

Hallo

Ich bin in ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen und habe seit 20 Jahren keinen (Kindes)Unterhalt gezahlt bekommen/erhalten. Meine Mutter konnte wenig für uns Kinder sorgen, da sie das Kindergeld sparte, um viele Jahre später ein Haus zu finanzieren. Der Vater hat seit der Scheidung keinen Cent Unterhalt gezahlt. Meine Mutter hat sich nie getraut, gerichtlich den Unterhalt einzuklagen. Ich habe heute eine Ausbildung gemacht und sogar studiert. Leider werde ich für meine Arbeit nicht so gut entlohnt. Ich habe ca 5000 Euro Schulden und möchte gerne umziehen, doch leider kann ich mir die Kaution nicht leisten. Ich habe keinerlei Ersparnisse. Es ärgert mich sehr, wie es sein kann, dass man als Kind so hängen gelassen wird.

Ich habe heute nicht nur mit einer verpassten Kindheit zu kämpfen, sondern auch mit den Folgen, dass mir Dinge nicht finanziell ermöglicht werden konnten. Ich hatte nie eine finanzielle Basis, sondern musste mir alles selbst erarbeiten und kaufen. Trotz dem Fleiß und der Arbeit, lebe ich in ärmlichen Verhältnissen.

Ist es denn möglich, den entgangenen Kinderunterhalt, der über diese ganzen Jahre (ca. 20 Jahre) nicht gezahlt wurde, rückwirkend einzuklagen? Kann mir hier bitte jemand helfen?

Ich bin ein ehrlicher Mensch, der sein Geld immer selbst auf ehrliche Weise verdient hat, doch trotzdem bin ich jetzt in Not geraten.

Rechtsanwalt, Recht, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Ausbildung und Studium
Bekommt die Ex-Freundin neben dem Kindesunterhalt auch noch Geld vom Ex Partner?

Folgende Situation:

Ein Freund von mir ist damals zu einer Frau in den Osten gezogen, hat mit ihr ein Kind bekommen und circa 2 Jahre später haben sie sich getrenn. Die Trennung ist jetzt circa 8 Jahre her. Er wohnt dennoch in der gleichen Wohnung, wo mitunter der dritte neue Freund der Frau wohnt. Bis letztes Jahr hat dies alles ehr gut geklappt, jedoch ist sie jetzt von ihrem neuen Freund schwanger. Aufgrund dessen will der Freund von mir, also ihr Ex, dieses Jahr endlich mal ausziehen, jedoch hat er Angst das die beiden ihn nackig machen.

Ihm ist bewusst das er Kindesunterhalt zahlen muss. Das macht er auch schon seitdem sie getrennt sind und das obwohl sie noch in einer WG wohnen. Jetzt hat die Ex-Freundin sich aber dazu entschieden nach der Geburt 3 Jahre zu Hause zu bleiben und ihr neuer Freund kann angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten. Jedoch haben die beiden sich wohl angeblich bezüglich des Kindesunterhaltes erkundigt und da wurde ihnen angeblich auch gesagt, das der Kindesvater vom ersten Kind (mein Freund) auch für die beiden, bzw für die Ex - Freundin aufkommen muss, wen deren Geld nicht zum Leben reicht.

Ist dieses rein rechtlich überhaupt machbar? Ich persönlich gehe davon aus das dies einfach nur Quatsch ist und sie ihm so ein bisschen mehr Geld rausleiern wollen.

Kurz noch Infos zu den Personen:

  • mein Freund, Vater von Kind 1, ist berufstätig und zahlt seit der Trennung jeden Monat um die 90 Euro Unterhalt, trotz gemeinsamer WG
  • EX Freundin, geht momentan nicht arbeiten und lebt von ALG2
  • Der neue Partner der Ex geht auch schon eine Weile nicht arbeiten und lebt auch von Sozialgeld

Falls ihr irgendwie Gesetzestexte dazu kennt, verlinkt sie mir bitte, damit ich sie weiterleiten kann.

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Soll ich Kontakt zu meinem Vater abbrechen oder nicht?

Hey

Ich bin im Moment immer mehr am Überlegen, den Kontakt zu meinem Vater abzubrechen.

Ich bin 17 Jahre alt und noch in der 9. Klasse, weil ich viele Probleme in meinem Leben hatte.

Ich möchte meinen Realschulabschluss beenden, dann ein Abitur anfangen und vielleicht noch studieren.

Jedes Mal wenn ich bei meinem Vater bin, (meine Eltern sind getrennt) schreit er mich an und macht mich fertig, dass ich doch bald 18 werde und immer noch keine Ausbildung mache und dass er mit 18 schon mit seiner Ausbildung fertig war. Er macht mich vor meinen Geschwistern und meiner Stiefmutter (die aber auf meiner Seite ist!) fertig.

Er will, dass ich arbeiten gehe, damit er keinen Unterhalt mehr zahlen muss und das Geld für sich hat.

Dadurch dass er mich immer so anschreit, melde ich mich immer weniger bei ihm. Ich hatte jetzt seit 3 Monaten kein Kontakt mehr mit ihm, nur an Weihnachten kurz.

Ich werde im Juni 18 und dann möchte meine Mutter, dass mein Vater vollen Unterhalt zahlt, also 500 € (er hat bis jetzt immer zu wenig bezahlt, meine Mutter hat es durchgehen lassen.)

Ich hab so Angst vor diesem Gespräch mit meinem Vater, ich habe Angst vor ihm. Auch wenn er mir nie was angetan hat hab ich Angst, dass er mir was antut wenn ich wieder bei ihm bin. Ich hab mit 10 mal gesehen, wie er meinen kleinen Bruder geschlagen und getreten hat.

Meint ihr, ich soll das ganze mit einem Anwalt regeln und den Kontakt abbreche?

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Sind sich Eheleute gegenüber verpflichtet ihre Finanzen offen zulegen?

Ich kenne noch Hausfrauen, die ein Haushaltsgeld führen mussten, über die Ausgaben des Haushaltsgeldes. So konnte der Ehegatte quasi prüfen, ob die Gattin die Gelder auch wirklich für den Haushalt und sinnvoll ausgegeben hat...

Das war eine gängige und gesellschaftlich akzeptierte Vorgehensweise.

Wie ist es eigentlich umgekehrt?

Was ist, wenn der Ehegatte, selbstständig, ein eigenes Konto hat, seine Gattin z.Z. Hausfrau ist, also ohne Einkommen ist (seit 1 Jahr - krankheitsbedingt, ausgesteuert, AA beendet, Arbeitsstelle verloren, Mitte 50) und er kein Haushaltsgeld auf das gemeinsame Konto einzahlt, dort der Dispokredit am Ende ist und der Gatte meint er hat kein Geld, sie soll sehen, woher Geld zu beschaffen sei.

Die Gattin weiß, dass er im zweistelligen Bereich Bruttoeinkünfte hat und er täglich selber in Restaurants geht, außer am WoEnde, am WoEnde wird gekocht..., Teile für die Autos kauft und seinem Hobby High End HiFi nachgeht.

Außerdem hat die Tochter, die in einer anderen Stadt studiert, seit 2 Monaten kein Geld bekommen und die Miete wurde auch nicht bezahlt. Sie dachte zunächst, dass es etwas mit der SEPA-Umstellung zu tun hätte. Der Vater hat vorher nichts angedeutet und es ist nichts vorgefallen... Er habe keine Lust der Tochter Geld zu überweisen... Es handelt sich auch um normale Beträge im Bafög-Bereich.

Nun ist das menschlich sehr schwer auszuhalten, weil es auch Zeiten gab, wo der Gatte ein paar Jahre keine Arbeit hatte und von der Familie, nicht nur finanziell, getragen wurde..., aber das Problem ist tatsächlich aktuell der Einkauf von Lebensmitteln und z.B. die Stornos der laufenden Kosten, wie Versicherungen, Strom, etc. (die werden auch vom Gemeinschaftskonto abgebucht). Am Samstag beschwerte sich der Gatte, dass der Kühlschrank leer ist und ging selber einkaufen, so wenig, dass es nur bis Sonntagabend reichte. Der Umgangston ist neutral und allgemein; es liegen also keine Ehedramen vor.

Die Ehefrau möchte nun gerne Klarheit über die finanzielle Lage haben und sozusagen Einblick in die Einnahmen und die Ausgaben bekommen. Hat sie das Recht dazu? Und wie kann sie vorgehen? Wie kann sie der Tochter helfen?

Recht, Eherecht, Unterhaltsrecht

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