Gibt es eine gesetzl. Regelung,wann der Kindesunterhalt im Monat gezahlt werden muss?

8 Antworten

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Das die Kleine leidet wenn kein Unterhalt gezahlt wird ,ist wohl etwas übertrieben, Du weißt schon ,das man die Kinder nicht in solche Sachen mit reinziehen darf!! Aber in deine Kindesunterhaltstitel von einen Gericht steht zu Hundert Prozent auch drinnen wann das Geld zu zahlen ist,schau noch mal genau hin!!! Es ist so das der Unterhalt immer bis zum dritten Werktag zu zahlen ist und in fast allen Fällen hast Du auch einen Pfändungstitel, heißt kommt der Unterhalt nicht ,kannst den den Titel geltend machen!

Also ich muss glaub ich immer zum 3. Werktag des Monats. Aber bei mir geht es schon vorher raus

bis spätestens zum 3. werktag des monats.

So ist es, wenn der unterhaltspflichtige Vater vom Staat und der Ex zum Zahlaffen degradiert wird und ansonsten vom Staat und der Ex nach Belieben verarscht und ausgenutzt wird. Es ist die absolut einzige Möglichkeit des Unterhaltspflichtigen Vaters, seiner Frustration Ausdruck zu verleihen!!!! Darüber hat weder der Staat, noch irgendeine Ex bis zum heutigen Tag drüber nachgedacht!!! Wäre ja auch schliesslich sicher nicht zu deren Vorteil!!! Ich kann als selbst Betroffener davon ein Lied singen und gar nicht so viel essen um entsprechend zu kotzen!!!!!!!!!!!!!

Der Unterhalt ist immer zum MONATSANFANG fällig. Spätestens zum 3. Werktag