Sturmschaden WoMo; Wiederbeschaffungswert zu niedrig?

Moin.

Ich bräuchte mal euer Schwarmwissen (evtl. mit Rechtsgrundlage).

Zu unserem Fall: Wir hatten in der Sturmnacht Mitte Februar einen Schaden an unserem Wohnmobil erlitten. Ein Dachziegel ist auf das Dach unseres Wohnmobiles gefallen und hat ein Loch im Dach verursacht, durch den Regen ins Innere gedrungen ist.

Nach knapp 6 Wochen (!) haben wir das Gutachten bekommen. Neben der Tatsache, dass das Ankauf-Angebot an dem Tag abgelaufen war, an dem wir das Gutachten bekommen haben, ist uns der niedrige Wiederbeschaffungswert aufgefallen. Zu dem veranschlagten Wert, wäre es absolut unrealistisch so einen Camper zu bekommen.

Wir haben einen Wiederspruch geschrieben und uns wurde durch die Versicherung dann mitgeteilt, dass wir nachweisen müssen, dass der Wert zu niedrig ist. Dies müssten wir dann mit anderen Fahrzeugangeboten aus dem Internet belegen. Das Problem ist, dass es solche Fahrzeuge fast nicht gibt.

Unser WoMo Fiat Ducato (Alkoven) hat:

Baujahr 2008, 3,5t, 8 eingetragene Sitzplätze, Dieselstandheizung, Solar, passende Heck Garage um den Rollstuhl unserer Tochter zu verstauen wenn alle Betten belegt sind.

Laut Gutachten ist der Wiederbeschaffungswert 30.000 €.

Wir würden der Versicherung gerne Vergleichsangebote schicken, nur gibt es sowas nicht. Uns ist auch nicht bewusst, wie weit man abweichen muss/darf, damit es noch passt. Eine Phantasiezahl wollen wir ja auch nicht nennen.

Vielleicht hat jemand hier eine Idee, was man in so einem Fall tun kann, damit es sich nicht noch weiter verzögert.

Wäre für jede Hilfe dankbar.

Wohnmobil, Recht, Kfz Gutachten, Wiederbeschaffungswert
Versicherung zahlt Gutachter nur teilweise. Jetzt nachzahlen?

Folgendes

Vor ca. zwei Monaten ist jemand mit seinem Auto gegen meins gefahren.

Zettel da gelassen und weggefahren. Glücklicherweise waren die hinterlegten Daten die richtigen.

Ab da ging der Stress los. Da der Mann momentan eine Umschuldung als LKW fahrer macht (ich habe keine Ahnung ob das stimmt. Ist auch nicht wichtig) bat der Mann mich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, da er das privat zahlen wollte und die Versicherung nicht reinziehen wollte. Gesagt, getan.

Doch irgendwann meldete sich er Mann nicht mehr, also beauftragte ich einen Gutachter, welcher einen Schaden von 1300€ feststellen konnte.

Dieser fand auch raus bei welcher Versicherung das KFZ von dem Herren war und so ging die zweite Phase meines Stresses los.

Nach langem hin und her bekam ich mein Geld und der Gutachter AUCH.

Allerdings nur anteilig. Und zwar 516,40€ von 622,69€

Die Versicherung bekam 24 Bilder und davon waren(laut Versicherung) einige unbrauchbar und nicht relevant (Kilometerstand beispielsweise)

Dieser Gutachter verlangt pro Bild 2€ und das macht bei 24 Bildern 48€ (Hätte ich gewusst wie viel ein Gutachter bekommt, hätte ich mich für diesen Beruf entschieden)

So, meine Frage - Darf der Gutachter den Restbetrag überhaupt fordern?

Ich habe auf seine Arbeit vertraut und dachte er wüsste schon was er da macht. Dass er unglaublich hohe Preise für seine Dienste verlangt war mir nicht bewusst (ich weiß, unwissenheit schützt nicht vor Strafe)

Grundhonorar - 375€

Bewertung - 5€

Fahrtkosten - 50€

Fotokosten - pro "Stück" 2€

EDV Kosten - 15€

Schreibkosten pro Seite - 1,80€ (macht 28,80€ bei 16 Seiten)

Kommunikationspauschale - 15€

Ich kann die gegnerische Versicherung absolut verstehen wenn sie sagen, dass der Gutachter Sachen gemacht hat die nicht gefordert sind.

Muss ich als Kunde für Dienste zahlen, die eigentlich nicht hätten sein müssen?

Ich bedanke mich im Voraus!

MFG

Auto, Verkehrsunfall, Unfall, Versicherung, Recht, Anwalt, Kfz-Versicherung, Gutachter, Kfz Gutachter, unfallschaden, Gutachterkosten, Kfz Gutachten

Meistgelesene Fragen zum Thema Kfz Gutachten