Überbelegung bei folgender Mietwohnung?

Hallo liebe Community,

Mietrecht kann manchmal ganz schön kompliziert sein, deswegen wollte ich mal fragen wie ihr folgenden Fall beurteilen würdet: und zwar habe ich vor meinen Freund bei mir einziehen zu lassen und habe mein Vermieter um Erlaubnis gefragt. Er meinte jedoch, dass er nicht offiziell bei mit wohnen darf, da die Wohnung zu klein sei (für unser Empfinden ist die Wohnung auch ausreichend für 2). Laut Gesetz ist eine Wohnung nur dann zu klein, wenn sie überbelegt ist. Dazu gibt es (nehmen wir mal an wir befinden uns in Hessen) folgenden Gesetzesauszug:

§ 7 HWoAufG – Belegung

(1) Wohnungen dürfen nur überlassen und benutzt werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 9 qm vorhanden ist.

(2) 1Einzelne Wohnräume dürfen nur überlassen und benutzt werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 6 qm vorhanden ist und Nebenräume zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen. 2Stehen Nebenräume nicht oder offensichtlich nicht ausreichend zur Verfügung, gilt Abs. 1 entsprechend.

(3) 1Die Gemeinde soll von Bewohnern überbelegter Wohnungen und Wohnräume zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt die Räumung der Wohnungen oder Wohnräume verlangen. 2Das Verlangen ist an bestimmte Bewohner zu richten. 3Hierbei sind der Zeitpunkt des Einzugs und besondere persönliche oder familiäre Verhältnisse zu berücksichtigen.

Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169576,8

Wenn ich eine Einraumwohnung mit 27 qm Wohnfläche miete, ist doch laut dem Gesetzesauszug keine Überbelegung vorhanden oder verstehe ich das komplett falsch? Die Wohnung ist so aufgebaut, dass sie einen Wohnbereich mit Küchenniesche besitzt, dieser Raum ist ca. 20 qm groß und wir würden ihn zum Schlafen nutzen.

Mietrecht
Vermieterin erlaubt nicht Familiennachzug, darf sie das?

Hallo Leute:)

Ich schildere einmal kurz die Situation: Wir wohnen derzeit in einer 3 Zimmerwohnung mit 70 qm. Vor 3 Jahren hat meine Mutter geheiratet und ihr Mann ist aus einem anderen Land zu uns gezogen.Bei seiner Tochter hat es gedauert bis wir das mit dem Visum etc geklärt haben und nun ist sie auch bei uns. Wir wollten ihren Wohnort anmelden beim Bürgeramt aber dazu braucht man die Wohnungsgeberbescheinigung. Unsere Vermieterin hat sich aber geweigert den Zettel auszufüllen und behauptet, die Wohnung sei für nur 4 Personen geeignet.

Auf http://www.mietrecht.org/mietvertrag/ueberbelegung-wohnung/ habe ich aber gelesen das eine Überbelegung nicht herrscht wenn :

  • Nach dem Urteil des LG Berlin vom 12.10.1985 – 64 S 137/85- liegt eine übermäßige Belegung des Wohnraums nicht vor, wenn für sieben Personen eine Wohnfläche von mindestens 63 qm zur Verfügung steht.

Und hier noch:

  • Ohne auf die Quadratmeterzahl abzustellen, hat das AG Zwickau mit Urteil vom 21.04. 1995 – 4 C 0438/95, 4 C 438/95- entschieden, dass eine drei Zimmerwohnung mit WC, Küche, Bad und Flur überbelegt ist, wenn sie von insgesamt sieben Personen bewohnt wird.

Zudem steht dort, dass wir bei Nachzug von näheren Familienangehörigen wie beispielsweise dem Ehemann und Stiefkindern ( wie es bei meiner Mutter der Fall ist ) nicht die Zustimmung der Vermieterin brauchen.

Habe ich da etwas falsch verstanden? Und wenn nicht, wie sollen wir weiter vorgehen? Welche Rechte haben wir als Mieter?

Über eine Antwort freue ich mich sehr

Freundliche Grüße

Wohnung, Mietrecht
Vermieter behauptet die Wohnung sei überbelegt und verweigert Zuzug von Familienmitglied - Was tun?

Hallo zusammen, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich in der Materie aus, was die Rechtssprechung angeht, also:

2002 sind wir mit 2 Erwachsenen und 3 Kindern in eine 4 Zimmer Wohnung mit etwa 90 m² Wohnfläche gezogen. Ein Jahr später kam noch ein weiteres Kind hinzu und wir waren zu sechst. So weit so gut.

Nun bin ich vor einigen Jahren zum Studieren in eine andere Stadt gezogen und wollte jetzt wieder zu meiner Familie zurückziehen. Beim Bezirksamt habe ich erfahren, dass ich eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter benötige, um mich anzumelden. Daraufhin meldete ich mich beim Vermieter und bekam prompt ein Schreiben, dass die Wohnung doch jetzt schon überbelegt sei und meine Aufnahme verweigert wird.

Ich war mir sicher, dass die Wohnung nicht überbelegt ist und habe mich im Vorfeld im Internet informiert und auch einige Gerichtsbeschlüsse zu dem Thema gefunden. Demnach benötigt ein Erwachsener wohl eine Wohnfläche von etwa 10 m² und pro Zimmer können bis zu zwei Personen wohnen.

Dann habe ich mich nochmals persönlich im Büro des Vermieters gemeldet , weil ich annahm, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Denn ich war mir sicher, dass die Wohnung nicht überbelegt ist. Wie gesagt: in unserem Fall ohne mich 5 Personen auf 90 m² sind 18 m² pro Person.

Im Büro des Vermieters wurde mir gesagt, es handele sich nicht um ein Missverständnis und die Wohnung sei nun mal überbelegt.

Ich sprach an, dass es bis jetzt keine Probleme gegeben hatte und wir schon damals zu fünft aus einer kleineren Wohnung des gleichen Vermieters in eben diese größere Wohnung eingezogen sind. Warum wird genau jetzt behauptet, dass die Wohnung überbelegt wäre und warum kündigt uns der Vermieter nicht, wenn er denkt er wäre im Recht. Auch auf die oben genannten Gerichtsbeschlüsse wies ich hin.

Die Punkte, die ich ansprach, wurden ignoriert, runtergespielt. Es liege im Ermessen des Vermieters dies zu entscheiden und sie würden eine 3 Zimmer Wohnung ja auch nicht an eine 4 köpfige Familie vermieten. Die Kinder seien ja jetzt keine Kinder mehr und benötigten mehr Wohnraum. Pro Person müsse man ein Zimmer haben.

Außerdem sagte mir die Sachbearbeiterin des Vermieters, ich könne ohne weiteres bei meiner Familie wohnen solange keine Probleme entstehen. Das hat mich dann schon etwas verdutzt, erst zu behaupten die Wohnung wäre überbelegt, aber im gleichen Atemzug zu sagen ich könne dort wohnen. Wozu gibt es denn dann das Meldegesetz?

Wenn ich dort wohnen kann, warum wird mir dann die Aufnahme in die Wohnung verweigert? Und natürlich kommt es zu Problemen wenn ich mich beim Amt nicht anmelden kann und ohne Wohnort oder gültigen Perso dastehe. Auch diese Äußerungen wurden von ihr nicht wahrgenommen und sie werde das nicht mit mir ausdiskutieren.

Zum Schluss sagte ich, dass wir uns dann wohl vor Gericht sehen würden.

Wer weiß einen Rat oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Wer ist im Recht? Wie sollte ich jetzt vorgehen?

Familie, wohnen, Mietrecht, Vermieter, Meldegesetz
Überbelegung in Eigentumswohnung?

Handelt es sich um Überbelegung?

Wie schon mal gefragt (https://www.gutefrage.net/frage/mit-wievielen-personen-darf-man-eine-wohnung-bewohnen-und-darf-man-in-einer-eigentumswohnung-einen-grossen-hund-halten?foundIn=user-profile-question-listing) wohnen in der EIGENTUMSWOHNUNG (mit ca. 77qm) über uns: 3-4 Erwachsene mindestens 2 Kinder im Alter von etwa 10 Jahren 1 Baby und ein ziemlich großer Hund.

Alles, was im Internet zum Thema Überbelegung zu finden ist, bezieht sich auf MIETWOHNUNGEN. Es handelt sich hier aber um eine EIGENTUMSWOHNUNG. (Ja, ich weiß was Eigentum bedeutet.)

Die Informationen/Kriterien zur Überbelegung einer MIETWOHNUNG werden erfüllt bzw nicht erfüllt, je nach Standpunkt: pro Person 9-10 qm: passt, da 77qm für 7 Leute maximal 2 Personen pro Raum: passt auch, da 4-Raum-Wohnung

Aber wenn von Arge/Jobcenter/Arbeitsamt eine 80qm-Wohnung für 3 Personen reichen soll, wie können die dann mit 6-7 Personen plus Baby und Hund auf 77qm leben/hausen?

Dazu kommt, dass es von Seiten der Verwaltung hieß: Da zieht ein älteres Ehepaar ein. Jetzt ist es aber so, dass hier 6-7 Personen plus Baby und Hund wohnen.

Das schlimmste ist aber: Die Kinder rennen und rummsen durch die Wohnung. Ja, man muss Kinderlärm ertragen. Aber warum gehen die nicht raus? Rasenfläche direkt am Haus, Spielplatz und Fussballplatz in 5 Minuten Entfernung. Diese Kinder spielen NIE draußen. An Spielkameraden kann es nicht liegen, fast täglich spielen Kinder gleichen Alters auf der Rasenfläche.

Und mit 10 Jahren sind die auch alt genug, zu verstehen, dass man Rücksicht auf die anderen Wohnungseigentümer nehmen muss.

Vor allem die Zeit des Lärms ist komisch: bis etwa 18 Uhr ist es fast immer ruhig, aber ab 18 Uhr geht es dann los mit Rummsen. Früher bis 22 Uhr, in letzter Zeit(seit einem Monat) bis 23 Uhr oder länger. Also Zeiten, wo die Kinder ins Bett gehören. Vielleicht staut sich der Bewegungsdrang den ganzen Tag auf und abends muss er dann ausgelebt werden. Vorher gehen die nicht zu Bett.

Auch wenn es sich um Eigentum handelt, muss man dorch etwas gegen die Überbelegung und den daraus resultierenden Lärm machen können?

Eigentumswohnung, Nachbarstreit
Wie lange darf Mutter/Schwiegermutter zu Besuch in der Mietwohnung bleiben?

Die Ehefrau eines unserer Mieter besucht derzeit einen Integrationskurs. Dieser geht über 10 Monate (sofern sie nicht verlängern muss), und findet 4 mal pro Woche von morgens bis zum frühen Nachmittag statt. Obwohl sie bereits viele Monate zuvor wusste, dass es ab Anfang 2015 recht kurzfristig zu einem Teilnehmerplatz für sie kommen kann, kümmerte sie sich leider nicht um einen Ganztagsplatz für ihr Kind in dessen Kindergarten. So sind alle Ganztagsplätze belegt, und das Kind muss um die Mittagszeit den Kindergarten verlassen.

Somit wohnt nun seit 4 Monaten ihre Mutter mit in der Wohnung, und kümmert sich auch um das Kind. Die Mutter hat keine eigene Wohnung in Deutschland, sie reiste direkt aus dem Ausland an. Nun wird sie vermutlich bis Dezember bleiben, unter Umständen sogar noch länger. Die Wohnung hat zwar 70 qm, jedoch nur 2 Zimmer, und ist daher für 4 Personen meiner Meinung nach völlig ungeeignet. Ich hatte die Wohnung damals an den jungen Mann alleine vermietet, ohne zu wissen, dass er nur einige Monate später im Ausland heiratet und Frau und Kind mitbringt. Und jetzt wohnen 4 Personen hier. Dazu kommt, dass diese Mieter bereits zu Dritt Probleme mit ihrem Heiz- und Lüftungsverhalten hatten (Gutachter), und es deshalb in der Heizperiode immer wieder zu stressigen Situationen kam.

Nun weiß ich, dass enge Verwandte (Mutter) länger bleiben dürfen als normaler Besuch. Außerdem gibt es ja noch einen Paragraphen, der auf das "berechtigte Interesse" des Mieters hinweist, wenn sich die wirtschaftlichen oder familiären Verhältnisse ändern.

Darf die Mutter unter diesen Gegebenheiten wirklich 10 Monate oder länger als "Besuch" bleiben? Könnte bei 2 Zimmern trotz 70 qm eine Überbelegung vorliegen? Und ab wann könnte ich die auf Personenanzahl festgelegten Umlagenschlüssel auf 4 Personen ändern? Ich finde leider so viele widersprüchliche Angaben und nichts konkretes...

Mietrecht, Besuch
3 Personen in einer 1 Zimmer-Wohnung

Der Nachbar über mir hat eine neue Freundin, die gleich am ersten Tag der Beziehung mit ihrem kleinen Kind gekommen und geblieben ist. Die Wohnung hat 46qm und nur ein Zimmer, das rund 25qm groß ist. Da es hier sehr hellhörig ist, beide arbeitslos und immer zu Hause sind und bisher immer erst gegen 4 Uhr morgens schlafen gingen, ist das für mich kein schöner Zustand.

In einem Streit-Gespräch über ihre Lautstärke fragte ich die Freundin, warum sie sich dauerhaft hier aufhalten würden statt in ihrer Wohnung. Sie gab darauf keine Antwort. Ich sagte, dass sie doch nicht ernsthaft mit einem Kind in einem einzigen Zimmer hausen. Ihre Antwort: "doch, tun wir" . Darum fürchte ich, dass sie keine eigene Wohnung hat und vorhat, langfristig hier zu bleiben.

Für 2 Personen scheint die Zimmergröße noch zulässig zu sein, aber wie sieht es mit dem Kind aus? Ändert das etwas oder zählt es nicht als dritte Person? Dass die Beiden von sich aus den Vermieter um eine Genehmigung bitten, kann ich mir nicht vorstellen, denn einige der NK (Warm-Wasser z Bsp) werden auf Person/Haushalt abgerechnet und da er Hartz IV Empfänger ist, wird er sicher solche Mehrkosten umgehen wollen.

Der Vermieter ist nicht gut auf diesen Mieter zu sprechen, darum gehe ich davon aus, dass er gegen 2 zusätzliche Personen sein wird. Aber hat er eine Chance, das zu verbieten? Ab wann sollte ich ihn darüber informieren? Hat er bessere Chancen, wenn er möglichst spät davon erfährt?

Mietrecht

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