Minijob und Unterhalt
Ich erhalte 557,60 Euro Leistungen vom Jobcenter, ein Arbeitseinkommen vom 400,00 Euro und somit ein Gesamteinkommen von 957,60 Euro.
Im Bescheid des Jugendamtes steht: "demgegenüber steht ein SGB II Bedarf lt. Bescheid d. Jobcenters... von 797,60 Euro.
Von mir zu zahlender Unterhalt ist 160 Euro. 80 EUR pro Kind. Die soll ich jetzt an die Stadt überweisen. Verdient hätte ich damit in meinem ersten Monat Minijob 140,00 Euro und abdrücken soll ich 160 Euro.
Wer erklärt mir bitte, dass das ein böser SCherz ist?
1 Antwort
Hallo Reed1. Der Selbstbehalt bei Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern beträgt bei Erwerbstätigen 1000 Euro, bei nicht oder nur geringfügig Erwerbstätigen liegt er bei 800 Euro im Monat. Und wenn Du mit Deinem Alg-II-Satz und Deinem Nebenjob über der 800 Euro-Grenze liegst, dann kann das Jugendamt schon den darüberliegenden Betrag als Unterhalt einfordern. Deine Kinder beziehen wahrscheinlich UVG-Leistungen, daher ist das Jugendamt erpicht darauf, ihre gezahlten Leistungen zurückzuerhalten. Ich würde Dir raten, den geforderten Unterhalt zu zahlen, sonst türmen sich nur Unterhaltsschulden auf.